Züchter Rückkaufsrecht Rechtens?
Hallo Zusammen,
Vor ca. 7 Wochen haben wir uns einen Welpen gekauft, da er sich mit meiner Katze und den Kindern nicht verstanden hat(hat 2x aänach meiner Tochter geschnappt) , haben wir Ihn an eine gute Familie im Umkreis weitervermittelt.
Allerdings haben wir die im Vertrag stehende Rückkaufsrecht leider nicht beachtet( an den Vertrag haben wir leider nicht gedacht) wir haben den neuen Besitzer auch die Daten der Züchterin weitergegeben damit Sie sie auch bei Fragen Kontaktieren können.
Jetzt hat sich die Züchterin gemeldet und droht uns Rechtliche Schritte zu gehen.
Wir haben es probiert Ihr zu erklären das wir daran nicht gedacht haben sogar alle Kontaktdaten mitgegeben haben,damit sich die neuen Besitzer vorstellen können alles ist aber vergebens Sie wird eine Anzeige machen...
Im Vertrag steht folgendes: dem Züchter steht ein Vorrangiges Rückkaufsrecht des Hundes zum Halben Verkaufspreis (unabhängig von der Wert Entwicklung).
Es sind keine Vertraglichen Strafen festgelegt.
Im Vertrag steht Rückkaufsrecht und die Züchterin redet von einem Vorkaufsrecht allerdings sind es doch 2 paar Schuhe oder Irre ich mich.
Was erwartet uns kann es nicht glauben das es sich jetzt so entwickelt hat...
5 Antworten
Da will man seinen Kopf am liebsten gegen die Wand hauen... bitte holt euch keinen Hund mehr, wenn ihr nicht mal wisst dass ein Welpe die Beißhemmung bei seinem Menschen erst lernen muss, da wir viel empfindlicher sind als die Geschwister und die Mutter. Auch die Katze und der Welpe müssen ordentlich zusammengeführt werden und man sollte ihnen Zeit dafür geben.
Fragt einen Anwalt, auf jeden Fall habt ihr gegen den Vertrag verstoßen.
Ganz einfach wäre nun: Gebt der Familie an der ihr den Hund weitervermittelt habt das Geld wieder, falls Geld geflossen ist und erklärt ihnen die Lage und das es eben rechtlich nicht ihr Hund ist da du ihn nicht hättest Weiterverkaufen dürfen und geb den Hund dann an die Züchterin zurück.
Es ist übrigens schade das ihr so wenig Verständnis für ein Hunde Kind habt und erwartet das funktioniert wie eine Maschine.
Ja - das ist klar. Ein seriöser Züchter möchte wissen was aus seinen Welpen. Und wenn man den Welpen gleich wieder abgibt weil er mal schnappt (was übrigens alle Welpen machen), dann kontaktiert man als erstes den Züchter. Das wäre nur fair und anständig.
Wenn auch noch ein Rückkaufsrecht vereinbart wurde, habt ihr eindeutig gegen den Vertrag verstoßen. Inwieweit der Züchter mit einer Anzeige durchkommt wird sich zeigen. Dazu müsstet ihr einen Anwalt fragen.
Wenn das so im Vertrag steht, dann ist das so und dann sollte bzw. muss das auch eingehalten werden.
Ihr habt ganz klar gegen den Vertrag verstoßen und wenn sie euch anzeigen möchte hat sie auch das Recht dazu.
Wie sich das entwickeln wird, kann niemand sagen, da müsstet ihr selbst einen Anwalt einschalten und warten.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Was erwartet ihr von einem Welpen, dass er weiß wie man mit Menschen umgeht? Wenn eure Tochter zu klein ist um mit Hunden umzugehen, dann habt ihr sie von dem Hund fernzuhalten. Beißhemmung war euch auch ein Fremdwort?
Und den Vertrag habt ihr euch ja wohl beim Kauf durchgelesen. Ein paar Wochen später dann aber schon wieder vergessen was drinstand?...
Im besten Fall bekommt die Züchterin einfach den Hund und geht keine rechtlichen Schritte mehr ein.
so wenig wie diese Leute vor der Anschaffung Bücher zum Thema Welpenhaltung, Erziehung, Bedürfnisse gelesen haben, so wenig werden sie sich den Vertrag durchgelesen haben. Da kann man nur hoffern das der Kleine bei den neuen Menschen in verantwortungsbewussten, wissenden und empathischen Händen ist.