Wenn der Stromkreis bereits jetzt korrekt abgesichert ist, muss neben dem LSS wahrscheinlich auch die Leitung getauscht werden.

Die Kosten dafür sind von Dir zu tragen, wenn diese Eigenschaft nicht explizit im Vertrag zugesichert wurde.

Nebenbei sind das üblicherweise 16 Ampere. Das sollte eigentlich für beide Geräte reichen.

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Einfach selbst einen Anschluss bestellen und bei der Bestellung einen Verweis auf den Vormieter anbringen. Mit etwas Glück geht es dann nahtlos weiter ohne dass ein Techniker kommen muss.

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Die 6 ist der Wochentag = Samstag.

Eventuell sind einfach die Programme der Zeitschaltuhr deaktiviert (Hand-Symbole!)

Probiere einmal diese mit der orangenen Taste wieder zu aktivieren.

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Prime beschert Dir in diesem Fall nur die Versandkostenfreiheit. Ist eben kein sofort verfügbarer Artikel.

Da könntest jetzt neu bestellen und den anderen Kauf stornieren, dann kommst Du wenigstens früher dran.

Korrektur: Ich könnte zu diesem Preis auch ohne Prime versandkostenfrei bestellen und den Artikel am 23. erhalten. Je nach Verfügbarkeit halt.

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Der angebotene Arbeitspreis steigt bei geringer zu erwartender Abnahme sehr stark an.

Diesen Effekt habe ich selbst bei meiner Anlage. Hier ist aktuell der der Tochter des Netzbetreibers am günstigsten, da es dort keine Dynamik gibt.

Insofern lohnt sich wahrscheinlich schon ein Blick auf die dynamischen Tarife. Werde ich mir auch nochmals anschauen müssen.

Zusätzlicher Aspekt: Für große PVs und Ladeinfrastruktur werden intelligente Messsysteme sowieso zuerst Pflicht. Damit ist der Weg zu dieser Art der Abrechnung leichter.

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Siehe meine Antwort in der später nochmals gestellten Frage: Bei 4 Wohneinheiten komme ich auf einen hochgerechneten Verbrauch von 1100 kWh/m für Warmwasser. Da die tatsächlichen Verbrauchswerte uns nicht bekannt sind, könnte das zusammen mit Verlusten dann schon hinkommen.

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Die Rechnung scheint nur auf den ersten Blick richtig zu sein, da es die Energiemengen nicht sind: Du hast im April für 4 Wohneinheiten nicht Gas mit einem Brennwert von 3.850.000 (3,9 Millionen!) kWh bezogen. Ebenso bei den Mietern.

Weiterhin stellt sich die Frage nach der Warmwasserbereitung. Außerdem macht es keinen Sinn für alle außer einer Wohnung solche Zähler einzubauen, da das Ergebnis dann für eine Abrechnung (= Aufteilung) sowie nicht verwendet werden kann.

Vielleicht würden uns Bilder zu einer Verdeutlichung helfen.

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Aus Deinen vorherigen Fragen schließe ich, dass Du nicht Mieter bist.

Insofern solltest Du Dir genau überlegen, ob Du dieses Angebot ausschlägst oder ob Du nicht doch die Mindestbandbreite für die Mindestlaufzeit bestellst. Auch, wenn Du momentan eigentlich keinen akuten Bedarf hast.

DSL soll bis 2030 flächendeckend abgeschaltet sein, auf jeden Fall jedoch dort, wo bereits Glasfaser ausgebaut ist. Das gilt dann auch, wenn der Anschluss nicht im Haus, sondern im Gehweg liegt.

Dort liegt er dann so lange, bis Du für die Kosten des notwendigen Tiefbaus aufkommst. Wahrscheinlich ohne Pauschale.

Hast Du momentan Internet über den Kabelanschluss, gilt ähnliches: Diese Technologie ist zwar nicht von der akuten Abschaltung bedroht, wird zukünftig aber nicht bei der Geschwindigkeit einer Glasfaser mithalten können. Die Du vielleicht auch irgendwann benötigen wirst.

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Ist das eventuell eine https://de.wikipedia.org/wiki/Einrohrheizung ?

Dann werden Dir Entlüftung bzw. Modifikationen am Anschluss nichts helfen.

Was sowieso in diesem Fall nichts hilft, ist ein hydraulischer Abgleich, der zwar generell zu empfehlen ist, aber nur Auswirkungen auf Heizkörper hat, die auch im Betrieb sind.

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Rechts im Bild ist der APL, dort muss der Techniker ran.

U.a. zu erkennen an der Form und an dem überstrichenen Erdkabel, das unten als Zuleitung reingeht.

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Ohne die Rechnung und die der Vorjahre gesehen zu haben, ist das schwer zu beantworten.

