Im Grundbuch stehen 11 Parkplätze, es sind aber 12 kleinere?

3 Antworten

Du besitzt ein ganzes Haus mit Sondereigentum? Sprich ein großes Grundstück mit 11 oder 12 Parkplätzen sowie 11 oder 12 Häuser?

„Ein Haus Nr. 5 mit Sondereigentum an Parkplatz Nr. 5 gemäß Plan.“

Woher kennst du dann die Grundbücher der übrigen Teileigentümer?

Hier ist das Grundbuch in meinen Augen nicht so aussagekräftig, wie die Teilungserklärung mit dem dazugehörigen Plan.

oder sind deine Stellplätze vielleicht doch Gemeinschaftseigentum?

Mir kommt hier etwas unstimmig vor. Das Grundbuchblatt mit 11 Parkplätzen würde mich interessieren.

Sondereigentum ist so entstanden, wie im Aufteilungsplan eingezeichnet und im Grundbuch eingetragen. Gibt es bauliche Abweichungen in der Form, dass die Stellplätze kleiner wurden und sogar ein neuer hinzukam, kann der Grundbuchstand nur durch Mitwirkung aller Eigentümer und Anfertigung eines neuen Aufteilungsplans angepasst werden. Das Ganze muss ein Notar auch noch beurkunden.

Geforceman 
Fragesteller
 31.10.2019, 08:48

Laut aktuellem Grundbuch müssen es 11 Stellplätze sein mit den jeweiligen Eigentümern sogar klar im Grundbuch nummeriert. Dennoch wurde abweichend aufgemalt. Nach Rückfrage heute bei der Gemeinde müssen wir das untereinander klären, also mit den anderen 10 Eigentümern. Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier definitiv nicht. Eine einfache Mehrheit die Stellplätze so zu kennzeichnen wie im Grundbuch sollte dazu eigentlich reichen. Ich werde wohl jeden einzeln mühsam in meinem Urlaub ansprechen müssen, in der Hoffnung der Hausfrieden bleibt gewahrt.

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Ronox  01.11.2019, 08:50
@Geforceman
Dennoch wurde abweichend aufgemalt.

Wie gesagt, wie irgendwas aufgemalt wird, ist nicht relevant. Sondereigentum ist entstanden wie im Grundbuch eingetragen und im offiziellen Aufteilungsplan eingezeichnet.

Nach Rückfrage heute bei der Gemeinde müssen wir das untereinander klären, also mit den anderen 10 Eigentümern.

Die Gemeinde kann hier nichts bestimmen, denn das ist keine baurechtliche Frage, sondern eine sachenrechtliche.

Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier definitiv nicht.

Damit hat das auch nichts zu tun. Das Eigentum ist im Grundbuch verzeichnet.

Eine einfache Mehrheit die Stellplätze so zu kennzeichnen wie im Grundbuch sollte dazu eigentlich reichen.

Natürlich, wenn die Stellplätze in der Realität so eingezeichnet werden wie im Aufteilungsplan, dann ist die Divergenz aufgelöst und die tatsächliche Ausführung entspricht dem Grundbuchstand. Ein Anspruch hierauf gegen die sonstigen Eigentümer sollte in jedem Fall bestehen.

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DerGeodaet  01.11.2019, 07:47

Das "nicht hilfreich" war ein Fehlklick. Sorry.

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Kennst Du den Begriff Gewohnheitsrecht? Ich denke du stehst auf verlorenem Posten da. Und Übrigens malt man nicht einfach Parkfelder um. Sprich dich mit den anderen Eigentümern ab und macht dies gemeinsam.