Kaufvertrag Eines Hundes, was bedeutet dieser absatz?

5 Antworten

Jeder seriöse Züchter möchte mit solchen Verträgen verhindern, dass seine Welpen als Wanderpokale von einer Hand in die nächste verkauft werden.

Daher behält er sich vor, entweder einem Weiterverkauf zuzustimmen oder aber den Hund dann selbst zurückzunehmen. Das ist völlig in Ordnung so und ich kann dir versichern, das ist auch rechtlich einwandfrei. Denn so sehen auch die juristisch überprüften und haltbaren Verträge von Züchtern im VDH/FCI aus.

Nun ist ein Welpe keine Ware, die keinerlei Schaden nimmt, wenn man sie wieder zurückgibt. Sondern der Welpe ist jetzt "gebraucht", er kann durchaus schon Verhaltensauffälligkeiten entwickelt haben.

Und frag dich doch mal selbst: Wärest du bereit, für einen Welpen, von dem dir der Züchter erzählt, dass er bereits verkauft war und nach einer Woche wieder zurückgegeben wurde, den vollen Preis zu zahlen??

Nein, sicher nicht. Und deshalb muss der Züchter beim Rückkauf eben auch Abstriche machen. Zumal er den Hund sicher jetzt einige Zeit behalten wird, bis er sich sicher ist, dass der Kleine stabil und topfit ist und einen erneuten Wechsel in eine Familie gut verkraften wird. Auch das kostet nun zusätzliches Geld.

Freu dich, wenn du das Problem so elegant los wirst. Müsstest du den Hund selbst verkaufen, würdest du sicher auch preisliche Abstriche machen müssen ...

So kannst du mit gutem Gewissen den Kleinen in vertraute und erfahrene Hände zurückgeben. Das sollte dir das bisschen Geld wirklich wert sein.

So eine schlimme Allergie hätte man sicher schon eher feststellen können, z.B. nach den Besuchen beim Hund ....

spikecoco  02.02.2022, 17:04

ach ja ,die Allergien. Vor allem weil ja auch schon diagnostiziert wurde, das es an dem Welpen liegt.

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Dem Vertrag nach hast du den ursprünglichen verkäufer zu informieren und dieser hat innerhalb der nächsten zwei Wochen nach dieser Benachrichtigung ein Rückkaufrecht, bei welchem der Kaufpreis mindestens 35% unter dem ursprünglichem Kaufpreis liegt.

Inwieweit diese Klausel im Vertrag rechtens ist kann ich nicht beurteilen. Ein Vorkaufsrecht scheint das nicht zu sein, ein Wiederkaufsrecht auch nicht unbedingt.

Mindestens 35% des Kaufpreises werden NICHT zurückerstattet.

ButterFLYaway 
Fragesteller
 02.02.2022, 14:37

Auch wenn man innerhalb der 2 Wochen liegt?

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dsupper  02.02.2022, 15:10
@ButterFLYaway

Hast du den Hund online bestellt und geliefert bekommen? Nein? Dann gibt es auch keine 14tägige Widerrufsfrist.

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ButterFLYaway 
Fragesteller
 02.02.2022, 15:12
@dsupper

Geht‘s eig auch in einem freundlichen Ton? Wir sind hier bei gutefrage falls du es nicht mitbekommen hast, hier sind nur Menschen unterwegs die von gewissen Themen keine Ahnung haben und deswegen um Hilfe bitten.

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wiki01  02.02.2022, 14:44

Er muss den Hund jedoch nicht zurücknehmen. In dem sichtbaren Teil des Vertrages steht nichts von Rücktrittsrecht des Käufers.

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Du hast keine Rücktrittsrechte. Der Verkäufer hat das Recht, aber nicht die Pflicht, das Tier zurückzunehmen, zieht aber mindestens 35% vom Verkaufspreis ab.

Der erste Abschnitt des Kaufvertrages ist übrigens rechtlich unwirksam.

Auf gut Deutsch: Du kannst den Verkäufer bitten, den Hund zurückzunehmen. Du hast kein Recht darauf. Nimmt er den Hund zurück, zieht er mindestens 35% vom Verkaufspreis ab.

ButterFLYaway 
Fragesteller
 02.02.2022, 14:44

Hat man aber in Deutschland nicht grundsätzlich 2 Wochen das Recht von einem Kaufvertrag zurück zu treten?

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wiki01  02.02.2022, 14:44
@ButterFLYaway

Nee, das hat man nur bei Online-Käufen. Und bei Tieren schon gar nicht.

