Kann man Graffiti Spraydosen zur Selbstverteidigung benutzen?

11 Antworten

Wenn es sein muss, kannst und darfst du dich auch mit einem Pflasterstein wehren.

Ganz, ganz wichtig! Aus deiner Frage schliesse ich, dass du sehr häufig Lackspraydosen dabei hast. Wenn du dauernd solche Dosen dabei hast, wirst du diese als Waffe in nichtigen und geringfügigen Fällen einsetzen. Das ist im höchsten Masse gefährlich! Ungefähr so, wie in den USA, wo jeder Depp mit einer Schusswaffe herum läuft und andere umnietet schon aus total banalem Grund.

Ein Waffeneinsatz muss trainiert werden. Nicht nur von der Treffergenauigkeit her, sondern oder vor allem die Einsatzschwelle muss geübt werden! Lackspray ist gefährlicher, als Tränengas, weil es bleibende Schäden in den Augen verursacht und der Getroffene erblinden kann. Bei falschem Einsatz aus nichtigem Grund.

Meine Anregung: Wenn du dich verteidigen musst, weil du gefährlich lebst, ändere dein Leben, ändere die Orte, die du besuchst, ändere deinen Freundeskreis (denn wenn dort Leute verkehren, vor denen du dich wehren musst, dann sind es keine Freunde!).

Also ändere dein Verhalten, nicht die Waffe!

vansonnenberg  31.07.2019, 23:09

In den USA laufen, trotz diverser Falschdarstellungen in Unterschicht Medien keine Horden von legal bewaffneten herum die um sich feuern. Die meisten kriminellen Waffenträger in den USA sind Gangmitglieder die jene Waffen illegal besitzen.

Jene US Staaten in denen das Waffenrecht locker ist haben kaum solche Kriminellen Zustände wie jene US Staaten wo der Waffenbesitz oft noch strenger geregelt ist als in vielen EU Staaten.

In den US Staaten in denen das Waffenrecht noch locker gehandhabt wird ist sich jeder bewusst das ein Einbruch tödlich enden kann, auch eine Vergewaltigung z.B. in Texas kann damit enden ein Loch im Kopf zu haben. Durch diesen Zustand kann man in Texas noch als Frau im Bikini durch die Stadt laufen und in Berlin in manchen Vierteln nicht einmal mehr im Mantel. Im übrigen ist es auch in Tschechien erlaubt Waffen zu tragen und das Notwehrgesetz ist auch dort locker. Auch dort sehe ich in den Städten mehr Sicherheit als in jedem Stadtpark in Berlin, Hamburg oder Köln.

In Österreich ist der Waffenbesitz übrigens vom Anrecht lockerer Geregelt als in den USA. Selbst mit einer Vorstrafe darf man noch mit Einwilligung der BH eine Waffe frei ab 18 besitzen. Das wäre in den USA nicht vorstellbar. Auch hier gibt es keine Cowboys die um sich feuern und fast alle Straftaten werden mit illegalen Waffen begangen.

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tenno5034  01.08.2019, 06:00
@vansonnenberg

Schliesse mich deiner Sicht an. Der zentrlae Punkt ist nur: Jemand der eine Waffe, welcher Art auch immer, beisich führt, ist gewillt sie einzusetzen. Auch Spraydosen. Die Hemmschwelle das zu tun ist bei ängstlichen Menschen höher. Ängstlich deshalb, weil sie sich bewaffnen. Und diese Einsatzhemmschwelle muss geübt werden, dass sie aus Schreck nicht bereits bei einem banalen Grund angewandt wird. Natürlich weiss in Texas, übriens auch Florida, jeder, der in ein Haus einbricht, dass dies tödlich enden kann. Aber die Einsatzhemmschwelle ist beim Hausbesitzer eben auch geringer. Wenn es nachts im Garten rumpelt, muss das noch kein böser Einbrecher sein. Es kann auch der besoffene Nachbar sein. Deswegen muss man ihn nicht aus 10 m und im Dunkeln erschiessen. Es hätte gereicht die Polizei zu rufen. Einsatzhemmschwelle ist das Stichwort. Wer keine Waffe hat, bedient sich eines anderen Instruments (Pflasterstein, Polizei rufen...). Aber dazu ist eben eine viel, viel höhere Bedrohungsstufe erforderlich unter welcher sich die tatsächliche Notlage deutlicher zeigt.

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Im Notfall ja, aber der Sprühnebel kommt langsamer aus der Dose als zum Beispiel aus einem Tierabwehrspray. Auch ist die Reichweite gering und der Einsatz ev. nicht effektiv genug. Ein Tierabwehrspray wäre mehr zu empfehlen.

