Im Grundbuch mit 1/6 eines Hauses eingetragen und jetzt Harz 4?
Als ich ein Kind war ( 8 Jahre ), wurde ich bei einem Hauskauf ins Grundbuch eingetragen mit 1/6 Anteil. Etwas dazugezahlt habe damals wie bis heute nicht.
Das Haus hat ca. 250 m2 Wohnfläche und ist abbezahlt. Nun sieht es so aus, als ob ich Harz 4 beantragen muss. Wie sieht es nun mit dem Haus aus? Muss ich meinen Teil ausbezahlt bekommen bevor ich ein Recht auf Leistung hab? Oder könnte ich theoretisch im Haus leben bleiben, das heißt ich bekäme reguläre Leistungen ohne Miete ausbezahlt?
Danke für Antworten!
3 Antworten
Wenn du Wohneigentum besitzt und dieses selber Bewohnst und es nicht überdimensioniert ist, darfst du es behalten und es wird dir auch nicht aufs ALG 2 angerechnet. Du hast für diesen Bereich allerdings nur Anrecht auf Nebenkosten, eventuelle Kredite muss das Amt nicht übernehmen.
Also wenn es 1/6el eines Schlosses ist, wirst du wohl verkaufen müssen. Wenn es 1/6el eines normalen kleinen EFH ist, und noch mehr Leute mit drinn wohnen, dann nicht.
Als Eigentum darfst du sogar doppelt soviel Besitzen, wie dir an Mietwohnraum zustehen würde. Also, wenn ihr keine BG seit. Dann ist alles schick.
Hallo,
steht im Grundbuch wirklich 1/6 Anteil für dich?
Oder stehen dort 6 Namen "in ungeteilter Erbengemeinschaft"? Hierzu wäre zunächst die notarielle Aufteilung zu veranlassen (ggf. mit deiner Auszahlung).
Würde jemand deinen Anteil übernehmen wollen?
Wohnst du allein in den 250 qm? Bezahlst du überhaupt Miete?.
Evtl könntest du dein 1/6 auch beleihen.
Du bist dir sicher, dass das 1/6 auf deinen Namen erworben wurde und du es nicht geerbt hast? Falls erworben, lass dir mal den Hintergrund erklären.
Du solltest auf jeden Fall, die anderen 5/6 Eigentümer mit einbeziehen.
Danke, nein es sind insgesamt ca. 250m2 , für mich also ca. 45 m2 Wohnfläche also noch sogar kleiner als eine normale 1-Zimmer Wohnung von Amt. Also hätte ich theretisch Anrecht auf Nebenkosten und Bezüge? Hoffentlich finde ich doch noch Arbeit, danke für die Nachricht!