Ich habe als Mieter einen analogen Stromzähler. Wird der Zählerstand vom Netzbetreiber abgelesen und an meinen Stromlieferanten geschickt?

5 Antworten

Der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber liest Deinen Zähler normalerweise nicht ab.

Die Werte, die Du an den Stromlieferanten übermittelst, gehen auch dorthin zurück.

Es kommt nur jemand vorbei, wenn unstimmige Werte übermittelt werden.

Möglicherweise möchte der Messstellenbetreiber jedoch einmal jährlich eine zusätzliche Ablesung zur Gegenkontrolle.

WyomingTorpedo 
Fragesteller
 25.04.2024, 21:52

Heute war eine Dame vom Netzbetreiber da und hat die Zählerstände im Haus notiert. Die kommen 1 x im Jahr. Trotzdem , der Zählerstand den ich an den Stromlieferanten sende per Postkarte oder Online kann doch falsch sein. Haben die Stromlieferanten so ein Gottvertrauen ?

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lisaloge  25.04.2024, 22:04
@WyomingTorpedo

Der Stromlieferant kann genauso auf die vom Messstellenbetreiber abgelesenen Werte zugreifen.

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Nein, du hast keinen Zähler der die Möglichkeit zur Fernablesung bietet.

WyomingTorpedo 
Fragesteller
 25.04.2024, 21:41

Also muß jemand persönlich vorbei kommen. Wo kommt der Ableser her ? Für wen arbeitet der ? 😉

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vogerlsalat  25.04.2024, 22:09
@WyomingTorpedo

Irgendwann kommen die persönlich ablesen und dann musst du es ja trotzdem zahlen oder du ziehst um und meldest den Strom ab. Also, wie auch immer, bezahlen musst du es auf jeden Fall.

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Weil du den Zählerstand ablesen sollst.

WyomingTorpedo 
Fragesteller
 25.04.2024, 21:43

Ich kann ja theoretisch eine falschen Zählerstand nennen. Nicht jeder ist ehrlich. Haben die so ein Gottvertrauen ?😁

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Im Regelfall erfolgt die Ablegung durch den Messdienstleister oder den Messstellenbetreiber.

Oft sind diese beim Netzbetreiber angesiedelt, muss aber nicht sein.

Die so abgelesenen Zählerstände werden per EDIFACT in die Marktkommunikation für jeden Zählpunkt eingespielt und den einzelnen Lieferanten bzw. dem Messdienstleister übermittelt.

Die Aufforderung per Postkarte kann damit zusammenhängen, dass der Ableser keinen Zugang zur Messeinrichtung hatte.

Die Angabe von unrichtigen Zählerständen fällt zeitversetzt zu 100 % auf, nämlich spätestens dann, wenn der Zähler turnusmäßig oder im Zuge des Rollouts der elektronischen Zähler gewechselt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber
WyomingTorpedo 
Fragesteller
 26.04.2024, 09:21

Der Netzbetreiber braucht doch auch den Zählerstand um die Netzentgelte für die Nutzung der Leitungen dem Stromlieferanten in Rechnung zu stellen. Richtig ? Je höher der Verbrauch des Kunden um so höher das Netzengelt das dem Lieferanten in Rechnung gestellt wird ?

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GuenterLeipzig  26.04.2024, 09:45
@WyomingTorpedo

Die Lieferanten und Netzbetreiber gleichen die Daten der Messlokationen einander ab.

Die über die Marktlokation wird den Lieferanten der Anteil der umzulegenden Netzentgelder gebündelt von Netzbetreiber übermittelt.

Der Lieferant muss dann die Netzentgelte auf die ihm zugewiesenen Messlokationen verteilen.

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Musst du immer selber machen.