Welpen zurück geben an Züchterin - Erstattung des Kaufpreises?

7 Antworten

regeln gibt es DAFÜR keine, hängt vom züchter ab, denke ich.

natürlich wird der zustand des hundes im normal fall sehr genau in Augenschein genommen werden.

ich denke aber nicht das der volle Kaufpreis erstattet wird,.....

xxguit94  22.10.2013, 19:35

ich denke es wird gar nichts zurückerstattet - kannst deinen laptop ja auch nicht antesten, dann feststellen dass er dir doch nicht gefällt und deshalb wieder zurückgeben... ? abgesehen davon, dass es um ein lebewesen geht. in der zeit, die der welpe bei dem unüberlegten käufer verbracht hat, hätte die züchterin bestimmt einen anderen interessenten bekommen, und mit dem älterwerden steigen ja nicht wirklich die vermittlungschancen eines hundes..

2
evaness 
Fragesteller
 22.10.2013, 20:08
@xxguit94

Beim ersten Verkauf ist der Hund auch ein Lebewesen und es gehen, wenn es ein eingetragener Rassehund ist, große Scheine über den Tisch. Wenn der Züchter den Hund ein zweites Mal verkaufen muss, wird er nicht den gleichen Preis noch einmal verlangen, denn der Hund ist kein unbeschriebenes Blatt mehr, er hat vielleicht schon Schäden davon getragen durch falsche Behandlung, schlechte Ernährung usw.

Der neue Besitzer muss einen kranken Hund gesund pflegen oder entstandene Verhaltensprobleme in Ordnung bringen, oder aber der Hund wurde gut gehalten, ist vielleicht schon stubenrein, kann schon an der Leine bei Fuß gehen, hört auf ein paar Kommandos usw. und der neue Besitzer hat dadurch Vorteile, weil er einen schon etwas erzogenen Hund kaufen kann.

Von Geld-zurück steht nichts im Kaufvertrag. Es muss für den Käufer eine hohe Hemmschwelle geben bei seiner Kaufentscheidung. Geld-zurück-Garantie würde die Hemmschwelle für leichtfertige Käufer senken. Das darf natürlich nicht sein. Ich würde gerne die Erfahrungen aus der Praxis von ein paar Züchtern hören oder von Leuten, die Züchter kennen.

2
James131  23.10.2013, 12:39
@evaness

Dann fang mal damit an, dass es nicht um

... neue Besitzer

geht, sondern um Halter.

Der kaufvertrag folgt den regelndes BGB und der zuchtverbaende, wobei die jeweiligen verbaende unterschiedliche regelungen haben, grundsatz ist die ruecknahmepflicht, gegen teilentgeld, wenn und soweit das tier nicht zum zeitpunkt des verkaufes erkrankt war.

Den vorteil, den Du da glaubst zu sehen, der besteht nur bei leuten, die sich nicht unbedingt mit hunden auskennen, fuer alle anderen ist das eher ein erheblicher nachteil, den grund kann Dir sicher jeder erlaeutern, der hunde nicht nur als spielzeug nutzt

1
evaness 
Fragesteller
 24.10.2013, 18:23
@James131

Juristisch ist der Hund ein beweglicher Gegenstand und somit das Eigentum seines Eigentümers. Wenn er bei ihm lebt, ist der Eigentümer gleichzeitig der Besitzer, weil er sich in seinem Besitz befindet. Hundehalter zu sein, ist seine Funktion.

0
James131  31.10.2013, 19:16
@evaness

So nicht korrekt, juristisch ist ein tier, das besonderen regelungen unterliegt und nur soweit keine anderen regelungen gelten die regelungen des BGB analog anzuwenden sind.

Besitz und Eigentum sind zwei dinge, die zur gleichen zeit in einer person vereinigt sein koennen wenn Du mal gelesen haettest, ist hundehalter keine funktion, sondern als Tierhalter nach BGB die richtige bezeichnung fuer den Eigentuemer.

Wenn belehren willst, dann korrekt und genau an dem, was gilt und nicht, was denkst, was gelten koennte.

0
James131  23.10.2013, 12:25

regeln gibt es DAFÜR keine

Doch, die stehen im BGB

1
evaness 
Fragesteller
 24.10.2013, 18:16
@evaness

Okay, danke JAMES131 für die klaren, umfassenden Auskünfte auch im

Hinblick auf die justistischen Fragen. Es gibt einige hilfreiche Antworten.

Danke an ALLE! .... und Du bekommst den Stern.

0
James131  31.10.2013, 19:22
@evaness

Juristisch gilt ein Tier als beweglicher Gegenstand.

Ist FALSCH ein Hund ist nach bgeltendem Recht ein tier wobei dei regelungen des BGB analog anzuwenden sind

Deine Quelle ist grober UNFUG, denn es gilt BGB und dessen Kommentare und soweit ich weiss ist Deine angegebene Quelle weder in irgend einer form auch nur ansatzweise ein Lehrbuch, noch richtig, deer von Dir angegebene Inhalt in jedem fall nicht.

Auch Deine schlussfolgerungen sind flasch, denn es gilt als erstes geltendes Recht, dann die besonderen individuellen vereinbarungen und das auch nur insoweit diese abdingbar sind. Dabei gelten fuer den Zuechter noch die verbandsregeln als bindend. Also wie waere es mit einer sauberen quelle und lesen ;-)

0

Hallo evaness,

zuerst einmal, was erwartest Du von einem Welpen, was er schon für Aufgaben haben soll? Evaness, Du bist doch nun dafür zuständig, diese Aufgaben, die Du von dem Hund verlangst, ihm nach und nach beizubringen.

