Züchter unterschlägt Geld (Betrug)?

7 Antworten

Ich sags nur ungerne, aber die Verträge von Züchtern sind Mist und nichtc haltbar.
Du hättest de Hund auch privat vermitteln können, ganz egal was im Vertrag stand.

Ein Hund ist Rechtlich gesehen immer noch eine Sache. Es unterscheidet sich nicht ob du ein Auto oder einen Hund kaufst.
Mit dem Bezahlen der Summe gehört er dir und du kannst damit machen was du möchtest.

In einem meiner Verträge steht, dass ich dem Züchter zu jeder Zeit zutritt in mein Haus gewährleiste wenn sie eine schlechte Haltung vermuten.
Das ist völliger nonsense und rechtlich absolut nicht Haltbar, auch wenn ich da unterschrieben habe.

So viel dazu.

Jetzt hingegen wurde dir meiner Meinung nach der Hund geklaut.
Wenn er sagt er verkauft den Hund und du bekommst den Erlös, dann läuft das, glaub ich zumindest, auf Komission.
Er kann dir für die Zeit natürlich das Futter und den Aufwand berechnen und den vom Kaufpreis abziehen, aber auch das muss besprochen werden.
Also geh zu einem Anwalt und frag nach.
Das allerdings durch zu bekommen dauert einige Monate und wird weit mehr als 1800 Euro kosten.

dsupper  14.07.2020, 07:10

nein, Verträge mit einem Vorkaufsrecht sind überhaupt kein Mist. Sie schützen nämlich in erster Linie den Hund davor, ein Wanderpokal im Internet zu werden, geben zweitens dem Züchter die Sicherheit, dass seine Kleinen nicht irgendwo im Nirwana verschwinden und drittens hat auch der Käufer so eine Möglichkeit, sich einfach des nicht mehr gewollten Hundes zu entledigen.

ABER: solche Verträge müssen natürlich sehr differenziert verfasst werden, auch, damit sie rechtlich haltbar sind. Dazu gehört neben der Absprache der Rückkaufssumme auch die Absprache, wann das Geld zu zahlen ist.

Dann entstehen solche Probleme erst gar nicht.

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Tim1995541 
Fragesteller
 15.07.2020, 03:27

Das ist mal eine durchaus hilfreiche und Sachbezogene Aussage, und ja leider ist es so, das ein Hund vorm Gesetz ein Gegenstand ist und genau das war auch meine Befürchtung, nämlich das genau dieser Aufwand die 1800€ übersteigen wird, mittlerweile ist es mir ehrlich gesagt egal und wenn ich am Ende 200€ für den Hund bekommen würde, mir gehts jetzt eher darum das diese Leute ihre gerechte Strafe bekommen und ich hoffe das meine Versicherung in dem Fall greifen könnte, leider hab ich dort gestern niemanden mehr erreicht..

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dsupper  15.07.2020, 18:41
@Tim1995541

Was denn für eine "gerechte Strafe"????? DU hast einen kleinen, unschuldigen Hund nach nur 1 Monat wieder abgeschoben!! Einen Hund, den der Züchter mit unendlich viel Liebe aufgezogen hat! Der war dir lästig, es hat nicht so problemlos geklappt, wie du dir das so vorgestellt hast - und weg musste der kleine Hund.

Völlig egal, dass er ja bereits eine Trennung hinter sich hatte, gerade wieder Zutrauen gefasst und sich eingewöhnt hatte - zack - schon musste er wieder weg!

Der Züchter hat ihn zurückgenommen - dir dein Problem vom Hals geschafft!! Welche "gerechte Strafe" soll der Züchter denn wofür bekommen?

Also manches Mal haben Hundekäufer wirklich wenig Empathie, wenig Verständnis ...

Und nein, deine Versicherung wird nicht greifen, die vertritt dich nur in Rechtsstreitigkeiten, bei denen der Hund einen Schaden angerichtet hat ...

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Grundsätzlich sind Verträge mit einem Vorkaufsrecht eine gute Sache. Sie schützen nämlich in erster Linie den Hund davor, ein Wanderpokal im Internet zu werden, geben zweitens dem Züchter die Sicherheit, dass seine Kleinen nicht irgendwo im Nirwana verschwinden und drittens hat auch der Käufer so eine Möglichkeit, sich einfach des nicht mehr gewollten Hundes zu entledigen.

