Kann ich den großeltern Verbieten mein Kind zu sehen?

5 Antworten

Sie könnten es einklagen. Aufgrund deiner Vergangenheit denke ich aber eher dass deine Mutter das vermeiden wird, denn wenn rauskommt was sie dir alles angetan hat, wird sie definitiv nicht gut wegkommen.

Mgw62  25.05.2023, 06:14

Nein sie kann es nicht einklagen. Egal was früher war. Grosseltern sind auf das Ja der Eltern angewiesen. Er soll gnadenlos bei seinem Nein bleiben wenn er sein Kind schützen will.

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Du entscheidest, wen Deine Kinder sehen dürfen und wen nicht. Das ist erstmal eine sachliche Tatsache. Überlege Dir eben sehr gut, warum Du was verbietest. Und dann steh dahinter! Erkläre Deinen Kindern - sachlich und ruhig - was seinerzeit vorgefallen war und warum Du den Kontakt nicht gut findest. Kinder verstehen viel!

Später, wenn Deine Kinder größer sind, können sie selbst entscheiden, wen sie sehen wollen und wen nicht.

Elizabeth2  02.05.2023, 20:48

leider nicht ganz richtig...........

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AriZona04  02.05.2023, 20:51
@Elizabeth2

Komplett richtig! Ich habe als Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieses darf ich nutzen. Ich muss es nicht ausnutzen - nein. Aber ich kann die Großeltern fern halten. Und wenn die schlau sind, nehmen die sich keinen Anwalt.

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Elizabeth2  03.05.2023, 09:43
@AriZona04

Falsch. Bitte lies nach. Sowohl mendrupp als auch ich haben in einer Antwort einen link gesendet. Deine Aussage kannst du selber als richtig hinstellen, ähnlich wie jeder behaupten kann, dass 2 +2 =5 ist. Es bleibt trotzdem falsch.

In diesem Falle sollten die grosseltern allerdings wirklich schlau sein, und nicht vor Gericht gehen. Stichwort Kindeswohlgefährdung.

Aber per Se können Omas und Opas Umgangsrecht einklagen.

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Mgw62  25.05.2023, 06:17
@Elizabeth2

Nein, können sie nicht. Das FamFG wird bei einer Verhandlung auf einen Kompromiss drängen, um die Familie nicht zu zerreissen wenn sie nach Gesetz entscheiden. Wenn das FamFG gezwungen wird zu entscheiden, entscheiden sie nach Gesetz. Dann sind Oma und Opa weg.

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Laut Gesetz haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. In der laufenden Rechtsprechung haben sich zwei Voraussetzungen herausgebildet:

  1. Der Umgang muss dem Kindeswohl dienen.
  2. Die Großeltern müssen tatsächliche Betreuungsleistungen für das Kind erbracht haben und damit auch schon eine Bindung zum Kind haben.

Du musst keinen Umgang zulassen. Und so wie du das schilderst, würde die Großmutter mit einem Antrag auf Umgang beim Familiengericht scheitern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ja sicher!

Grosseltern können höchstens ein Recht geltend machen, dein Kind zu sehen, wenn es dem Kindeswohl dient.

Nur verwandt mit dem Kind zu sein, reicht nicht!

Will heissen, dass die Grosseltern eine enge Bindung zum Kind nachweisen müssen, dass so eine Klage erfolgreich ist.

Sie müssten also über lange Zeit intensiven Kontakt und Betreuungsaufgaben für dein Kind gehabt haben, dass man daraus schliessen kann, dass das Kind die Grosseltern vermisst und unter der Trennung leidet.

Das dürfte bei dir ja nicht der Fall sein.

Die Beziehung deines Kindes zu den Grosseltern würde nach deiner Familiengeschichte das Kindeswohl stören.

Komm also bitte nie auf die Idee die Grosseltern einzubinden.