Kann ich die Geburtsurkunde zwangsweise anfordern wenn Miterbe sich weigert?

7 Antworten

Die vielen Fragen sind für die Beantwortung dieser völlig irrelevant. Du musst nur Wissen, dass es sich hier schein bar um 2 Erbengemeinschaften handelt, die sich in der richtigen Reihenfolge auseinandersetzen müssen.

  1. Wenn ich es richtig verstanden habe, hatten deine Eltern ein Haus in Eigentümergemeinschaft ( also je zu ideellen Hälfte). Als dein Vater verstorben ist, habe anscheinend deine Mutter und die Kinder deines Vaters entsprechend die Anteile am Haus geerbt und damit eine Erbengemeinschaft gebildet. Ein Schwester ließ sich Ihren Anteil am Erbe aus dem Haus auszahlen. Die Bereinigung im Grundbuch dazu fehlt. Um diese durchzuführen wird die Geburtsurkunde dieser Schwester benötigt. Die können die anderen Mitglieder zu Auflösung der Erbengemeinschaft im Rahmen des rechtlichen Interesses vom Geburtsstandesamt der Schwester anfordern.
  2. Wenn das erledigt ist muss die nach dem Tod der Mutter entstandenen 2. Erbengemeinschaft in der deine Schwester mit dem Erbanteil am Haus seitens der Mutter wieder drin ist aufgelöst werden. Defacto muss Sie ggf. mit dem Pflichtteil ausgelöst werden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Standesbeamter
Sweetdevil21le 
Fragesteller
 17.07.2020, 20:31

ich hoffe sehr das man damit wirklich etwS erreicht dieser Erbstreit zehrt sehr an der Psyche

0

Wieso muss denn das Grundbuch geändert werden und wofür brauchst du die Geburtsurkunde?

Es wäre schön, wenn du das geantworten würdest.

Sweetdevil21le 
Fragesteller
 04.07.2020, 09:07

Es geht darum das meine ältere Schwester damals 2013 nach 20 jahren den Erbteil des Vaters eingefordert hatte da sie sonst eine Zwangsversteigerung eingeleitet hätte und damit die Mutter vor die Tür setzen wollte Aus Angst davor und auch Unwissenheit hat meine Mutter ihr dann den Erbteil ausgezahlt, aber unter der Bedingung und das war auch der Wunsch der Schwester gewesen das sie sich dann aus dem Grundbuch austragen lässt. das Geld ist geflossen die Grundbuchaustragung wurde aber nicht durchgeführt. Jetzt ist die Mutter verstorben und wegen der Täuschung hat meine Mutter sie auch enterbt im Testament. Laut diesem soll das Haus verkauft werden und meine Schwester weigert sich dem zuzustimmen im gegenteil sie erpresst uns das sie nur zustimmt wenn wir ihr die Hälfte vom Erbe der Mutter noch zusätzlich auszahlen

0
Heidrun1962a  04.07.2020, 19:29
@Sweetdevil21le

ja, sie hat auch einen Anspruch auf den Pflichtteil. Als die Hälfte vom gesetzlichen Erbe. Da ist es auch egal ob sie im Grundbuch steht oder nicht.

Und wofür brauchst du die Geburtsurkunde?

0

Rätselhaft.

Warum wird ein Miterbe ausgezahlt ohne Vertrag?

Warum wird hier kein Notar eingeschaltet?

Wozu braucht man die Geburtsurkunde?

Und wieso sollte der Miterbe ohne Vertrag einer Grundbuchänderung zustimmen?

Was soll denn im Grundbuch berichtigt werden?

Wofür benötigst du die Geburtsurkunde?

Kann ich diese zwangsweise auch anfordern?

.

Von wem ?

Wurde der Nachlassverwalter nicht vom Gericht bestimmt ?

FordPrefect  03.07.2020, 20:08

Ein Nachlassverwalter müsste erstmal durch die Erbengemeinschaft beauftragt werden.

0
FordPrefect  03.07.2020, 20:23
@GutenTag2003

Danke, nur ist das hier doch völlig irrelevant. Ganz offensichtlich gibt es Erben, und der Erbengemeinschaft insgesamt obliegt es, den Nachlass einmütig zu regeln. Kann sich aber die Erbengemeinschaft nicht einig werden, bleibt nur der Weg der Teilungsversteigerung zum Zweck der Auflösung der Erbengemeinschaft.

0
GutenTag2003  03.07.2020, 20:26
@FordPrefect
, bleibt nur der Weg der Teilungsversteigerung zum Zweck der Auflösung der Erbengemeinschaft.

Vielleicht ist das ja das Ziel des Verweigerers.

0
Heidrun1962a  03.07.2020, 20:16

du brauchst doch keinen Nachlassverwalter, der kostet doch nur unnötig Geld.

0