ABER: solche Verträge müssen natürlich sehr differenziert verfasst werden, auch, damit sie rechtlich haltbar sind. Dazu gehört neben der Absprache der Rückkaufssumme auch die Absprache, wann das Geld zu zahlen ist.

Beim Rückkaufspreis musst du natürlich bedenken, dass es sich bei einem jungen Hund nicht um ein Auto oder einen PC handelt, die innerhalb eines Monats wenig Schaden nehmen können.

Bei einem jungen Hund kann und wird das ganz anders aussehen. Sie vertragen ständige Trennungen nicht wirklich gut, leiden, wenn sie z.B. einen Monat lang nicht sorgsam genug behandelt werden .... können bereits dann fürs Leben traumatisiert sein.

Glaubst du tatsächlich, ein Käufer gibt dann noch fast so viel Geld für den "gebrauchten" Hund aus wie für einen "neuen"?? Warum sollte er das auch machen?

Zudem entstehen dem Züchter meist Kosten, bis er den Hund wieder weitervermitteln kann. Der Hund muss tierärztlich untersucht werden, er muss über einen bestimmten Zeitraum wieder versorgt und stabilisiert werden. Dann muss ein neuer Interessent gefunden werden, bei dem es dann nicht mehr auf einen Kaufpreis ankommt, sondern noch mehr als vorher, darauf, jetzt nicht noch einmal so eine Pleite wie bei dir zu erleben.

Daran denken: Es geht hier um LEBEWESEN!!

Einen Hund zu kaufen und nach einem Monat wieder abzuschieben - ist schon echt ein starkes Stück. Wenn die zwei Hunde nicht zueinander gefunden haben, lässt das sehr stark an deinen Fähigkeiten, einen Sozialverband zu führen, zweifeln.

Daher solltest du doch eher froh sein, dass sich dein Problem so leicht (für dich!) hat lösen lassen.

Natürlich kann der Züchter den Hund nicht einfach so behalten - aber hoffentlich hast du etwas Schriftliches über die Rückgabe und die finanziellen Ansprüche in der Hand. Sonst wird das sehr schwierig.

Wie gesagt: Ganz genaue Verträge mit allen möglichen Einzelheiten schützen genau davor.

Tim1995541 
Fragesteller
 15.07.2020, 03:24

Wie gesagt alles ist schriftlich vorhanden mit Unterschriften beider Seiten, über die Fähigkeiten einen Sozialen Bund zu führen lässt sich jetzt streiten und spielt hier glaube ich weniger eine Rolle.

Ich lebe jetzt auch unter einem Dach mit 2 Hunden und die beiden verstehen sich blendend, nicht jeder Hund sympathisiert mit jedem Hund, wie bei Menschen auch und am Ende hab ich nicht so gehandelt weil es mir zu nervig ist sondern weil mein erst Hund einfach darunter gelitten hat.

wie auch immer, vorm Gesetz muss man leider sagen ist ein Tier einem Gegenstand gleich gestellt, wenn es um Kaufverträge geht, Tierarzt kosten habe ich sogar übernommen um den Hund wieder für die Vermittlung bereit zu machen.

mir ist eben nur nicht ganz klar inwiefern ich handeln kann wenn im Vertrag schriftlich festgehalten ist, das ich den Vermittlungserlös nach Vermittlung des Hundes bekomme, dieser aber nicht vermittelt wird

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dsupper  15.07.2020, 18:35
@Tim1995541

Scheinbar ist ja nicht alles schriftlich festgelegt worden - sonst wäre deine Frage ja gar nicht entstanden.

Es liegt immer am Menschen, der den Sozialverband führt, wenn sich ein Welpe nicht in eine Gruppe integrieren kann. Sympathien gibt es bei Hunden in diesen Alterskonstellationen eher nicht - man sollte sich davor hüten, Tiere zu vermenschlichen!

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Der Züchter hat sein Vorkaufsrecht ausgeübt, Du hast den Hund übergeben und damit eingewilligt, ihn für 700€ zu verkaufen. Genau dieses Geld steht Dir zu- Ende der Geschichte.

Deine OP- oder KV für den Hund greift sicher nicht. Warum auch? Ist ja keine Rechtsschutzversicherung.

Schick dem Züchter ein Einschreiben mit Rückschein, setz ihm eine Frist von 2 Wochen, um den Kaufpreis zu überweisen und falls er das nicht tut, erwirk einen Mahnbescheid (geht online, googlen).

