Ist es fahrlässig, wenn ein Jäger im Wald schießt?

11 Antworten

Hallo,

Damit, dass Menschen in der Nähe sind, ist im Wald immer zu rechnen, auch wenn sie nicht zu sehen sind, und ich nicht gerade mit ihnen gesprochen habe. Deshalb darf ich nur so schießen, dass die Flugbahn in direkter Linie auf einen sicheren "Kugelfang" führt, also den sichtbaren Erdboden. Die direkte Gefährdung durch den Schuss muss ich als Jäger immer zu 100 % ausschließen, auch wenn es extrem unwahrscheinlich sein mag, dass ausgerechnet hinter dem Busch, vor dem das Wild steht, ein Pilzsucher, Hundausführer, etc. hockt: wenn ich nicht sehe, wie es dahinter weitergeht, darf ich nicht schießen. Noch viel unwahrscheinlicher finde ich allerdings die von dir ins Spiel gebrachte indirekte Gefährdung durch flüchtendes Wild. Gibt es irgendwo auf der Welt einen dokumentierten Fall, dass durch Wild, das durch einen Schuss aufgeschreckt wurde, jemand zu Schaden kam, der fünf Gehminuten entfernt war? Und kann es nicht auch passieren, dass Wild aufgescheucht wird, ohne dass geschossen wird, zB auch durch einen Spaziergänger mit oder ohne Hund? Warum sollte das dann weniger gefährlich sein? In welchem Umkreis um dich und deinen Hund darf sich also niemand mehr aufhalten, wenn ihr draußen seid, damit ihr nicht durch aufgescheuchtes Wild gefährdet werdet?

Bei Abgabe eines Schusses gerät der Rest der Rotte natürlich in Panik und rennt davon.

Damit ist einfach immer zu rechnen.

Da Jäger nur dort anlegen, wo freies Schussfeld ist und kein Weg in der Schusslinie liegt, gehört dein Ergebnis zu den üblichen Risiken eines Waldnutzers.

Du schreibst, der Wald dei klein, was mich denken lässt, dass er stadtnah liegt.

Was dir bleibt, ist beim Ordnungsamt nachzufragen, ob Jagdzeiten in diesem Wald angekündigt werden müssen, weil dieser tagsüber von Spaziergängern stark frequentiert wird.

Sven1241707 
Fragesteller
 24.01.2020, 13:58

Danke für die Antwort. Aber wie kommst Du zu der Erkenntnis, dass dies mein Risiko ist? Das Gesetz für Jäger schreibt ja ganz klar vor, dass sie nur schießen dürfen, wenn keine Gefahr für Menschen besteht. Durch die verschreckten Wildschweine war das aber in der Tat so. Darum geht es in meiner Frage auch um fahrlässiges Handeln, denn der Jäger wusste, dass ich in der Nähe bin und wusste auch, wass die Abgabe von Schüssen bewirkt bzw. hätte es wissen müssen. Darum eben fahrlässig. Ich denke über sowas hat sich noch nie jemand wirklich Gedanken gemacht. LG

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Waldmensch70  24.01.2020, 14:10
@Sven1241707
Darum geht es in meiner Frage auch um fahrlässiges Handeln, denn der Jäger wusste, dass ich in der Nähe bin und wusste auch, wass die Abgabe von Schüssen bewirkt bzw. hätte es wissen müssen.

Dann wäre Deine Anwesenheit genauso fahrlässig, weil Du durch Deine Anwesenheit ja auch Tiere aufscheuchen könntest, die Andere gefährden. Und das selbst dann, wenn Du selber überhaupt nicht wahrnimmst, dass die betreffenden Tiere da sind.

Und jetzt? Hörst Du deshalb auf, durch den Wald zu gehen?

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Sven1241707 
Fragesteller
 24.01.2020, 14:13
@Waldmensch70

Naja, Dein Vergleich ist schon mal ganz gut (Glückwunsch das beste Argument bisher). Allerdings fehlt es dann doch an Verhältnismäßigkeit. Zwischen passiv durch den Wald laufen, als Spatziergänger und aktiv ein Tier anzugreifen (massiv zu reizen), da liegt dann doch noch ein großer Unterschied, Oder? Ja.

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michi57319  24.01.2020, 14:33
@Sven1241707

Ein Tier kann pro Schuss erlegt werden.

