Dürfen Hundezüchter in die Weitervermittlung der Hunde eingreifen?

7 Antworten

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Du kannst den Hund weiter vermitteln an wen auch immer du möchtest.

Mit dem Kauf ist der Hund in dein Eigentum über gegangen. Die Züchterin hat keinerlei Rechte mehr am Hund, egal was sie in den Vertrag schreiben lies.

Wenn du Sicherheit haben willst, dann guck bei einem RA vorbei, aber der wird dir nichts anderes sagen. Ich hab das aus eigener Erfahrung mit dem Kaufrecht.

In meinen Pferdeverkaufsverträgen steht auch immer noch ein Rückkaufsrecht mit Preisangebot, aber bestehen kann ich darauf nicht.

Überlege dir nur mal wie deine Rechte mit allen anderen Sachen die du jemals gekauft hast sind. Und im Kaufrecht gilt der Hund als Sache.

Was du einmal gekauft hast, gehört dir und du bist der einzige Mensch, der ein Verfügungsrecht über die Sache hat.



dsupper  11.03.2016, 10:27

Dann hast du aber überlesen, dass z.B. ein Vorkaufsrecht bei einem Kaufvertrag sogar im BGB verankert ist!

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friesennarr  11.03.2016, 12:57
@dsupper

Schick mir mal den Link.

Ich hatte diesen o.g. Fall und das Eigentumsrecht hat überwogen gegenüber dem Vertrag, aber ich lasse mich gerne belehren.

Womöglich gibt es da auch andere Interpretation von Verträgen.

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Sofern Du den Hund nicht mit Schutzvertrag von einer Tierschutzorganisation gekauft hast (und selbst die kümmern sich meistens nicht mehr drum, was später damit geschieht), kannst Du mit dem Hund definitiv machen, was Du willst. möglicherweise befürchtet die Züchterin, Du würdest Dich dran bereichern, indem Du mehr Geld bekommst als sie?

KEIN sreiöser Züchter schläfert zu aktive Tiere ein, im Gegenteil...

Berni74  10.03.2016, 13:03

Sofern Du den Hund nicht mit Schutzvertrag von einer
Tierschutzorganisation gekauft hast (und selbst die kümmern sich
meistens nicht mehr drum, was später damit geschieht), kannst Du mit dem
Hund definitiv machen, was Du willst.

Das stimmt so nicht. Viele Züchter haben ein Vorkaufsrecht für "ihre" Welpen.

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friesennarr  11.03.2016, 08:48
@Berni74

Sie haben zwar ein Vorkaufsrecht, dieses ist aber nicht gültig, auch wenn es im Vertrag steht.

Ich habe in jedem Pferdeverkaufsvertrag ein Rückkaufrecht mit drin, da steht auch die Summe zu der ich das Pferd zurückkaufe. Diese Klausel ist zwar nicht Rechtsfähig, wir aber bei Pferden eher genutzt, weil es sehr schwer ist ein Pferd gut zu verkaufen. Je länger das Pferd unverkauft beim Besitzer steht, desto mehr Kosten laufen an. 500 Euro pro Monat im Regelfall.

Daher wird ein Rückkauf gerne genutzt und ich bin auf der sicheren Seite.

Bei Tieren gilt das gleiche wie bei einem Fernseher. Einmal gekauft ist es das Eigentum des Erwerbers - er hat somit volle Verfügungsgewalt was er weiter mit dem Tier oder dem Fernseher anstellt.

Die Schutzverträge und Vorkaufsklauseln sind die Tinte nicht wert, wenn es zum Eigentumsstreit kommt. Der der gekauft hat ist der Eigentümer und fertig. So sieht es das Gericht.

Die Eigentumsrechte siegen hier, immer.

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Blindi56  11.03.2016, 09:19
@friesennarr

Genau so ist es. Trotzdem wird das auch bei Welpenkauf gerne vereinbart und auch eingehalten. Der Käufer hat so die Möglichkeit, seinen Welpen IN GUTE HÄNDE zu geben, wenn er merkt, er kommt nicht mit dem Hund klar, und auch der Züchter weiß dann, im Notfall kommt der Welpe IN GUTE HÄNDE zurück.

Wenn von diesem Züchter bekannt ist (wirklich?), dass er unerwünschte Welpen einschläfert, sollte man sich mal an einen Tierschutzverein oder den Züchterverband wenden.

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Berni74  11.03.2016, 09:39
@Blindi56

Wenn von diesem Züchter bekannt ist (wirklich?), dass er unerwünschte
Welpen einschläfert, sollte man sich mal an einen Tierschutzverein oder
den Züchterverband wenden.