Den ganzen persönlichen Kram würde ich außen vor lassen, das interessiert an dieser Stelle nicht.

dsupper  14.07.2020, 11:33

Ich glaube, der FS hat die 700 Euro eben NICHT akzeptiert - sondern man hat sich geeinigt, dass er den (noch fraglichen, nicht bestimmten) späteren Kaufpreis erhalten sollte ....

so zumindest würde ich es verstehen ....

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Naninja  14.07.2020, 21:21

Das Problem ist, dass er ganz offensichtlich keinen Nachweis dafür hat, dass er den Preis nicht akzeptiert hat (= schriftliche Vereinbarung mit dem Züchter).

Er hat den Hund übergeben = sog. konkludentes Handeln. Ob man für den Betrag jetzt unbedingt eine Klage riskieren will? Mit Blick auf Anwalts- und Gerichtskosten und dem ungewissen Ausgang würde ich mich darauf sicher nicht einlassen, sondern die 700€ nehmen und einen Haken unter die Sache machen.

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Tim1995541 
Fragesteller
 15.07.2020, 03:19
@Naninja

Doch natürlich habe ich einen Nachweis, und zwar den Nachweis das der Hund vermittelt wird und ich den Kaufpreis der bei der Vermittlung raus springt bekomme und das habe ich auch schriftlich.

auch habe ich die 700€ abgelehnt und niemals zugestimmt.

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Naninja  15.07.2020, 11:37
@Tim1995541

Und wenn der Hund nicht oder zu einem deutlich geringeren Preis vermittelt wurde, guckst Du in die Röhre.
Du streitest Dich, sofern es zu einer Klage kommt, um vielleicht 400€. Wenn überhaupt. Dafür zahlst Du an Gerichts- und Rechtsanwaltskosten ordentlich drauf.
Deshalb mein Rat, auf die 700€ einzugehen. Damit kommst Du nach Lager der Dinge noch am besten weg.

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dsupper  15.07.2020, 18:37
@Tim1995541

na ja - wenn der Hund dann für 1 Euro vermittelt wird .... wie kann man denn so etwas unterschreiben??

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Ich habe auch eine Versicherung für den Hund am laufen, die beinhaltet eine Haftpflicht, eine OP Versicherung und eine Halterrechtsschutz Versicherung, ich konnte leider noch nirgendwo etwas über so einen Fall finden und ob diese in diesem Fall greifen könnte.

Im Normalfall richtet diese sich ja an Beißvorfälle bzw. wenn der Hund schaden anrichtet, das man dann eine rechtliche Vertretung hat.

Desweiteren ist der Züchter beim einem offiziellen Zuchtverein, ich habe schon einmal darüber nach gedacht die Sache dort anzusprechen, das würde ihn glaube ich am schlimmsten treffen aber ich hab Angst das er mich dann wegen Rufmord oder Ähnlichem verklagt und vielleicht auch noch Recht bekommt..

dsupper  14.07.2020, 09:12

Wenn der Züchter Mitglied im VDH sein sollte, dann kannst du dort ruhig einmal freundlich nachfragen, wie du in dieser Sache weiter verfahren sollst. Der VDH ist ein unabhängiger Verband, dem es sehr wichtig ist, dass alle Angelegenheiten "rund um den Hund" rechtlich in Ordnung vonstatten gehen.

Du musst ja nicht gleich mit "Betrug" und solchen Vorwürfen um dich werfen. Schildere die Sachlage korrekt und frage nach Unterstützung.

Stammt der Züchter nicht aus dem VDH, sondern aus einem der vielen anderen "Verbände", dann hast du bestimmt sicher Pech, denn dort wird man sich eher nicht kümmern.

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Tim1995541 
Fragesteller
 15.07.2020, 03:30
@dsupper

Der Züchter ist beim DCBT e.V. vermerkt und wird von diesem vertreten.

Das ist quasi der Deutsche Club für Bullterrier e.V meinst du man könnte dort Erfolg haben?

ich habe Kontaktdaten vom Vorsitzendem gefunden, vielleicht könnte man dort mal nachhaken..

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dsupper  15.07.2020, 18:36
@Tim1995541

Dieser Verein ist dem VDH unterstellt. Ich würde auf jeden Fall nach nachfragen ... aber bitte, OHNE direkt mit Betrugsvorwürfen etc. zu kommen.

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Den Rechtsanwalt einschalten was sonst.