Es macht keinen Unterschied, wer warum Wild aufscheucht.

Ich bin auch schon mal von Rehen umgerannt worden, die hat niemand gescheucht.

Wenn der Bock die Ricke jagt.....

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Waldmensch70  24.01.2020, 14:57
@Sven1241707

Erst einmal: Du brauchst mich zu meinen Argumenten nicht zu beglückwünschen, denn es steht Dir nicht zu meine Argumente zu "bewerten", denn damit stellst du Dich über mich. Das ist zwar nur eine ganz formal-rhetorische Sache, aber nimm' mir diesen Hinweis nicht krumm. Ich denke, wir sollten hier gemeinsam auf einer Ebene wie vernünftige Menschen mit einander umgehen. 😉

Es ist tatsächlich so, wie Du es sagst: Der Jäger ist für den abgegebenen Schuss selbst verantwortlich. Soweit ist das Gesetz klar. Aber das bezieht sich nur auf die Abgabe des Schusses selber und die unmittelbaren Folgen, die der Schuss hat.

So etwas wie "Ein Kind am Rand des Waldes das versonnen am Strassenrand spielte erschreckte sich dadurch, machte einen Hüpfer auf die Fahrbahn, wurde von einem Auto erfasst und ist gestorben" ist damit ebensowenig abgedeckt wie "Ich bin nachts in meinem Bett durch einen Schuss im nahem Wald aufgeweckt worden, schlaftrunken aus dem Bett gestiegen und habe mir dabei den Knöchel gebrochen".

Das sind, genau wie Deine Herleitung eben einfach nicht vorhersehbare Dinge, die theoretisch passieren können, die der betreffende Jäger aber nicht schuldhaft (und das ist der Punkt) verursacht hat.

Und genauso verhält es sich mit Dir oder einer beliebigen anderen Person im Wald. Kein Jäger kann vorhersehen, in welche Richtung und wie weit ein wildes Tier laufen wird und ob es dabei zufällig den Weg eines Passanten kreuzen wird.

Das wäre so, als wenn Du alle abendlichen Spaziergänger und Gassi-Gänger im Wald wegen Fahrlässigkeit anklagen wollen würdest, da sie durch ihre Anwesenheit im Wald (die ja auch "vorsätzlich" stattfindet) das Wild im Wald aufscheuchen würden und dadurch Wildunfälle auf der angrenzenden Strasse in der Abenddämmerung (mit) verursachen.

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Waldmensch70  24.01.2020, 15:07

Das man Jagdzeiten ankündigen muss, das wäre mir neu.
(Außer natürlich bei groß angelegten Drückjagden, aber da werden üblicherweise ja auch die Wege mit Flatterband und Hinweisschildern versehen.)

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michi57319  24.01.2020, 19:10
@Waldmensch70

Unser Wald ist riesig, ich kenne das auch nur mit Absperrungen und Wanschildern auf den anliegenden Straßen.

Ich bin fast täglich im Wald, auch tagsüber wird gejagt, auch wenn die Schwerpunkte deutlich in der Dämmerung liegt.

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Auch ich bin nicht damit vertraut, kann mir aber sehr gut vorstellen, dass der Jäger dafür haftet. Was man sich vorstellen kann, was rechtens ist, und wie das Gericht entscheidet,.... das ist leider dreierlei.

Was Dich betrifft: Finde heraus, wann Jagd- und Schonzeit ist. Ich frage mich, ob zu einer Zeit, wo Frischlinge unterwegs sind, nicht eher Schonzeit sein könnte.

In der Jagdsaison gehst Du eben nicht ausgerechnet in den Wald. Nur Treibjagden sind auch tagsüber. Ansonsten sind die Jäger eher in der Morgendämmerung unterwegs, wo die meisten noch schlafen. Solltest also ausweichen können.

Deine Geschichte ist recht merkwürdig. Vielleicht ein Wilderer.

Sven1241707 
Fragesteller
 24.01.2020, 13:14

Danke. Also so wie ich gelesen habe, dürfen die jagen, wann sie wollen, was auch OK ist. Damit habe ich grundsätzlich kein Problem. Eine Treibjagd war war das nicht, es waren nur 2. Bei einer Treibjagd, so, wie ich das kenne sind da deutlich mehr Jäger und Helfer im Einsatz. Glaube waren keine Wilderer.

