Gibt es Verjährungsfristen für Rückholrecht Hundezüchter?

9 Antworten

Das hat nichts mit einer Frist zu tun. Aber damit, wie der Vertrag formuliert ist. 

Ein richtiges Vorkaufsrecht darf z.B. keinen Preis enthalten, und nicht pauschal (wie AGB) formuliert sein. 

Man kann den Hund trotzdem weiter geben, wenn das alles rechtens ist, der Züchter kann dann aber eine Entschädigung verlangen.

dsupper  10.12.2017, 14:05

"Ein richtiges Vorkaufsrecht darf z.B. keinen Preis enthalten, und nicht pauschal (wie AGB) formuliert sein. "

Laut der Aussagen meines Anwalts, der unsere Kaufverträge erstellt hat (damit sie hieb- und stichfest sind) MUSS das Vorkaufsrecht sogar einen dezidierten Preis enthalten. Also nach dem Motto: im Alter von 1 - 4 Jahren soundsoviel, im Alter von 5 - 8 Jahren soundsoviel - alter Hund soundsoviel oder nichts mehr.

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kuechentiger  10.12.2017, 14:20
@dsupper

Das Vorkaufsrecht kann erst dann ausgeübt werden, wenn schon mit "Dritten" ein Vertrag zum Weiterverkauf ansteht.

Vorher festgelegte Preise verstoßen gegen die gesetzlichen Regelungen des Vorkaufsrechts, weil der Vorkauf zu den Bedingungen des Weiterverkaufs passieren muss.

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dsupper  10.12.2017, 15:27
@kuechentiger

Es gibt durchaus auch eine Vertragsfreiheit, auch eine solche, die ein Vorkaufsrecht betrifft. Es darf nur kein krasser Widerspruch zwischen dem Wert der Sache und dem Preis bestehen und es darf keine unangemessene Benachteiligung des Käufers vorliegen.

Ansonsten könnte ja kein Züchter dieses Vorkaufsrecht für sich in Anspruch nehmen, denn der Eigentümer könnte immer behaupten, er habe einen Käufer zu einem utopischen Preis - den der Züchter dann zahlen müsste.

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kuechentiger  10.12.2017, 15:31
@dsupper

Der Vertrag muss schon geschlossen sein, man kriegt eine Kopie. Dann hat man ein- zwei Wochen Zeit, das Vorkaufsrecht auszuüben. Jedenfalls sollte es so laufen.

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Sieh es mal als positiv, dass sich die Züchterin so um ihre ehemaligen Welpen kümmert.

Es kommt darauf an was im Vertrag steht. Oft wird darin dem Züchter ein Vorverkaufsrecht eingeräumt, wenn der Besitzer den Hund hergibt. Die Züchterin wird jedenfalls den Vertrag vorlegen müssen und dann wirst du eh sehen was darin steht. Wenn die Züchterin ein Recht auf den Hund hat, dann bekommt sie ihn wieder.

Generell heißt das nicht, dass es für dich und den Hund keine Chance gibt. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Züchterin sich dazu entscheidet, dass du der neue Besitzer werden kannst!

Nun wenn der Hund verkauft ist, hat der Züchter kein Anrecht mehr auf den Hund.

Da kann im Vertrag stehen was will.

Klar ist aber, dass man zuerst den Züchter kontaktiert, wenn der Hund abgegeben werden muss. Er ist nämlich ein Hundeleben lang mit verantwortlich für das Wohlergehen "seiner" Hunde.

Wenn du den Hund nun ganz zu dir nimmst, wird der Züchter kaum etwas dagegen haben.

Klar ist aber, dass es einem Züchter das Herz zerreisst, wenn er einen "seiner" Hunde im Tierheim weiss.

Gegen das Tierheim kann der Züchter allenfalls vorgehen, weil Züchter verpflichtet sind ihre Hunde zurück zu nehmen. Daraus aber ein Recht abzuleiten ist nicht wirklich möglich.

Wenn der Hund zurück geht ist das für den Hund auf jeden Fall besser als ein Tierheim. Das solle aus tierschützerischen Gründen im Tierheim einleuchten.

Wäre ja eigentlich auch die erste Amtshandlung gewesen den Züchter zu kontaktieren und den Hund an ihn weiter zu geben.

Macht ja auch für ein Tierheim keinen Sinn einen Hund aufzunehmen, den der Züchter zurück nimmt und allenfalls neu vermittelt.

Ich kenne Züchter, die kaufen ihre Hunde für "teures" Geld zurück um sie vor Schaden zu bewahren.

Wenn du gut für den Hund sorgen kannst, wird auch der Züchter froh sein, dass der Hund bei dir einen guten Platz gefunden hat.

So steht einem guten Verhältnis zum Züchter ja nichts im Wege.

Also setz dich zu einem klärenden Gespräch zusammen.

Hoffe sehr, dass du nicht einfach nur aus egoistischen Gründen behauptest, dass du den Hund zu dir nimmst, weil du nicht auf deinen Gassigänger verzichten willst!

Das Tierheim soll sich den Vertrag zeigen lassen.

Ja es ist heutzutage üblich, das einige Züchter Verantwortung zeigen und in ihrem Vertrag eine Klausel drin haben, das sie den Hund zurückbekommen, wenn der Besitzer sich aus welchen Gründen auch immer nicht um das Tier kümmern kann oder will.

Wenn diese Klausel im Vertrag steht, bekommt der Züchter sein Tier zurück.

Jeder verantwortungsbewusste Hundezüchter wird versuchen einen seiner Hunde vor demTierheim zu bewahren.

Ist ja auch ziemlich blöd einen Rassehund einem Tierheim zu überlassen, wenn es die Möglichkeit gibt den Hund dem Züchter zurück zu geben oder über den Verband neu vermitteln zu lassen.

Das Recht auf Rückgabe gibt es nicht.

Trotzdem ist ein Züchter verpflichtet "seine" Hunde zurück zu nehmen.

Wende dich doch an den Züchter und zeige dich als verantwortungsvoller Neubesitzer. Das hilft allen.

Der Züchter will ja nur seinen Hund an einem guten Platz wissen.