Hobbyzüchter droht welpe wegzunehmen!?
Ich habe mir einen Welpen von einer nicht gewerblichen Züchterin gekauft. Sie ist auch in einem Zuchtverband angemeldet. Drohte auch schon einmal an, falls der Kontakt abbrechen würde, den Welpen zurückzuerstatten. Der Welpe wurde Bar direkt mit der vollen Summe bezahlt. Es wurde in den Kaufvertrag unter „Sonstiges“ geschrieben: Es ist ein Liebhabertier und sollte in einem Alter von 1 1/2 Jahren kastriert werden.“ Darf sie das einfach bestimmen? Zu mal sie keine richtige Züchterin ist und das nur als hobby macht. Wir haben unseren alten Hund auch aus einer Hobbyzucht, doch da verlief es anders und es wurde uns nicht vorgeschrieben was wir mit ihm machen sollen. Ist doch jetzt unser Eigentum??
Bitte nur ehrliche Meinungen und vielleicht kennt sich da jemand mit aus.
Danke im Voraus
6 Antworten
- Die Züchterin kann nicht von dir verlangen, dass du zu ihr Kontakt hältst. Sollte eine solche Klausel in deinem Kaufvertrag stehen, ist sie unwirksam, weil sie zu deinem Nachteil ist. Das gilt trotz der Tatsache, dass du den Vertrag ja freiwillig abgeschlossen hast. Und wenn diese Klausel gar nicht im Vertrag steht, hat sie so etwas erst recht nicht zu fordern.
- Die Kastration ist erstens nur eine Soll-Formulierung, die keinen bindende Charakter hat. Zweitens wäre eine Verpflichtung zur Kastration unzulässig, da nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar.
Grundsätzlich musst du immer folgendes beachten: es spielt keine Rolle, ob sie Hobbyzüchterin ist oder das gewerblich macht. Sie kann dir ihre Hunde zu ihren Bedingungen verkaufen. Solange die Vertragsbedingungen nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen unwirksam sind, musst du dich auch daran halten, wenn du den Vertrag eingehst. Wenn du von privat ein Auto kaufst, wird da ja auch ein Vertrag gemacht, den du annehmen kannst oder auch nicht. Aber der Verkäufer darf dir zum Beispiel nicht in den Vertrag schreiben, dass du mit dem Auto höchstens 80 km/h fahren darfst oder dass du ihn dreimal pro Woche waschen musst.
Hobbyzüchter droht welpe wegzunehmen!?
In dem Bereich kursieren jede Menge Kaufverträge mit sittenwidrigen oder unwirksamen Klauseln.
Es ist ein Liebhabertier und sollte in einem Alter von 1 1/2 Jahren kastriert werden.“ Darf sie das einfach bestimmen?
Das wäre z.B. so eine Klausel, die nicht nur unwirksam, sondern sogar rechtswidrig ist. Kastration ohne medizinische Indikation stellt einen Verstoß gegen § 6 TierSchG dar. Aus diesem Grund ist eine allgemeine Verpflichtung zur Kastration unwirksam.
Ist doch jetzt unser Eigentum??
Genau, und deshalb hat der Züchter, so gern er es auch hätte und auch wenn er tatsächlich nur das Tierwohl im Auge hätte, kaum Einfluss mehr nach dem Eigentumsübergang. Er kann euch da parktisch gar nicht mehr dazwischenfunken. Ihr könnt auch einfach den Kontakt abbrechen, da kann die Züchterin gar nichts machen.
Drohte auch schon einmal an, falls der Kontakt abbrechen würde, den Welpen zurückzuerstatten.
Das ist rechtlich gesehen einfach nur albern und nicht ernst zu nehmen. Die hat einen Kontrollwahn, den sie aber nicht durchsetzen kann.
Pauschale Vertragsstrafen sind ebenfalls unwirksam und letztlich müsste der Züchter den Gerichtsweg beschreiten, um euch den Hund gegen euren Willen wegnehmen zu können. Das Risiko wird er aber kaum eingehen.
Naja da steht ,,sollte" nicht ,,Muss". Hab davon aber auch keine Ahnung, ich würde das einem Anwalt mal vorlegen. Ich persönlich hätte das Tier sowieso nicht gekauft wenn mir im Vertrag irgendwas vorgeschrieben wird.
Die Vermehrerin möchte keine Konkurrenz für ihre Welpen und daher soll der Welpe kastriert werden.
Ich würde mich auf gar nichts einlassen und den Kontakt abbrechen. Die Vermehrerin wird ja nicht bei euch vorbeikommen, klingeln und sich den Welpen unter den Arm klemmen. Und außerdem hast du ja sicherlich eine Adresse und dein Welpe ist gechippt und auf dich angemeldet, oder?
Ja der Welpe ist auf mich angemeldet! :)
danke für die Antwort
bischen lästig. Da würde ich es rückerstatten lassen und mir ein anderes Tier nehmen. Dann hat sie den Salat.
da träumt die nachts von.. bei mir kassiert keiner was ein. Kann sich das Teil mitnehmen gegen Kohle wenn se unbedingt will.
Bei Vertragsbruch dieser Art gibt es keine Rückerstattung. Also nicht "Hier bitte Tier und Geld zurück". Das Tier kann einseitig - ohne Entschädigung - wieder einkassiert werden