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Laberlutz  02.02.2022, 15:24
@ButterFLYaway

Nein, nur bei online Geschäften, bei denen man die Ware vorher nicht in Augenschein nehmen kann. Sei froh, wenn der Welpe wieder an den Züchter geht und verzichte auf die 35 %.

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Der Züchter behält sich vor, den Hund gegen einen Abschlag von 35 % zurück zu nehmen, wenn du den Hund selbst nicht halten kannst. Ob diese Klausel rechtskonform ist, kannst du bei der Verbraucherzentrale erfahren. Auch Tierschutzverbände können da weiter helfen.

wiki01  02.02.2022, 15:03
Ob diese Klausel rechtskonform ist, 

Zumindest der erste Absatz ist es nicht. Niemand verbietet mir, den Hund frei zu verkaufen. Niemand kann von mir verlangen, die Adresse des Käufers bekanntzugeben.

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dsupper  02.02.2022, 15:10
@wiki01

Doch, es ist absolut rechtlich in Ordnung, wenn der Verkäufer sich ein Vorkaufsrecht einräumt und dass ein Züchter auch Kontakt zu den neuen Eltern seiner Welpen haben möchte, ist auch absolut in Ordnung. Das muss vor einem Weiterverkauf eben besprochen werden und wenn die neuen Käufer damit nicht einverstanden sind, dann können sie den Hund nicht bekommen.

Solche Verträge sind vielfach juristisch vom VDH/FCI überprüft und solche Klauseln sind bei allen seriösen Züchtern enthalten, denn es geht IMMER nur um das Wohl des Hundes.

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wiki01  02.02.2022, 15:13
@dsupper

Das Urteil möchte ich sehen. Ich verkaufe den Hund irgendwohin, und teile niemandem etwas davon mit. Und jetzt? Der ehemalige Verkäufer hat nicht zu bestimmen, wo ein Hund hinkommt. Ich bin aber Quellen gegenüber, die du mir sicher nennen kannst, aufgeschlossen. Bin gespannt.

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dsupper  02.02.2022, 15:14
@wiki01

Schau doch mal ins BGB was dort zum Vorkaufsrecht steht .... das ist ganz einfach

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wiki01  02.02.2022, 15:19
@dsupper

Zitat: "Sie können den Hund in jedem Fall rechtswirksam an einen Dritten veräußern. Das Vorkaufsrecht des Verkäufers berührt nicht Ihre Verfügungsbefugnis als Eigentümer, denn es handelt sich nur um eine sog. schuldrechtliche Vereinbarung, die nicht dinglich wirkt (d. h. Ihre Rechte als Eigentümer beschränkt). Im schlimmsten Fall müssten Sie wegen der Vereitelung des Vorkaufsrechts also nur Schadensersatz leisten. Eine Herausgabe des Hundes von Ihnen oder von dem Dritten kann der Verkäufer nicht verlangen.

Davon abgesehen ist jedoch schon die Wirksamkeit der Vertragsklausel zweifelhaft. Wenn Sie sagen, dass es sich um eine vorgefertigte Klausel handelt (und davon auszugehen ist, dass der Verkäufer diese Klausel häufiger verwendet), dann liegt es nahe, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt. Die Klausel muss also einer Rechtskontrolle anhand der §§ 305 ff. BGB standhalten. In der Hinsicht ergeben sich hier einige Probleme:

Zitat Ende.

Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Vorkaufsrecht-Hund-Ueberpruefung-eines-Vertrages--f68639.html

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dsupper  02.02.2022, 15:27
@wiki01

Darum sind im VDH schon viele Prozesse geführt und gewonnen worden. Die Justitiare beschäften sich recht regelmäßig damit ...

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DerHans  02.02.2022, 16:01
@dsupper

Aber dass der Züchter sich einen Preisabschlag von 35 % vorbehält, wenn wie hier, der Käufer den Hund aus gesundheitlichen Gründen zurück geben muss, dürfte wohl kaum Bestand haben.

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dsupper  02.02.2022, 16:16
@DerHans

Doch natürlich hat das Bestand .... so ein Hund ist jetzt "gebraucht" und der Züchter muss in eine längere Zeit wieder versorgen und stabilisieren, u.U. noch Impfungen (z.B. gegen Tollwut) durchführen lassen, ihn tierärztlich untersuchen lassen ....

Es entstehen also hohe Kosten und den Kaufpreis wird er beim nächsten Käufer mindern müssen (als gebrauchte Ware) .... da ist es schon rechtmäßig, den Ankaufpreis zu reduzieren.

Zumal lt. BGB ein Rückkaufsrecht ja eine ganz klar vereinbarte Rückkaufsumme erfordert - und genau das ist ja hier geschehen.

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