Ich bezweifle, daß es sich um einen seriösen Züchter handelt. Folglich wird er auch keinem Zuchtverband angehören. :-/

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dsupper  11.03.2016, 10:30
@friesennarr

Das Vorkaufsrecht bei einem Kaufvertrag ist eindeutig im BGB niedergeschrieben - und somit gesetzlich geregelt - BGB §§ 463 - 473. Und die Paragraphen des Kaufvertragsrechts gelten auch für Hunde, die in diesem Fall wie eine "Sache" behandelt werden.

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Hallo,

kein seriöser Züchter wird ohne Grund einfach Hunde einschläfern - das würde auch kein TA mitmachen, denn das ist in Deutschland vom TierschutzG her verboten - das nur am Rande.

Es kommt ganz auf den Kaufvertrag an. Hat sich darin die Züchterin ein Vorkaufsrecht eingeräumt - dieses auch preislich beziffert - dann hat sie natürlich das Recht, als Erste den Hund wieder zu erwerben.

Hat sie sich eingeräumt, dass der Hund nicht ohne Rücksprache an andere abgegeben werden darf und ist in irgendeiner Form dafür dir ein "Nachlass" gewährt worden (geringerer Kaufpreis, etc.) - auch dann musst du dich daran halten.

Ist das alles nicht der Fall - dann hat sie keine Handhabe, diesen Wunsch durchzusetzen, denn ein Passus im Kaufvertrag, der nur der einen Seite Vorteile verschafft, ohne, dass die andere Seite etwas "davon hätte" - ist nichtig.

So zumindest die Aussagen unseres Rechtsanwaltes, der die Kaufverträge für unsere Welpen ausgearbeitet hat (und uns das natürlich so erklärt hat).

Alles Gute für den Hund

Daniela

petra00000000 
Fragesteller
 10.03.2016, 13:52

Sie vermittelt Ihre Tiere auch an sehr altes Klientel...

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dsupper  10.03.2016, 13:59
@petra00000000

Dürfen ältere Menschen denn keinen Hund mehr haben? Oft sind diese so verantwortungsvoll, dass schon lange vor dem Kauf geklärt ist, wo der Hund im Fall der Fälle verbleibt - bei den Kindern, Enkeln etc.

Auch bei jüngeren Leuten ist es niemals gesagt, dass ein Hund dort einen Lebensplatz findet - viel zu oft passieren auch bei denen Umstände wie Trennungen, Nachwuchs etc., die es unmöglich machen, dass der Hund dort verbleiben kann.

Das ist überhaupt kein Argument!

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dsupper  10.03.2016, 14:02
@dsupper

Übrigens fällt mir noch etwas auf:

Du schreibst:

da er ein sehr aktiver Hund ist.

Da die Züchterin "ihre" Rasse wohl kennt, auch deren Rasseeigenschaften, düfte sie das wohl nicht beeindrucken. Oder  willst du damit kaschieren, dass dein Hund vllt. etwas wenig bis gar nicht erzogen ist?

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friesennarr  11.03.2016, 08:58

Allerdings gilt sogar der Passus - Rückkaufsrecht und Verbleibnachricht nicht, auch nicht wenn man weniger Bezahlt hat. So mein Rechtsanwalt.

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dsupper  11.03.2016, 10:26
@friesennarr

So ein Rückkaufsrecht entspricht im Grunde genau dem Vorkaufsrecht und das ist bei Kaufverträgen sogar sogar im BGB verankert. Meist sind, anders als beim präzisierten Vorkaufsrecht, für die mögliche Rücknahme aber noch keine Modalitäten vereinbart. Trotzdem hat so ein Passus Gültigkeit - er räumt nur auch dem Züchter die Möglichkeit ein, den Hund ggfs. eben NICHT zurückzunehmen.

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dsupper  11.03.2016, 17:15
@friesennarr

Sorry, aber das lese ich doch völlig anders - nämlich so, wie ich es geschrieben habe. Wenn es um Hunde aus einer seriösen Zucht geht, und ebenso "Wenn es sich bei dem Vertrag um einen individuell mit Ihnen ausgehandelten Vertrag handelt, müssen Sie die Zustimmung vor Verkauf einholen. "

Wie ich oben über unsere Kaufverträge geschrieben habe:

Hat sie sich eingeräumt, dass der Hund nicht ohne Rücksprache an andere abgegeben werden darf und ist in irgendeiner Form dafür dir ein "Nachlass" gewährt worden (geringerer Kaufpreis, etc.) - auch dann musst du dich daran halten."

Ein individueller Vertrag eben - und dann gibt es eben immer noch das im BGB verbriefte Vorkaufsrecht - Paragraphen habe ich unten in einen Kommentar geschrieben.

