Katzen erlaubt bei GSW wohngesellschaft?

2 Antworten

Das ist etwas, das man definitiv vor der Unterschrift eines Mietvertrages klärt.

Meldest du keine Katze an, ziehst aber mit einer ein, stellt das einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar und kann zu einer fristlosen Kündigung führen.

Allerdings ist ein generelles Haustierverbot unzulässig und muss dem Mieter in einem zumutbaren Rahmen erlaubt werden.

Das mit Freigang könnte schwierig werden, sofern du nicht im Erdgeschoss wohnen wirst und die Katze zB. über einen Balkon rauslassen kannst. Denn über das Treppenhaus verbieten viele Vermieter, da es zu vermehrten Verunreinigungen kommen kann, also Haare, evtl will die Katze rein, du bist nicht da und sie macht dann ins Treppenhaus usw.

Also die Katze am besten zeitnah anmelden und die Möglichkeiten der Haltungsbedingungen mit der Wohnungsgesellschaft klären.

VG :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das kannst und musst Du mit dem Vermieter klären.