Wie erfolgt die Abrechnung bei einer gemeinschaftlichen PV-Anlage?

2 Antworten

Wie bereits von Dir vermutet, reicht das so nicht aus.

Du könntest die S0-Signale der Zähler auf eine weitere Logik, z.B. von TA führen und dort pro Zähler mehrere Konten führen.

Aber: Das ergibt leider keine nachvollziehbare Abrechnung!

Der einfache Weg wäre eine Mischkalkulation. Wenn Du den Strom zumindest günstiger anbietest als Du ihn zukaufst, bekommst Du keine Probleme.

Ansonsten brauchst Du pro Mieter mehrere, mindestens zwei, besser drei, Zählwerke, die mit der jeweiligen Bezugssituation umgeschaltet werden.

Dasuo 
Fragesteller
 15.03.2023, 09:27

Hmm, wie funktioniert das mit der Mischkalkulation?

Hab ich dann nicht trotzdem das Problem, dass ich nicht weiß, welcher Mieter wie viel von meiner PV Anlage bezieht?

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lisaloge  15.03.2023, 12:26
@Dasuo

Die Mischkalkulation wäre ein fiktiver, also von Dir festgelegter Strompreis, der sich irgendwo zwischen Einspeisevergütung und Zukaufpreis befinden sollte.

Es geht auch quasi nicht anders, weil der Mieter sicherlich vorher wissen will, was er für den Strom bezahlen muss.

Sich eher am Zukaufpreis zu orientieren wäre für Dich natürlich sinnvoller; es minimiert das Risiko, zu viel zukaufen zu müssen. Außerdem muss ja auch die Investition bezahlt werden.

Und nein, das hätte natürlich überhaupt nichts mit einem anteiligen PV-Strom zu tun.

Wenn Du mit den Mietern "gut kannst", wäre noch eine nachschüssige Berechnung denkbar: Du wirfst alles in einen Topf, der Mieter zahlt maximal den Bezugspreis und profitiert von der Existenz der PV. Aber nochmal: Er kennt dann eben seinen Preis nicht vorher.

Achtung in jeden Fall: Eventuell notwendige Versteuerung von Einnahmen beachten!

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Dasuo 
Fragesteller
 15.03.2023, 16:50
@lisaloge

Ah - danke, ich habe jetzt noch eine Antwort mit einer Zeichnung erstellt - könntest du dir die anschauen? c:

Danke im Vorhinein!!

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Und angenommen der Lastfluss würde so aussehen - würde es jetzt so sein, dass jeder der drei Mieter 10kW abgerechnet bekommt oder ist es so das z.b. der mit den 5kW komplett mit dem PV preis abgegolten wird und wie sieht dann das verhältnis zwischen PV strom und Lieferantenstrom bei den M2 und M4 aus?

Tut mir leid ich tu mir da mit dem Verständnis von der Abrechnung irgendwie schwer - weil das ist ja voll schwer da dann festzustellen wer bezieht was von meiner PV und wer bezieht etwas vom öffentlichen Netz.

LG

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 - (Elektronik, Mietrecht, Elektrotechnik)
lisaloge  15.03.2023, 19:05

Wie bereits beschrieben, müsstest Du zu jedem Zeitpunkt (wie einer in der Zeichnung festgehalten ist) die momentane Produktion und den jeweiligen Verbrauch der Mieter erfassen.

Technisch ginge das schon über die Impulsausgänge der SmartMeter und einer geeigneten Erfassung dieser Signale. Das ist technisch aber sehr anspruchsvoll und wäre leider im Nachhinein für einen Mieter überhaupt nicht nachvollziehbar.

Einfacher ist es, für den Strom aus der PV die Einspeisungvergütung anzusetzen, die Du dann ja nicht bekommst und den Preis für den Bezug. Diese zusammengerechnet werden anteilig auf den jeweiligen verbrauchten Strom umgerechnet.

Ist dann eher nachvollziehbar und für jeden Mieter von Vorteil, so lange das Ergebnis unter dem niedrigsten Marktpreis bleibt.

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Dasuo 
Fragesteller
 16.03.2023, 09:28
@lisaloge

Und woher wissen dann die einzelnen Stromlieferanten der Mieter, wie viel der Leistung die am Smart Meter gemessen wird von der PV und wie viel von Ihnen kommt?

Weil der Smart Meter misst ja nur ein Mischergebnis, der Stromlieferanten und der PV-Anlage somit weiß der ja nie genau wie viel davon von ihm kommt und wie viel er verrechnen darf oder?

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lisaloge  16.03.2023, 19:29
@Dasuo

Das Mieterstrommodell funktioniert nur, wenn der Vermieter als alleiniger Stromlieferant auftritt.

Die Mieter haben dann nur noch Zwischenzähler. Bei eigenen Zählern kann das nicht funktionieren, weil der gebuchte Lieferant immer nach seinem Tarif abrechnen wird, unabhängig was der Vermieter an Einspeisevergütung bekommt.

Vermutlich handelt es sich um ein Missverständnis bei der ursprünglichen Fragestellung.

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