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Jagdmeister123  24.01.2020, 17:48
Ich frage mich, ob zu einer Zeit, wo Frischlinge unterwegs sind, nicht eher Schonzeit sein könnte.

Die Schonzeit für Schwarzwild ist seit dem 14.03.2018 aufgehoben.

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Mauritan  24.01.2020, 19:18
@Jagdmeister123

Wenn Wild nicht so gut schmecken würde, würde ich sagen: Jäger sind Mörder.

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Es ist nicht immer möglich dass ein Jäger plant wo die Tiere hinlaufen, wenn der Schuss daneben geht. Dass die Tiere Waldwege auf ihrer Flucht kreuzen, lässt sich nicht immer verhindern.

Hier bei uns im Pfälzer Wald werden vom Jäger Warnhinweise aufgestellt, wenn er eine Jagt durchgeführt wird. Zudem ist man angehalten auf den Wegen zu bleiben und seine Hunde an der Leine zu lassen. Auf den entsprechenden Webseiten deines Kreises gibt es auch Infos über aktuelle Jagten. Falls bei dir keine Warnhinweise aufgestellt wurden, würde ich mich bei der Jagdbehörde deines Kreises tatsächlich mal beschweren. Das sollte eigentlich immer gemacht werden, damit Passanten zumindest bescheid wissen.

Wenn dich jetzt ein von Adrenalin getriebenes Wildschwein auf dem Waldweg (fast) angreift, weil es gerade vor dem Jäger auf der Flucht ist, dann ist das wohl ein sehr unglücklicher Zufall gewesen. Wie bei allen Begegnungen mit wilden Tieren, soll man Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen. Das hast du ja auch richtig gemacht.

Falls du dir um die Schüsse Sorgen machst, kann ich dich beruhigen. Soweit ich das weiß dürfen Jäger nur bei sehr deutlicher Sicht auf die Tiere schießen. Ohne sicheren Kugelfang (wie ein Hügel oder der Boden) darf nicht geschossen werden. Ein Jäger haftet zu 100% wenn er jemanden verletzen oder töten sollte und auch bei Sachschäden. Das Risiko geht niemand leichtsinnig ein.

LG Knom

Woher ich das weiß:Recherche
Sven1241707 
Fragesteller
 24.01.2020, 13:35

Danke wenigsten eine etwas hilfreiche Antwort. Genau deswegen ist ja die Frage, ob es fahrlässig ist. Denn er kann ja nicht wissen, wo die hinlaufen, er wusste aber, dass ich in der Nähe bin. Somit konnte er nicht gewährleisten, dass ich nicht in Gefahr gerate durch die Schüsse. Und genau das könnte eben fahlässiges Handeln sein. Es waren wie schon gesagt keine Schilder o.ä. zu sehen BEVOR ich den Wald betrat (auch keine Schüsse).

Genau, davon bin ich auch ausgegangen, dass der Jäger schon aufpasst wann und wie er schiesst, das alleine wäre für mich auch nicht schlimm gewesen.. Aber aufgeschreckte Wildschweine - Das ist lebensgefährlich - Was sich hier einige offensichtlich nicht so richtig vorstellen können.

LG zurück

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LydiaB33  24.01.2020, 13:35

"Soweit ich das weiß dürfen Jäger nur bei sehr deutlicher Sicht auf die Tiere schießen. "

Und wieso erschießen sich die Jäger gegenseitig, weil sie sich für ein Schwein gehalten haben? Weil sie auf alles schießen, was sich da im Maisfeld bewegt hat.

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Knomle  24.01.2020, 13:44
@LydiaB33

Wenn das tatsächlich passiert, geht der Jäger für einige Jahre wegen fahrlässiger Tötung ins Gefängnis. Ich glaube kaum dass sowas oft vorkommt.

LG Knom

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Waldmensch70  24.01.2020, 15:12

Hier bei uns im Pfälzer Wald werden vom Jäger Warnhinweise aufgestellt, wenn er eine Jagt durchgeführt wird. Zudem ist man angehalten auf den Wegen zu bleiben und seine Hunde an der Leine zu lassen. Auf den entsprechenden Webseiten deines Kreises gibt es auch Infos über aktuelle Jagten.

Nochmal, auch hier:
Das gilt nur für groß angelegte Drückjagden. Aber nicht für den einzelnen Jäger, der in sein Revier geht um zu jagen.

