Im Grundbuch stehen 11 Parkplätze, es sind aber 12 kleinere?
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:
Ich besitze ein Haus mit Sondereigentum an einem Parkplatz. Der Parkplatz steht auf einem Gemeinschaftsgrundstück.
Laut Grundbuch gibt es hier 11 Stellplätze klar zugeordnet, einer davon gehört mir. Beim Bau vor 40 Jahren wurden aber einfach 12 Plätze eingezeichnet mit der Konsequenz, dass alle Stellplätze nun kleiner sind und anscheinend eine Person einen Stellplatz besitzt, der nicht im Grundbuch eingetragen ist.
Ich möchte nun die alte eigentliche Ordnung herstellen. Wie gehe ich am besten vor?
Ich habe mir schon überlegt, einfach meinen Stellplatz vermessen und markieren zu lassen und die anderen Eigentümer zu informieren, damit der Hausfrieden gewahrt bleibt. Würden dies nun alle tun, dann fällt ein Parkplatz einfach weg. Welche Tipps habt ihr? Also ganz konkret (Wer vermisst, wer zeichnet ein, Rechtsanwalt, Hausfrieden wahren etc.).
3 Antworten
Du besitzt ein ganzes Haus mit Sondereigentum? Sprich ein großes Grundstück mit 11 oder 12 Parkplätzen sowie 11 oder 12 Häuser?
„Ein Haus Nr. 5 mit Sondereigentum an Parkplatz Nr. 5 gemäß Plan.“
Woher kennst du dann die Grundbücher der übrigen Teileigentümer?
Hier ist das Grundbuch in meinen Augen nicht so aussagekräftig, wie die Teilungserklärung mit dem dazugehörigen Plan.
oder sind deine Stellplätze vielleicht doch Gemeinschaftseigentum?
Mir kommt hier etwas unstimmig vor. Das Grundbuchblatt mit 11 Parkplätzen würde mich interessieren.
Sondereigentum ist so entstanden, wie im Aufteilungsplan eingezeichnet und im Grundbuch eingetragen. Gibt es bauliche Abweichungen in der Form, dass die Stellplätze kleiner wurden und sogar ein neuer hinzukam, kann der Grundbuchstand nur durch Mitwirkung aller Eigentümer und Anfertigung eines neuen Aufteilungsplans angepasst werden. Das Ganze muss ein Notar auch noch beurkunden.
Dennoch wurde abweichend aufgemalt.
Wie gesagt, wie irgendwas aufgemalt wird, ist nicht relevant. Sondereigentum ist entstanden wie im Grundbuch eingetragen und im offiziellen Aufteilungsplan eingezeichnet.
Nach Rückfrage heute bei der Gemeinde müssen wir das untereinander klären, also mit den anderen 10 Eigentümern.
Die Gemeinde kann hier nichts bestimmen, denn das ist keine baurechtliche Frage, sondern eine sachenrechtliche.
Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier definitiv nicht.
Damit hat das auch nichts zu tun. Das Eigentum ist im Grundbuch verzeichnet.
Eine einfache Mehrheit die Stellplätze so zu kennzeichnen wie im Grundbuch sollte dazu eigentlich reichen.
Natürlich, wenn die Stellplätze in der Realität so eingezeichnet werden wie im Aufteilungsplan, dann ist die Divergenz aufgelöst und die tatsächliche Ausführung entspricht dem Grundbuchstand. Ein Anspruch hierauf gegen die sonstigen Eigentümer sollte in jedem Fall bestehen.
Kennst Du den Begriff Gewohnheitsrecht? Ich denke du stehst auf verlorenem Posten da. Und Übrigens malt man nicht einfach Parkfelder um. Sprich dich mit den anderen Eigentümern ab und macht dies gemeinsam.
Laut aktuellem Grundbuch müssen es 11 Stellplätze sein mit den jeweiligen Eigentümern sogar klar im Grundbuch nummeriert. Dennoch wurde abweichend aufgemalt. Nach Rückfrage heute bei der Gemeinde müssen wir das untereinander klären, also mit den anderen 10 Eigentümern. Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier definitiv nicht. Eine einfache Mehrheit die Stellplätze so zu kennzeichnen wie im Grundbuch sollte dazu eigentlich reichen. Ich werde wohl jeden einzeln mühsam in meinem Urlaub ansprechen müssen, in der Hoffnung der Hausfrieden bleibt gewahrt.