Die Probleme des Hundes hättest Du erst einmal beschreiben sollen. Wenn Du mit dem Hund Probleme hast, liegt es ja wohl bei Dir, wie Du mit dem Hund umgehst.

Für den Hund und auch für den Züchter ist es nicht schön ihn wieder zu vermitteln. Die allgemeinen Richtlinien kannst Du Dir bei einem Züchterverband zuschicken lassen oder einholen.

Eveness, ich hoffe, dass ich helfen konnte und wünsche Dir nun viel Glück, was Du auch immer Du machst.

MfG Angelika Das Einzige, wo man vielleicht den Kaufpreis zurückbekommt ist eine nachzuweisende Krankheit, wenn eines der beiden Elternteile damit belastet ist (z.B.: Hüftgelenkdisplasie, kurz HD genannt).

Mit solchen Hunden darf man nicht züchten, da die Welpen auch damit höchstwahrscheinlich belastet sind. Es dürfte auch dafür keine Zuchtgenehmigung vorliegen und es würde auch keine Papiere für den Welpen geben.

Die Geflogenheiten sind von einem Züchter zum Anderen sind sicherlich unterschiedlich.

evaness 
Fragesteller
 22.10.2013, 23:08

Ich meinte, wenn der KÄUFER des Welpen seinen Aufgaben nicht gewachsen ist. Einen Welpen großzuziehen kostet ja auch viel Mühe und Anstrengung, die machen so viel Unsinn, da muss man ständig schauen, was sie anstellen und ANGEMESSEN reagieren. Es gibt Leute, die einen Hund wollen und das dann einfach nicht schaffen mit so einem lustigen wilden Kerlchen. Auch bei älteren Leuten kommt das vor. Für die ist es dann besser, einen erwachsenen schon gut erzogenen Hund zu bekommen. Was nicht heißen soll, dass es für Hunde gut ist, von ihrem Besitzer getrennt zu werden, den sie lieben. Aber machmal sind Hunde im Angebot, die dringend ein neues Zuhause suchen ... Und dann gibt es eben Leute, die mit der Erziehung nicht klar kommen, weil sie keine Ahnung von Hunden haben, den Hund verkorksen und dann wieder los werden wollen.

0
evaness 
Fragesteller
 22.10.2013, 23:15
@evaness

Ich hab kein Problem mit einem eigenen Hund, will auch keinen zurück geben. Ich wollte nur so mal fragen, weil ich bei anderen Leuten mal sowas mitbekommen habe. Okay, Erbfehler sind ein Grund zur Preiserstattung, denn das muss ein Züchter vorher erkennen und darf solche Hunde und ihre Verwandten nicht verwenden.

0

da gibt es unterschiedliche regelungen und vertraege..

ich bin zuechterin in england ( im englischen dachverband der hundezuechter"The Kennel Club UK)... die rueckgab eines hundes ist dort so geregelt:

man kann einen hund zurueckgeben, wenn nach dem kauf zum beispiel eine erbkrankheit festgestellt wurde -z.b. schwere HD etc... oder eine andere dem zuechter anzulastende krankheit...

dann nimmt der zuechter den kranken hund zurueck oder bezahlt fuer die behandlungen.. bei rueckname erfolgt auch die reuckgabe des vollen kaufpreises...

eine rueckgabe weil "er seinen aufgaben nicht gewachsen ist" gibt es nicht - wenn der hund gesund ist, ist es meist eine fehlterhafte erziehung des kaeufers... dafuer uebernimmt der zuechter keine garantie...

in vielen vertraegen steht ein passus, wenn der hundekaeufer aus zeitmangel, trennung etc den hund nicht mehr haben kann/will der hund zum zuechter zurueckgegeben werden muss und zwar ohne entgeld!

der grund liegt daran -dass der hund vom zuchter versorgt werden muss, evtl ein vorhandes traum verarbeitet werden muss oder erziehungsfehler abtraniert werden muessen - bevor der hund evtl neu vermittelt werden kann...

bei problemen mit einem welpen sollte man sich als erstes an den zuechter wenden -der hat meist sehr viele kenntnisse und auch gute kontakte ,sollte es gesundheitliche probleme geben.

die meisten zuechter sind an ihren welpen ein leben lang interessiert und verzichten lieber auf geld, als zu riskieren, dass es ihren ehemaligen welpen schlecht geht.

ich habe noch mit allen kaeufern unserer welpen intensiven kontakt!

momolo13  23.10.2013, 06:52

in etwa so erlebe ich das auch in der schweiz. in unserm kaufvertrag steht sogar, dass im ersten jahr der züchter zugriffsrecht hätte, wenn ihm jemand darauf hinweien würde, dass es dem hund nicht gut gehe. er könnte also kommen und den hund wieder einziehen. ob das auch gemacht wird ist eine andere frage.

1
evaness 
Fragesteller
 24.10.2013, 18:18

Danke für Deine ausführliche Antwort !

0

Für die Rücknahme gibt es keine Richtlinien, aber die Meisten Züchter haben im Vertrag ein Vorkaufsrecht falls der Hund weiter verkauft werden sollte. Den vollen Welpenpreis wird wohl kein Züchter zahlen. Ich kenne Züchter, die "ihre" Hunde jederzeit zurücknehmen für Null, aber auch mehrere, die den halben Welpenpreis geben. Wieviel der Züchter letztendlich zahlt ist und bleibt wohl Verhandlungssache.

James131  23.10.2013, 12:26

Doch, die gibt es in .de, denn es gilt das BGB, fuer echte zuechter auch noch zusaetzlich die der zuchtverbaende und des VDH

0

Welcher Züchter nimmt denn einen Hund zurück. Wenn Er es macht gibt Er höchstens Ei Viertel des Kaufpreises zurück.