kann ein Züchter seinen Hund zurück verlangen?

16 Antworten

Diese Frage ist etwas verzwickt. Ihr seid nicht direkt die Käufer und der Verkäufer war nicht die Züchterin.

Ich würde dir empfehlen, einen Rechtsbeistand zur Rate zu ziehen, da ich davon ausgehe, dass wir hier alle nicht so auf diesem Gebiet bewandert sind.

Normalerweise gibt es beim Amtsgericht einmal in der Woche oder Monat, kostenfreie Sprechstunde. Erkundige dich mal dort, bevor du hier zu viele verwirrende und sich widersprechende Antworten bekommst.

Falls Ihr den Hund zurückgeben müsstet, kann ich nur empfehlen, sucht selbst nach einem Hund und überlasst die Suche nicht einem Freund. Denn Hund und Halter suchen sich, wenn eine Person dazwischen ist, kann passieren, dass die Chemie zwischen euch nicht stimmt.

Egeal wie es läuft wünsche ich dir viel Erfolg.

Das kommt darauf an,wie Alt der Sohn ist,ist der Sohn Geschäftsfähig ,also 18 Jahre habt Ihr ihn rechtmäßg in gut und glauben gekauft.Ist der Sohn keine 18 ,ist Er nicht Geschäftsfähig,und es wird Euch schwer fallen zu Beweisen das Der Sohn nicht im Auftrag des Vatewrs handelte.Ich würde noch einmal mit dem Verkäufer reden (Vater )Ihm schildern wie die Tochter mitlerweile an dem Tier hängt,und das Ihr im guten Glauben das Tier gekauft habt.viel Glück

Du solltest einen Fachanwalt für Handelsrecht (so heißt die Fachrichtung) aufsuchen und dich beraten lassen!!

Nach dieser Beratung kannst du dann handeln und entscheiden wie und was du am Besten unternehmen kannst.

Es sind gegenüber Dir als Käufer zwei Personen als Rechtspersonen zu beachten. Der Sohn der den Hund verkaufte und die Züchterin der dieser Hund womöglich rechtlich als Eigentümer gehört. Wäre es der Fall, dass die Züchterin die Eigentümerin ist, hätte deren Sohn den Hund "gestohlen" und an euch weiter veräussert.

In diesem Fall müsstet ihr den Hund zurückgeben und beim Sohn den Kaufpreis einklagen mit einer Anzeige wegen Betruges!

Nachdem das innerhalb einer Familie passiert wäre (Diebstahl) ist zu vermuten, dass familiäre Streitigkeiten der Auslöser sein könnten.

Beratet Euch mit dem Fachanwalt und dann könnt ihr noch entscheiden mit der Züchterin einvernehmlich eine Lösung zu suchen, welche vor allem für den Hund eine gute Lösung sein sollte! Wenn die Züchterin sich davon überzeugen kann, dass der Hund sehr gut gehalten wird und sie weiterhin mit dem Hund Kontakt halten und evtl. sogar auch weiter Ausstellungen besuchen und evtl. weiter züchten kann würde es eventuell eine gute Lösung für den Hund und deine Tochter geben können!

Derartiges ist vorstellbar. Dazu gehört aber, dass ihr nicht sofort einen Streit mit der Züchterin beginnt.

..dagegen kann man sich nur Wehren, wenn man einen gültigen Kaufvertrag hat. Ihr könntet euch auf einen Streit auch einlassen wenn eine Quittung vom Verkäufer unterschrieben vorliegt, woraus hervorgeht dass der Hund in euren Besitz übergegangen ist.

Wie kommt der Sohn dazu einen Hund zu verkaufen, der ihm nicht gehört. Das ist Diebstahl und Hehlerei. In einer seriösen Zucht kann nicht einfach der Sohn einen Hund herausgeben. Du allerdings hättest auch keinen bekommen, wenn der Züchter dich noch nie gesehen hat. Wie kannst du nur einen Hund durch jemand anderen kaufen lassen. Du wirst den Hund wohl zurückgeben müssen. Niemand kann etwas verkaufen was ihm nicht gehört. Wenn du Glück hast bekommst du dein Geld zurück ohne eine Anzeige zu machen. Wähle beim nächsten Mal einen seriösen Züchter, der einem Rasseverband angehört. Vielleicht lässt die Vermehrerin mit sich reden, wahrscheinlich will sie dann noch mehr Geld.