Zu den Folgewirkungen wird man nicht viel sagen können. Lacke haben verschiedene Basisstoffe. Gängig sind Wasser, Acryl und Kunstharz. Dazu kommen etliche Komponenten und verschiedene Verhältnisse. Augenschäden können also wie auf den Warnhinweisen der Farbe durchaus entstehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
§ 27 [Führung von Waffen]

(1) 1Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne des Satzes 1 auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich führt, zu derartigen Veranstaltungen hinschafft oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereithält oder verteilt.

(2) Wer

  • 1.
  • entgegen § 17 a Abs. 1 bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich führt,
  • 2.
  • entgegen § 17 a Abs. 2 Nr. 1 an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilnimmt oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurücklegt
  • oder
  • 3.
  • sich im Anschluß an oder sonst im Zusammenhang mit derartigen Veranstaltungen mit anderen zusammenrottet und dabei
  • a)
  • Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt,
  • b)
  • Schutzwaffen oder sonstige in Nummer 1 bezeichnete Gegenstände mit sich führt oder
  • c)
  • in der in Nummer 2 bezeichneten Weise aufgemacht ist,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

die Sprühdose fällt als Gegenstand zu Beschädigung von Sachen bestimmt und somit unter waffenführungsgesetz. Am besten kein Stress mit anderen anfangen wenn du die Dosen dabei hast und erst recht nicht als Notwehr einsetzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hol dir lieber ein Pfefferspray was nicht unter das Waffengesetz fällt. Schadet niemandem langfristig und aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es sehr effektiv ist.

Graffiti420 
Fragesteller
 30.07.2019, 19:45

Bin erst 14

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Sorraia24  30.07.2019, 21:31
@Graffiti420

ja und deswegen soll es ja eben NICHT unter das Waffengesetz fallen. weil dann sind die sogar von 6-jährige erwerbbar

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DrCyanide3  30.07.2019, 21:43
@Sorraia24

Pfefferspray genauso. Das unterliegt ebenfalls KEINER Altersbeschränkung.

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Sorraia24  30.07.2019, 23:06
@DrCyanide3

Kommt drauf an. Es kann unter umständen unter das Waffengesetz fallen. Kommt auf die Zusammensetzung an

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Jagdmeister123  31.07.2019, 00:22
@Graffiti420

Aber wieso?

Ich geh doch auch nicht zu dir nach Hause, und streich dein Haus in Pinkcamouflage.

Oder sprayst du nur auf legalen Flächen?

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Jagdmeister123  31.07.2019, 01:11
@Graffiti420

Keineswegs!

Ich habe nur die Erfahrung gemacht, das viele Sprayer ins Illegale abdriften.

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Graffiti420 
Fragesteller
 31.07.2019, 02:03
@Jagdmeister123

Weil ich kannte keine legalen Orte deswegen hab ich straßen und verlassene gebäude angesprayt. Häuser oder Gebäude nicht weil dass richtig ehrenlos ist.

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DrCyanide3  31.07.2019, 05:40
@Sorraia24

Nein, es kommt lediglich darauf an, ob es als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist oder nicht. Wenn ja, komplett legal ohne Altersbeschränkung, wenn nein, komplett verboten unabhängig vom Alter.

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Gesund ist das nicht für die Person und für dich gegebenenfalls auch nicht. Und ich denke, wenn du was in die Augen kommt, kann es gut zu Reizungen wenn nicht sogar lebenslänglichen Schäden kommen

Graffiti420 
Fragesteller
 30.07.2019, 19:30

Darf man denn jemanden in die augensprayen wenn man in Gefahr ist und von welchen Angegriffen wird?

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Tierliebhabe397  30.07.2019, 19:35
@Graffiti420

Ich denke als Notwehr schon, allerdings würde ich davon abraten, weil du davon auch körperliche Schäden bekommen kannst

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ZuumZuum  31.07.2019, 10:55
@Graffiti420

Gefahr und Angriff sind rechtlich zwei völlig unterschiedliche Dinge, für die es auch in den Gesetzbüchern klare Definitionen sowie Rechtfertigungsgründe und Schuldausschliessungsgründe gibt.

Ganz klar geregelt ist, das die Verteidigung die erforderlich ist zu wählen ist.

Zwei Beispiele:

Stürmt derjenige mit gezogener Solinger Ansichtskarte auf mich zu mit dem klaren Ziel mich zu verletzen oder gar zu töten, wehre ich mich mit allem was ich habe, und was sofortigen Erfolg der Abwehr verspricht. Wenn das dann gerade eine Dose Lackspray ist, und der Angreifer das in die Augen bekommt, hat er Pech gehabt. Mein Leben und meine körperliche Unversehrtheit wiegt höher als seine.

Droht der Angreifer allerdings nur mit der Faust ohne richtig zuschlagen zu wollen, stößt dabei die wüstesten Schimpfkanonaden aus, und ich nutze dann das Lackspray in gleicher Weise, kann ich mich auf eine Hauptverhandlung und Verurteilung wegen mindestens gefährlicher Körperverletzung, bei bleibenden Schäden schwere Körperverletzung einstellen.

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