Im Grundbuch mit 1/6 eines Hauses eingetragen und jetzt Harz 4?

3 Antworten

Wenn du Wohneigentum besitzt und dieses selber Bewohnst und es nicht überdimensioniert ist, darfst du es behalten und es wird dir auch nicht aufs ALG 2 angerechnet. Du hast für diesen Bereich allerdings nur Anrecht auf Nebenkosten, eventuelle Kredite muss das Amt nicht übernehmen.

Also wenn es 1/6el eines Schlosses ist, wirst du wohl verkaufen müssen. Wenn es 1/6el eines normalen kleinen EFH ist, und noch mehr Leute mit drinn wohnen, dann nicht.

schmuck97 
Fragesteller
 28.09.2019, 16:16

Danke, nein es sind insgesamt ca. 250m2 , für mich also ca. 45 m2 Wohnfläche also noch sogar kleiner als eine normale 1-Zimmer Wohnung von Amt. Also hätte ich theretisch Anrecht auf Nebenkosten und Bezüge? Hoffentlich finde ich doch noch Arbeit, danke für die Nachricht!

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berlina76  28.09.2019, 16:32
@schmuck97

Als Eigentum darfst du sogar doppelt soviel Besitzen, wie dir an Mietwohnraum zustehen würde. Also, wenn ihr keine BG seit. Dann ist alles schick.

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Hallo,

steht im Grundbuch wirklich 1/6 Anteil für dich?

Oder stehen dort 6 Namen "in ungeteilter Erbengemeinschaft"? Hierzu wäre zunächst die notarielle Aufteilung zu veranlassen (ggf. mit deiner Auszahlung).

Würde jemand deinen Anteil übernehmen wollen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wohnst du allein in den 250 qm? Bezahlst du überhaupt Miete?.

Evtl könntest du dein 1/6 auch beleihen.

Du bist dir sicher, dass das 1/6 auf deinen Namen erworben wurde und du es nicht geerbt hast? Falls erworben, lass dir mal den Hintergrund erklären.

Du solltest auf jeden Fall, die anderen 5/6 Eigentümer mit einbeziehen.