vorkaufsrecht welpen?

10 Antworten

Hallo,

zu der Rückgabe eines Welpen und zu Verantwortung sage ich jetzt mal nichts.

Natürlich kann ein Züchter ein Vorkaufsrecht in den Vertrag mit hineinschreiben.

Aber nicht so, wie er es gerne hätte:

Entweder wird eine realistische Rückkaufssumme vereinbart.

Dabei muss der Preis explizit aufgelistet werden: bis zum Alter von xxx Monaten/Jahren xxxx Summe, mit Ausstellungserfolgen oder erfolgreichen Arbeitsproben xxxx Summe, nach Ankörung xxxx Summe, ab einem Alter von xxxx Jahren xxxx Summe.

Diese Summe darf den Hundekäufer nicht benachteiligen - das wäre bei 20 % sicher der Fall.

Oder aber es gibt nur ein grundsätzliches Vorkaufsrecht - dann kannst du dem Züchter einen Käufer präsentieren, der bereit wäre, für den Hund die Summe X zu zahlen. Der Züchter hat dann die Möglichkeit, den Hund für eben diese Summe abzukaufen - oder es sein zu lassen. In dem Augenblick würde sein Vorkaufsrecht erlöschen.

Ein Züchter kann nicht verlangen, einen Welpen zurückzubekommen, wenn dieser nicht mehr gehalten werden kann oder soll - und das auch noch umsonst. Würde dem Kaufvertragsrecht absolut widersprechen, weil es ein rechtlich nicht haltbarer Eingriff in das Eigentumsrecht wäre.

Bei 1800,- € für einen Welpen denke ich das man sich eingehend über den "Kaufentscheid" Gedanken gemacht hat, immerhin ist ein Tier kein Gegenstand wie eine Plasikfigur somdern ein Lebewesen.

Den Entschluss triffst Du letztendlich alleine, aber ich bin sicherlich nicht der einzige der sich bei Deiner Frage leicht an den Kopf fasst.

Wie schon mein Großvater zu sagen pflegte:

"Erst denken, dann handeln und sprechen"

Und du denkst mal an die zusätzlichen Kosten etc die dem Züchter entstehen?

Der Welpe braucht nun Futter, vielleicht dauert es einige Zeit bis er wieder vermittelt wird, in der Zeit macht er vielleicht auch Sachen kaputt etc

seriöse Zucht ist generell in 90% der Fälle ein starkes minus Geschäft, höchstens kommt mal ein kleines Geld raus was direkt wieder in die Zucht und die Hunde gesteckt wird.

Im großen und ganz ist er wenn er es im Vertrag regelt nicht mal dazu verpflichtet dir überhaupt was wieder zu geben.

So hatte sogar meine Oma das damals bei ihren Welpen immer geregelt und ich muss sagen, das sind mir immer die sympathischsten Züchter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.
Selina1988 
Fragesteller
 27.04.2018, 22:01

die züchterin komt in 20minuten und holt den hund ab. bin gespannt wieviel ich zurück bekomme.

0
Selina1988 
Fragesteller
 27.04.2018, 22:53

die züchterin hat den welpen geholt. habe 300euro bekommen. sie meinte der fus sei schief. sie muss zum tierarzt wenn sie pech hat kostet es sie auch alles geld.

0

ich möchte hier nicht auf die moralische seite eingehen sondern auf die rechtliche seite so wie die fragestellung war.
Rein rechtlich kann natürlich der züchter/verkäufer ein vorkaufsrecht im kaufvertrag sich selbst einräumen. dabei sollte ein angemessener rückkaufswert angegeben werden. 2/10 des kaufpreises als rückkauf zählt schon als sittenwiedrig zum ersten. in einem rechtsstreit würde das als sittenwiedrig und damit ungültige klausel behandelt werden. wenn im kaufvertrag keine salvatorische klausel ist, so kann im zweifelsfall der gesammte kaufverrtrag mit nebenklauseln ungültig werden
zweitens kann der verkäufer sich das rückkaufsrecht im vertrag festlegen. jedoch ist nach dem abgeschlossenen und erfüllten vertrag .... du hund ....der verkäufer geld... der hund dein uneingeschränktes eigentum und der verkäufer hat keinerlei rechte mehr an dem hund und du darfst ihn verkaufen wohin du willst.
wenn im kaufvertrag keine sanktion bei nichteinhaltung der rückkaufsklausel mit drin ist, ( zb bei zuwiederhandlung und nichteinräumung des vorkaufsrechtes beim verkauf muss der käufer (also du) eine vertragsstrafe in höhe von 3000€ zahlen ( diese summe als beispiel), so bleibt der züchter nase,der hund ist weg und der züchter kann sein rückkaufrecht nicht einklagen, da der hund rechtmäßig als dein eigentum verkauft wurde von dir. ist jedoch diese sanktionsklausel,also die 3000€ im kaufvertrag so musst du diese strafe zahlen also der züchter wird sie erfolgreich über gericht eintreiben und einklagen können. der hund ist trotzdem an dritte weiterverkauft und der drittkäufer hat ihn rechtmäßig erworben und muss ihn nicht an den züchter zurückgeben.
zum schluss trotzdem noch eine moralische bewertung.
auch ich verstehe nicht wie man sich einen hund kaufen kann ohne gesicherte planbare lebensumstände zu haben.
ebenso empfinde ich das rückkaufsangebot also die summe von 2/10 des kaufpreises vom züchter für moralisch sehr bedenklich

Goodnight  27.04.2018, 10:49

Falsch gedacht, der Züchter muss einem Käufer der den Welpen zurück bringt gar nichts bezahlen.

Der Kaufpreis eines Welpen ist der Preis für die Aufzucht, diese Leistung hat der Züchter erbracht.

Kommt ein Hund zurück erwachsen dem Züchter wieder Kosten. Zudem gilt jeder zurück gebrachte Welpe als verkorkst und somit minderwertig.

Für den Wiederverkauf kann der Züchter nicht mehr die Summe Verlangen die der Welpe ursprünglich gekostet hat.

Moralisch ist hier nur der Welpenkäufer anzuprangern.

1
dsupper  27.04.2018, 13:24
@Goodnight

Ohne die Vereinbarung einer "Rückkaufsumme" ist das Vorkaufsrecht eines Züchters im einem Kaufvertrag aber gar nicht rechtens und kann nicht eingefordert werden.

Dabei muss der Preis explizit aufgelistet werden: bis zum Alter von xxx Monaten/Jahren xxxx Summe, nach Ankörung xxxx Summe, ab einem Alter von xxxx Jahren xxxx Summe.

Ein Züchter kann nicht verlangen, einen Welpen zurückzubekommen, wenn dieser nicht mehr gehalten werden kann oder soll - und das auch noch umsonst. Würde dem Kaufvertragsrecht absolut widersprechen, weil es ein rechtlich nicht haltbarer Eingriff in das Eigentumsrecht wäre.

2
Marioderdritte  27.04.2018, 18:32
@Goodnight

sorry aber deine aussage ist sogar richtig der züchter muss dem käufer nichts bezahlen wenn der käufer den hund dem züchter kostenlos überlässt , also schenkt. jedoch hat der züchter nicht das recht den welpen kostenlos zurückzufordern, denn er ist nicht eigentum des züchters.

1

Ja klar! Sie müßte das Tier gar nicht zurücknehmen.

Selina1988 
Fragesteller
 27.04.2018, 01:16

ich möchte nicht alles. aber 360euro .. ist zu wenig.. schlieslich wird der welpe wieder nicht günstig verkauft...

0