Stimmt der aufgeführte Zählerstand mit dem realen Stand überein? Wer hat wann ablesen und wurde das überhaupt regelmäßig gemacht?

Hier im Forum gab es schon häufig den Fall, dass Zählerstände über Jahre einfach geschätzt wurden und der eigentliche Verbrauch deutlich höher lag.
Dann wurde einmal abgelesen oder es kam der Messstellenbetreiber zu diesem Zweck vorbei. Und dann kam eben die Nachzahlung über den in den Vorjahren nicht berechneten Verbrauch.

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LAN-Kabel dürfen bis zu 100 Meter lang sein ohne Qualitätsverlust (bei 1000 MBit/s).

Bei DSL kann das jedoch je nach verwendetem Kabel schon einen Unterschied machen. Insbesondere wenn die verwendeten Adern nicht verdrillt sind.

Auf kürzere Strecken sollte jedoch kein Unterschied zu bemerken sein.

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Wenn Du momentan über Vodafone (Kabelanschluss nicht DSL!) versorgt bist, kann es Dir eigentlich vorerst egal sein.

Zwei Gedanken dazu:

  • Glasfaser wird DSL geplant bis 2030 ersetzen. Und mittelfristig eine höhere Bandbreite als der Kabelanschluss zur Verfügung stellen. Diese Technologie ist nämlich bereits ausgereizt.
  • Wer betreibt bei eurem Kabelanschluss die Netzebene 4? Ist das der Vermieter selbst, hat dieser eventuell irgendwann keine Lust mehr, das zu tun. Schließlich wurde Glasfaser im Gebäude ja bereits ausgebaut.
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Da Du den Betrag per Dauerauftrag aktiv überwiesen hast, ist das Geld erst einmal weg. Da kann die Bank auch nichts mehr zurückbuchen.

Die Einzahlung erfolgte auf Dein Kundenkonto - das hoffentlich noch besteht. Wenn Du allerdings schon die Schlussrechnung erhalten haben solltest, wird es tatsächlich schwierig. Dass es dem Anbieter nicht zusteht, steht außer Frage, aber da es Dein Fehler ist, wäre da nur noch schwer ranzukommen.

Besser zukünftig mit Einzugsermächtigungen arbeiten, die kann man im Zweifel zurückbuchen lassen.

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Wie von jentolon bereits beschrieben: Bitte die Finger davon lassen!

Für mich liest sich das nach einer Variante der alten Nachtspeicherheizung ("Verbrauch in einen günstigen Tarif verschieben") und außerdem sprechen allein die Anschlusswerte mit Ampere-Zahlen jenseits von Gut und Böse eine eindeutige Sprache.

Die Effizienz liegt laut Datenblatt bei 99%, also eine JAZ von 0,99!

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Es gibt keine festgelegte Frist, jedoch sollte das umgehend erfolgen.

Die Frage impliziert jedoch, das die Rechnung schon eine Weile herumliegt. Ist die Zahlungsfrist bereits erreicht, wäre sie erst einmal zu begleichen.

Und erst im Nachgang über eine Rückerstattung zu regeln, was natürlich komplizierter ist.

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Du darfst die Gesamtleistung von 600 bzw. 800 Watt nicht überschreiten. Wenn Du also mehrere Wechselrichter hast, müssen diese jeweils auf einen Bruchteil dieses Wertes gedrosselt werden.

Das macht aber keinen Sinn. Lieber Module bis zur erlaubten Grenze von 2000 Wp an einen Wechselrichter mit 800 W anschließen.

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Was wahrscheinlich passiert ist: EON ist an dieser Anschrift auch Grundversorger. Da der Eigentümer der Wohnung nicht bekannt war, wurdest Du wieder als Anschlussinhaber für die Grundversorgung angenommenen.

Da Du eine schriftliche Bestätigung der Kündigung hast, sollte das sich eigentlich aufklären lassen. Ein Übergabeprotokoll der Wohnung wäre sicherlich noch hilfreich. Teile EON die Anschrift des ehemaligen Vermieters mit.

Wenn das nichts hilft, gibt es noch die https://www.schlichtungsstelle-energie.de/

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Rechnen wir etwas:

30 ct/kWh Strompreis, 8,1 ct/kWh Einspeisevergütung, 12 Jahre Lebensdauer.

Ergibt ein Einsparpotential von 2,19 €/Nacht. Also etwa 9600 € über die Lebensdauer.

Minus Anschaffung bleiben noch 3600 € übrig.

Disclaimer: Dies ist eine Überschlagsrechnung. Hier sind wissentlich viele Dinge nicht berücksichtigt, auch solche, die sich schwer vorhersagen lassen, vor allem die Strompreisentwicklung.

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