Was kann man gegen den Hausverkauf weit unter Wert unternehmen?

8 Antworten

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Hallo!

Wenn dein Schwiegervater hochgradig dement ist, müsste er eigentlich eine gesetzliche Betreuung haben, die für ihn Rechtsgeschäfte tätigen kann. Wenn das deine Schwiegermutter ist, dann kann sie den Kauf abwickeln. Der Notar muss aber auch prüfen, ob der Verkäufer, also dein Schwiegervater, geistig in der Lage ist, zu verstehen, was er unterschreibt. Spätestens da solltet ihr einhaken und die Demenz ansprechen.

Allerdings würde ich erst mal mit der Schwiegermutter sprechen und Eure Bedenken äußern. Zur Not, wenn noch keine Betreuung besteht, dann könnt ihr diese beim Amtsgericht anregen. Dann können du oder deine Frau auch die Betreuung für den Schwiegervater übernehmen.

Übrigens, auch wenn deine Schwiegermutter die gesetzliche Betreuung übernommen hätte, dürfte sie das Haus nicht unter Wert verkaufen und müsste sich den Verkauf gerichtlich genehmigen lassen, da es sich um einen wesentlichen Vermögensbestandteil bzw. wahrscheinlich das Vermögen im Ganzen handeln dürfte.

apfelbaum1976 
Fragesteller
 03.11.2019, 20:51

Verstehe, aber weiß denn das Betreuungsgericht, welchen Wert die Immobilie hat?

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Cowi73  04.11.2019, 06:48
@apfelbaum1976

Die können Gutachter beauftragen, vor allem, wenn Ihr sie darauf hinweist, oder ihr selber die Betreuung übernehmt.

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Am besten ihr geht so schnell wie möglich zu einem Anwalt der euch in der Sache berät.

Wenn der alte Herr dement ist, müsste er unter Betreuung stehen und das muss nicht unbedingt die Ehefrau sein.

Er als Hausbesitzer muss in der Lage sein, den Notar zu verstehen und zu unterzeichnen.

Möglicherweise kann man noch bevor das alles stattfindet, eine Betreuung von Amts wegen in die Wege leiten und dann wird das Haus - zum Wohle des Paares die von dem Erlös die Seniorenwohnung finanzieren - nicht unter Wert verkauft.

Ich weiß nicht, inwieweit die Schwiegermutter ansprechbar und beratungsgeneigt ist, hört sich aber eher nicht so an. Demenz ist manchmal auch "ansteckend", also dass der Horizont durch die Erkrankung des Partners sich plötzlich einschränkt und man nicht mehr umfassend und vorausschauend denken kann sondern nur noch

"das Haus muss weg irgendwie ach ja der Bekannte nimmts weg damit ich bin es los"

apfelbaum1976 
Fragesteller
 03.11.2019, 20:49

Der Bekannte hat meine Schwiegermutter weichgeklopft...Er hat sie zum Stillschweigen über den Kaufpreis verdonnern wollen. Er weiß schon warum...

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Wie will sie es denn verkaufen und das auch noch unter Wert, wenn sie nicht Eigentümerin ist? Natürlich wird weder ein Notar solch einen Kaufvertrag beurkunden noch wird das Amtsgericht das durchwinken.

Ist der Eigentümer geschäftsunfähig und wurde davor keine notarielle Vollmacht erteilt, dann muss man beim Betreuungsgericht die Bestellung eines Betreuers anregen. Betreuerin kann in der Regel auch die Frau werden. Zur Veräußerung des Grundstücks ist dann noch die betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich. Ein Verkauf unter Wert ist grundsätzlich nicht möglich.

Wenn Deinen Schwiegereltern das Haus gehört, dann können sie es ohne Vollmacht verkaufen. Zu einem Preis, den sie wollen.

Wenn Du das nicht möchtest, würde ich evtl. einen Makler fragen, was das Haus tatsächlich wert ist. Und mit dieser Information von einem Fachmann den Schwiegereltern klar machen, dass sie zu wenig verlangen.

Ronox  03.11.2019, 20:24

In der Frage steht doch eindeutig, dass dem dementen Schwiegervater das Grundstück gehört und nicht seiner Frau.

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Jersinia  03.11.2019, 22:22
@Ronox

Wenn die Demenz nicht offiziell festgehalten ist und das Paar den Notar schon lange kennt, kann es gut sein, dass der Notar den Kauf durchwinkt.

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du solltest schnellstens die Vormundschaft beantragen, was das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie das Verwalten des Vermögens betrifft. Zum Gericht und mit Einwilligung von Muttern die Sache übernehmen, auch deine Mutter kann dies beantragen. Unter Preis muss niemand verkaufen. Vater muss begutachtet werden und für " Unmündig erklärt werden, hört sich zwar schlimm an, jedoch verhindert das so einiges, bevor ein staatl. bestellter Vormund ans Ruder kommt. Er selbst ist ja nicht mehr geschäftsfähig. Morgen sofort tätig werden. Dann solltet ihr schnellstens noch eine Vorsorgevollmacht machen, Formulare gibt es im Netz, diese muss gerichtlich bekundet, bzw hinterlegt werden, nur so kommt man wieder ins Fahrwasser.