Muss ich Kontakt zur Züchterin halten?

7 Antworten

Kein seriöser VDH-Züchter würde so etwas in seine Verträge schreiben, weil er genau weiß, dass das rechtlich gar nicht zulässig ist.

nein, niemand darf dein Eigentum in einer solchen Art und Weise beschränken. Und natürlich darf dir auch niemand verbieten, mit dem Hund so viel zu vermehren, wie du gerne möchtest (außer vielleicht dein eigenes Verantwortungsgefühlt).

ABER einfach kastrieren darfst du den Hund tatsächlich nicht, denn das würde dem TierschutzG in Deutschland widersprechen. Dies bestimmt, dass eine Kastration nur aus medizinischen Gründen erfolgen darf. Bequemlichkeit oder "die versaut mir alles" oder solche "Argumente" sind KEINE ausreichenden Gründe.

AmayaTal  06.12.2021, 08:59

Das mit der Kastration wundert mich jetzt aber, ich wusste nicht dass man besondere Gründe für Kastrationen angeben muss.

Reicht die Begründung, dass das Tier sonst von irgendwelchen freilaufenden, fremden Tieren gedeckt werden könnte nicht aus? (Stellt immerhin immer ein Risiko dar)

Tierheime kastrieren/sterilisieren doch auch alle Katzen die dort landen um unnötige Vermehrung zu vermeiden. Und Bekannte mit Nagetieren haben ihre auch kastrieren lassen.

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NoLies  06.12.2021, 09:07
@AmayaTal

Katzen laufen meist frei draußen rum, da greift der Grund „unkontrollierte Vermehrung“. Zudem werden Katzen oft Dauerrollig wenn sie nicht kastriert sind. Ein Hund sollte immer unter deiner Kontrolle sein, da greift der Grund nicht. Ein Hund der nicht abrufbar ist, sollte nicht von der Leine.

Zum Thema Tierschutz und (Hunde-)Kastration (bei Katzen ist es wie gesagt etwas ganz anderes) : https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.php?Kunde=1489&Modul=3&ID=20006

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AmayaTal  06.12.2021, 09:16
@NoLies

Vielen Dank für die Antwort :)

Bei weiblichen Katzen wusste ich das natürlich, aber da ich mich mit Hunden nicht sonderlich auskenne wunderte es mich etwas, da die Hunde im örtlichen Tierheim auch kastriert werden... Immerhin könnte ja immer ein größerer, unangeleinter Hund einer anderen Person unkontrolliert auf einen zurennen oder man hat selbst mehrere Tiere mit unterschiedlichem Geschlecht. Gilt da einfach Pech gehabt,besser aufpassen? Sind die Tierärzte da bei Privatpersonen streng?

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dsupper  06.12.2021, 10:48
@AmayaTal

Hunde im Tierheim befinden sich dort ja in größeren Mengen. Würde man da Hündinnen und Rüden unkastriert halten, dann gäbe es erstens eine furchtbare Unruhe, die Tiere wären schwer zu händeln und die Rüden würden sich ständig in die Wolle bekommen.

Eine tierfreundliche Rudelhaltung - insbesondere draußen im Freilauf - wäre so gar nicht möglich.

Daher bleibt gar keine andere Möglichkeit, als die Tiere zu kastrieren.

Als Hundehalter ist man aber in der Pflicht, IMMER auf seinen Hund aufzupassen. Frei herumlaufende, unbeaufsichtigte Hunde darf es gar nicht geben - daher kann bei Hunden ein Deckakt "aus Versehen" auch gar nicht passieren.

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Also das mit dem Züchten finde ich persönlich gut. So wird unter Umständen sinnloses vermehren unterdrückt.

In wie weit das rechtens ist, was im Vertrag steht, kann ich dir nicht sagen. Wobei ich denke das einige gute Züchter die erste Zeit den Welpen noch sehen wollen um zu sehen wie es ihnen geht. Was OPs betrifft, keine Ahnung. Wobei es in meinen Augen nicht rechtens wäre da du ja den Hund gekauft hast und laut Gesetz ist es dein Eigentum mit dem du machen kannst was du willst. Stell dir vor der Hund hätte nachts einen Unfall und braucht sofort eine OP, da ist sie dann unter Umständen nicht erreichbar.

Also wie weit der Vertrag rechtskräftig ist, kann ich dir nicht sagen. Wenn die Punkte wirklich fix sind, solltest du dir wirklich überlegen ob du unter diesen Umständen den Hund behalten möchtest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit Tieren Aufgewachsen

All das kann man mit NEIN beantworten!

Viele Züchter freuen sich zwar, wenn man den Kontakt hält und immer wieder ein paar Bilder usw schickt, aber das ist noch lange keine Pflicht! Das machst du ja mit einem Gebrauchtwagen, einem alten Sofa und ner Waschmaschine auch nicht...!

Nach geltendem Recht wird ein Hund rechtlich betrachtet Sachen gleichgestellt ., was hier zur Folge hat, dass das Tir mit Zahlung des Kaufpreises mit allen Rechten und Pflichten in Deinen Besitz überging.

Das Tier ist Dein Eigentum - ergo entscheidest alleine Du im Sinne des Wohls Deines Tieres und bist der Züchterin keine Rechenschaft schuldig.

NoLies  06.12.2021, 09:08

Besitz ≠ Eigentum. Der Hund ging in das Eigentum des FS rüber nicht den Besitz.

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Das mit dem besichtigen ist eine normale Klausel im Vertrag. Das mit dem Ops wiederum ist mir neu wenn dein Hund operiert werden muss aus medizinischen Gründen brauchst du nicht ihre Erlaubnis und kastrieren musst du den Hund auch nicht du darfst nur nicht mit Absicht züchten.

DietmarBakel  06.12.2021, 07:17
... nur nicht mit Absicht zpchten.

Fragwürdig. Es gibt doch hoffentlich keinen Patentschutz auf die Gene des Tieres. Das die Züchterin eine Konkurenz verhindern möchte, kann ich nachvollziehen.

Ob so eine Vertragsklausel aber wirksam ist???

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Kartoff3lbaum  07.12.2021, 05:25
@DietmarBakel

Es kann zu so einer Klausel kommen wenn bei dem Tier ein "mangel" besteht. Das kann ein überbiss sein, Kryptochismus oder sonst etwas was den Hund zwar nicht beeinträchtigt aber auch nicht weiter vererbt werden soll.

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DietmarBakel  07.12.2021, 05:45
@Kartoff3lbaum

Und diese Züchterin verkauft und schlimmer züchtet die Tiere weiter. Sie darf? Und sie darf es mir verbieten (aus diesem Grund)?

Wow. Das klingt verrückt für mich.

Ich bin da nicht überzeugt, dass der Welpe einmalig und zufällig beeinträchtigende Gendefekte besitzt. Der nächste Wurf wird auch verkauft. Das behaupte ich einmal so.

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Kartoff3lbaum  08.12.2021, 05:29
@DietmarBakel

Nein die Eltern hatten das natürlich logischerweise nicht. Es kann immer mal vorkommen das in einem Wurf so etwas passiert.

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