Wie immer und überall im Leben gibt es sicher nichts, was immer und eindeutig entschieden wird - so sicher auch mit solchen Kaufverträgen - aber sie sind nicht grundsätzlich ohne Bedeutung!

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Ich gehe mit meinem aktiven Hund min. 4 km spazieren. Auf den Hundeplatz zum toben und an den Hundestrand. Und achte auch das er genug Ruhephasen hat. Und bei mir würde er nie eingeschläfert werden.

Berni74  10.03.2016, 16:13

Was für eine Rasse ist es denn?

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dsupper  10.03.2016, 16:16

Nur spazieren gehen und toben lasten eine aktive Hunderasse aber nicht aus. Kopfarbeit bringt da viel mehr - natürlich zusätzlich zur körperlichen Auslastung. Es gibt einfach Rassen, mit denen muss man arbeiten - die brauchen das, denn dafür wurden sie gezüchtet.

Und - wie bereits geschrieben - es gibt keinen TA in Deutschland, der einen gesunden Hund einschläfern würde, nur weil der lästig oder "zu aktiv" ist.

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Was soll diese Frage überhaupt?


Du hast den Hund (hoffentlich rechtmäßig) gekauft, also ist er Dein Eigentum. Wenn Du irgend etwas kaufst, hat der Verkäufer keinen Einfluss darauf, wie Du in weiterer Folge mit Deinem (rechtmäßig erworbenen) Eigentum verfährst. Es sei denn, Ihr hättet vertraglich etwas anderes vereinbart.


Klar, oder nicht klar?

wotan0000  10.03.2016, 13:23

Nicht klar.

Viele gute Züchter untersagen die einfache Weitergabe und haben das Rückkaufrecht im Kaufvertrag vermerkt.

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Herb3472  10.03.2016, 14:36
@wotan0000
Nicht klar.

Viele gute Züchter untersagen die einfache Weitergabe und haben das Rückkaufrecht im Kaufvertrag vermerkt.

Viele gute Züchter untersagen die einfache Weitergabe und haben das Rückkaufrecht im Kaufvertrag vermerkt.

Ich hab' doch dazugeschrieben:

Es sei denn, Ihr hättet vertraglich etwas anderes vereinbart.

Ist doch klar, oder? Wo liegt also Dein Problem?


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friesennarr  11.03.2016, 08:54
@wotan0000

Die Klausel ist voll und ganz nichtig.

Das weis ich aus erster Hand, da ich bei meinen Pferdeverkäufen immer ein Rückkaufsrecht eingetragen habe.

Lt. Rechtssprechung gilt es absolut und gar nicht, was man da rein schreibt.

Wenn jemand die Eigentumsrechte besitzt, dann ist ganz egal was er mit seinem Eigentum macht. Er kann verkaufen, verschenken usw. er darf alles mit dem Tier tun was nicht gegen das Tierschutzgesetz verstösst.

Da viele Leute sich nicht mit Vertragsrecht auskennen, glauben sie das.

Auch die Schutzverträge vom Tierheim sind nichtig (sofern da einschränkungen gemacht werden wie jemand mit seinem Eigentum umzugehen hat.) Man muß nicht mal die Kontrolleure vom Tierheim nach dem Kauf nochmal in sein Haus lassen.

Nur das wissen ganz viele Leute nicht.

Gekauft - Bezahlt = Eigentum

Das Eigentumsrecht kann nicht beschnitten werden, daher sind solche Verträge alle nichtig.

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dsupper  11.03.2016, 10:32
@Herb3472

Das ist auch so - das Vorkaufsrecht ist im BGB niedergeschrieben und hat somit rechtliche Relevanz.

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dsupper  11.03.2016, 10:33
@friesennarr

@Friesennarr - du schreibst so schön:

daher sind solche Verträge alle nichtig.

Wenn ein Passus in einem Vertrag ungültig ist, dann ist damit nicht der gesamte Vertrag nichtig! Es wäre allenfalls zu klären, ob bemängelter Passus nichtig wäre.

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Herb3472  11.03.2016, 12:20
@dsupper

Das "möglich" bezog sich nicht auf die Rechtssicherheit eines Vorkaufsrechts, sondern darauf, dass man ein Vorkaufsrecht in den Vertrag hineinschreiben könnte - anstelle eines rechtlich nicht gültigen Rückkaufsrechts.

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friesennarr  11.03.2016, 13:27
@dsupper

Ich hatte gemeint, das der Passus nichtig ist nicht der ganze Vertrag.

Wie gesagt ich hatte diesen Fall vor Gericht und das Eigentum überwog, zumindest für diesen Richter.

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