Ich glaube kaum, das Jäger XY jedesmal einen Vermerk auf einer Webseite macht und alle Zugangswege in den Wald absperrt, wenn er mit Büchse und Jagdhund eine Rund alleine im Revier dreht und den ggf. günstig stehenden Bock oder die Sau schiesst. Auch nicht im Pfälzer Wald. Die Webseite möchte ich sehen.

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Waldmensch70  24.01.2020, 15:28
@Knomle

Ja, genau "Drückjagd am Samstag..."

Danke Dir für die Richtigstellung, ich dachte schon, da gäbe es in einigen Teilen Deutschlands ganz komische Regeln, von denen uns noch Keiner erzählt hat.
😀👍

Bei so einer Drückjagd gehen zig Treiber durch den Wald und es stehen etliche Jäger über den ganzen Wald verteilt an strategisch sinnvollen Plätzen und schiessen gleichzeitig auf das betreffende Wild, das sich zeigt und zum Abschuss frei gegeben wurde.

Die werden auch bei uns angekündigt, die Zugangswege in den Wald werden mit Flatterband und Hinweisen versehen etc. Manchmal, wenn da eine Strasse direkt durch den Wald führt, stehen da sogar welche mit Kelle und Warnweste und halten den Verkehr an, wenn eine Rotte sauen durchwechselt oder ermahnen die Autofahrer dort nur ganz langsam und vorsichtig durch zu fahren, weil da eine Jagd stattfindet. Das alles kenne ich auch.

Das ist eine komplett andere Sache als ein einzelner Jäger der allabendlich in das heimische Revier spaziert um sich auf einen Hochsitz zu setzen oder auf die Pirsch zu gehen.

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Ist es fahrlässig, wenn ein Jäger im Wald Wildschweine jagt, wenn Menschen in der Nähe sind? Die Frage bezieht sich nicht direkt auf das Schiessen, sondern eher auf die Tatsache, dass die Wildschweine, auf die geschossen wurde eine, Gefahr für Spaziergänger im Wald sind - Ist das fahrlässig?

Nein.

Wenn Du Dich (entschuldige, dass ich Dich jetzt als Beispiel nehme) in der Welt bewegst, dann trägst Du auch noch ein gewisses eigenes Risiko, Du kannst nicht alles auf Andere "abschieben" um immer jemanden zu haben der für alles was Dir widerfährt Schuld sein soll.

Der Jäger schiesst nach bestem Vermögen und nach Kontrolle, dass er mit dem Schuss(!) niemand anderen gefährdet.

Aber das hier ist die reale Welt, da läuft aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht immer alles perfekt, egal wie sehr man es vielleicht möchte. Und da kann es eben auch vorkommen, dass das Schwein genau in dem Moment "zuckt", in dem der Jäger abdrückt und dass es deshalb nicht sofort tot ist. Oder dass die restlichen Tiere eine Rotte fliehen, wenn ein Schuss fällt.

Da ist, rein rechtlich, der Jäger an gar nichts Schuld, denn er ist nicht verantwortlich für das Verhalten wilder Tiere. Er hat sie ja nicht unter Kontrolle.

Du hingegen bewegst Dich in einem Wald in dem wilde Tiere leben. - Damit trägst Du selber das Risiko, denn die Tiere können ja aus allen möglichen Gründen plötzlich erschrecken (oder, ihre Jungtiere, wie im geschilderten Fall, beschützen wollen). Der Grund für diesen Schreck kannst Du ja sogar selber sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger
Sven1241707 
Fragesteller
 24.01.2020, 13:39

Das stimmt doch überhaupt nicht. Der Jäger ist in der Pflicht (das ist per Gesetz verankert), dass er sicherzustellen hat, dass durch den Schuss niemand gefährdet wird. Da gibt es nicht zu diskutieren, dass die Verantwortung auch nur im geringsten bei mir liegt. Er wusste ich bin in der Nähe. Er hätte wissen müssen, dass es Menschen in der Nähe gefährdet, wenn er die Tiere aufschreckt. Darum meine Frage bzgl. fahrlässigkeit, da er mich nicht mutwillig in Gefahr brachte. Das Stichwort ist ganz klar: Fahrlässiges Handeln.

"Da ist, rein rechtlich, der Jäger an gar nichts Schuld, denn er ist nicht verantwortlich für das Verhalten wilder Tiere. Er hat sie ja nicht unter Kontrolle."

