Konstitutionelle Monarchie Verfassungswidrig?

8 Antworten

Wir haben in Deutschland eine "Monarchie", nur dass unser Monarch nicht "König/Kaiser", sondern "Bundespräsident" als Amtstitel führt. Auch ist das Amt nicht vererbbar.

Ansonsten hat der Bundespräsident einige wichtige Befugnisse, er ist keineswegs nur auf repräsentative Aufgaben beschränkt. Zwar greift er i.d.R. nicht in die Tagespolitik ein, die zu den Aufgaben der Regierung gehört, aber er überwacht die Regierungsgeschäfte und auch die Gesetzgebung auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, unserer Verfassung.

Alle Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten finden ihre rechtlichen Grundlagen in unserer Verfassung, dem Grundgesetz.

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Verfassungswidrig ist, was der Verfassung entgegensteht.

Spanien hat ja auch eine repräsentive Monarchie. Der König ist da eben wie der Bundespräsident in Deutschland.

Nein... Wenn in der Verfassung steht, dass das okay ist, dann passt das.

Da die Regierungsform in unserer Verfassung nicht geregelt ist, wäre per se jede Form von Monarchie verfassungswidrig. Man müsste eine neue Verfassung erstellen und da kann man ja reinschreiben was man will.

atzef  23.10.2019, 19:16

Deutscher bist du also nicht... Woher kommst du dann?

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Ist schon seit 1919 verfassungswidrig und Bundespräsidenten sind eh billiger als Monarchen, die uns 1914 ins Unglück gestürzt haben und deren Ur-Urenkel mit unverschämten Forderungen ankommen, statt sich zu trollen.

Deutschland hätte 1919 so verfahren sollen wie es Österreich vorgemacht hat, dann müssten wir uns heute nicht mit diesen Parasiten herumschlagen.