Hundevertrag w?

10 Antworten

Hallo,

es kommt ganz auf die Formulierung dieses Vorkaufsrechts an.

Natürlich ist es gültig - du musst den Züchter diesen Hund also zuerst anbieten, wenn du einen Käufer hast - dabei muss der Züchter dann den Preis zahlen, den dieser Käufer auch zahlen würde. Da man hier viel "Schmu" treiben kann - und eine exorbitante Summe nennen kann - ist so ein Vorkaufsrecht i.d.R. ziemlich sinnfrei.

Etwas anderes ist es, wenn im Vertrag genau geregelt ist, zu welchem Zeitpunkt der Züchter den Hund zu welchem Preis zurückkauft.

  • also Summe X bis zum Alter von 1 Jahr
  • Summe X bis zum Alter von X Jahren
  • Summe X, wenn der Hund bestimmte Ausstellungserfolge vorweisen kann, eine Zuchtzulassung bekommen hat, sportliche ERfolge errungen hat (alles das steigert seinen materiellen Wert erheblich)
  • Summe X ab einem Alter von X Jahren (wenn der Hund alt ist)

Nur dann ist so ein Vorkaufsrecht tatsächlich sinnvoll - für beide Seiten. Der Züchter weiß, so seine mit Liebe aufgezogenen Hunde sind und wie es ihnen geht - und der Käufer muss sich, wenn er den Hund mal nicht mehr halten kann oder möchte, keine Gedanken über einen Verkauf machen.

Also eine win-win-Situationen für alle Seiten - und ganz besonders für den Hund, der dann nicht als Wanderpokal endet.

Gutes Gelingen

Daniela

interessant wäre was denn genau im Vertrag steht. Wort wörtlich bitte. So kann man nur Rätseln.

Was wenn man später wegen Probleme den Hund abgeben müsste was muss man dann machen?

wenn man sich einen Welpen vom Züchter holt, der bestens sozialisiert und geprägt ist, liegt es nur an den neuen Menschen, ob der Hund richtig erzogen wird. Entwickelt der Hund aufgrund falscher Erziehung Fehlverhalten, sollte man nicht mit Gedanken spielen den Hund abzugeben, sondern man sollte sich Hilfe holen.

Finde das immer ganz schrecklich. Leute holen sich bestmöglich aufgezogene Welpen, und dann verkorksen sie den Hund.

passt alles dann nicht , wird der Hund weggegeben unter einem Jahr. Tausende von Junghunden erleiden dieses Schicksal. Deswegen sollte man sich bestens über gewaltfreie Hundeerziehung informieren.

wenn du einen hund gekauft hast das heist du hast für ihn einen kaufpreis bezahlt ist er rein zivielrechtlich dein uneingeschränktes eigentum. egal ob das papier nun kaufvertrag oder schutzvertrag heist. du darfst mit ihm machen was du willst. wenn du ihn weiterverkaufst ist es dein recht,denn du bist der eigentümer. wenn im kauf oder schutzvertrag klauseln drinstehen die dein eigentumsrecht einschränken ist es grundsätzlich ungültig. allerdings wäre die klausel eines vorkaufsrechts für den verkäufer / züchter rechtswirksam. jedoch wenn du ihn trotzdem ohne den verkäufer weiterverkaufst hast an dritte hast du gegen diese rechtswirksame vertragsklausel verstossen. diese vertragswiedrige handlung bleibt jedoch für dich folgenlosl, der dritte kann den hund behalten er hat ihn trotz allem rechtmäßig erworben und du kannst den kaufpreis behalten und der züchter ist nase und hat keine rechtsmittel den hund zurückzubekommen. steht in dem kaufvertrag bezugnehmend auf das vorkaufsrecht jedoch eine konventionalstrafe also vertragsstrafe bei zuwiederhandlung mit bei, kann der züchter diese konventionalstrafe per gericht geltend machen und du musst sie dann auch zahlen. das heist der züchter würde bei nichteinhaltung des vorkaufsrechtes davon erfahren das du den hund ohne ihn vorher ihm(dem züchter) anzubieten weiterverkauft hast und im vertrag eine vertragsstrafe von 4000€ zb drinstehen kann er diese 4000€ über das gericht bei dir eintreiben und das gericht würde in jedem fall dem züchter recht geben.

ende vom lied ... du hast den hund verkauft, der neue besitzer ist rechtmäßiger eigentümer du darfst das geld behalten der züchter ist nase was den hund betrifft, jedoch bist du um 4000 € ärmer und musst diese konventionalstrafe dem züchter bezahlen. vorausgesetzt es steht diese konventionalstrafe in bezug auf das vorkaufsrecht im vertrag.

steht im vertrag keine konventionalstrafe ist das ende vom lied .... du hast dein rechtmäßiges eigentum verkauft, der neue besitzer ist rechtmäßiger eigentümer des hundes und darf ihn behalten und du darfst das geld behalten. der züchter kann sich mit der klausel "vorkaufsrecht" leider seinen popo abwischen denn es hat keine rechtlichen konsequenzen er kann den hund nicht zurückklagen.

das heist für alle hier mitlesenden züchter.... schreibt eine rechtlich bindende vertragsstrafe zu eurem vorkaufsrecht, dann wird es sich der welpenkäufer dreimal überlegen ob er die klausel des vorkaufsrechtes ignoriert.

Gewissenhafte Züchter wollen wissen was mit ihren Tieren passiert und sie schützen.

Allerdings sind diese Verträge unwirksam, da mit Verkauf der Verkäufer keine Rechtsansprüche mehr hat.

Für den Käufer hat es dennoch Vorteile. Er kann zu jeder Zeit bei Änderung seiner Lebensumstände das Tier an den Züchter zurückgeben und von guter Lösung für das Tier ausgehen.

Natürlich gibt es den Kaufpreis nicht zurück, der über freien Verkauf zu erzielen wäre.

Was steht im Vordergrund? Tierwohl oder "Kaufzurückpreisgarantie", gar Gewinn?

Ich habe noch keinen gewissenhaften Züchter erlebt, der mit geprüfter Vermittlung und entsprechendem Kontakt zu neuen Haltern nicht einverstanden war.

Die Empörung der Züchter liegt meist am Platz vor Preis ihrer teuer verkauften Hunde und vermuten billige Abstoßung.

Unbestritten, es sind gute Hunde aus sehr teuren Zuchten, die genauso wie viele andere Hunde plötzlich nicht mehr ins Lebenskonzept passen und schweren Herzens abgegeben werden müssen. Die Besitzer wollen nur, dass es ihren Hunden im neuen Umfeld gut geht und würden sogar dafür drauflegen.

Unbestritten auch, dass es ausreichend Ausnutzer gibt und wertvolle, günstig abgegebene Tiere mit Papieren missbrauchen.

Für alle (Züchter, Käufer) ist es sinnvoll in Kontakt zu bleiben und sich zu einigen, wie es im Fall der Fälle gut für das Tier weiter geht.

Züchter schreiben gerne solche Klauseln in Verträge.

Solche Verträge sind aber nicht gültig. Wenn der Hund verkauft ist gehört er dir und du kannst mit ihm machen was du willst.

Trotzdem macht es Sinn einen Hund den man nicht mehr halten kann dem Züchter zurück zu bringen. Der wird sich um einen guten Platz für den Hund bemühen oder ihn selber behalten.