Den Begriff Fahrlässigkeit verstehst Du offenbar nicht ganz.

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Waldmensch70  24.01.2020, 13:46
@Sven1241707

Nein, Du willst hier nur einfach nicht einsehen, dass der Jäger nicht für das Verhalten des herrenlosen(!) Wildes verantwortlich ist und dass es Dein eigenes Problem ist, wenn Du durch den Wald spazierst in dem sich auch wild lebende Tiere aufhalten.

Du schreibst es ja selber:

Der Jäger ist in der Pflicht (das ist per Gesetz verankert), dass er sicherzustellen hat, dass durch den Schuss niemand gefährdet wird.

Das ist etwas anderes als "durch eine Bache gefährdet wird, die von irgend etwas aufgeschreckt durch den Wald läuft und ihre Frischlinge vor einem anwesenden Spaziergänger beschützen will".

Seine Verantwortung bezieht sich darauf, dass das Schussfeld (vor und hinter dem Wild) frei ist und dass hinter dem Wild ein Kugelfang gegeben ist der die Kugel sicher stoppt, damit sie nicht kilometerweit waagerecht durch den Wald fliegt.

Dein eigenes Lebensrisiko ist es, einem wilden Tier auszuweichen, wenn es sich Dir nähert.

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Sven1241707 
Fragesteller
 24.01.2020, 14:08
@Waldmensch70

Aber selbstverständlich. Denn die Gefahr wird als generell beschrieben. Also auch Gefahren, die sich indirekt daraus ergeben, was hier der Fall ist. Also ist das absolut nichts anderes, sondern hängt unmittelbar in Zusammenhang.

Dass das Schussfeld frei ist und es sich nur darauf bezieht, habe ich bei meiner Recherche, bevor ich hier meine Frage gestellt habe nichts gefunden - Kannst Du mir da mal einen Link schicken bitte? Was ich mehrfach gefunden habe ist: GENERELL darf durch die Abgabe von einen Schusses keine Gefahr für Menschen entstehen, wobei nirgendwo stand, dass fahrlässig entstandene, indirekte daraus resuliterende Gefahren für Dritte dafür ausgenommen sind! LG

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Waldmensch70  24.01.2020, 14:21
@Sven1241707

Der Link ist mein Kopf, denn ich habe die Jägerausbildung gemacht und bin da von einem entsprechenden Rechtsanwalt über das Jagdrecht unterrichtet worden und habe zu dem Thema eine Prüfung abgelegt und bestanden.

Ich kann Dir ja schlecht einen Link geben auf eine Stelle im Gesetz, die so gar nicht existiert.

Deiner Logik zufolge

  • dürfte ein Jäger NIE schiessen, da er ja nie weiss, ob sich an einer anderen Stelle im Wald irgendwo nicht vielleicht ein anderer Mensch befindet, der durch aufgeschrecktes Wild gefährdet würde. - Macht so also schon rein logisch keinen Sinn, da es einem Verbot der Jagd gleichkäme.
  • wärest Du selber genau so fahrlässig, weil Du ja den Jäger im Wald bei der Jagdausübung angetroffen hast (er hat die Jagdkleidung und Büchse ja nicht zu Spass herumgetragen) und Dich nicht selber schnellst möglich aus dem Bereich entfernt hast.
  • Müsste jeder Waldbesucher fahrlässig handeln alleine durch seine Anwesenheit. Denn Keiner kann ausschliessen (auch Du nicht), dass durch seine Anwesenheit Wild aufgeschreckt wird (das er im Zweifelsfall och nicht einmal selber gesehen hat) und jetzt Andere im Wald gefährden könnte.

Was ich mehrfach gefunden habe ist: GENERELL darf durch die Abgabe von einen Schusses keine Gefahr für Menschen entstehen

Dann zeige mir doch mal die Stelle, wo das so (inklusiver dem GENERELL) im Jagdgesetz steht. Schliesslich pochst Du darauf, dann musst du es auch belegen.

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ThisIsJustMeHH  24.01.2020, 16:30
@Sven1241707

Warum fragst du hier wenn du am Ende eh meinst es besser zu wissen? Nimm an was Leute die es wissen dir sagen oder nicht. Aber dann wundere dich nicht dass man dich für einen idoten hält.

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