Stromzähler 1.8.0 und 2.8.0 als Mieter?

3 Antworten

Das ist in der Tat ungewöhnlich.

Der Zählerstand auf 2.8.0. dürfte sich der Logik nach nicht verändern.

Es kann ja sein, dass der Zähler mit einem Stand verschieden von NIll auf 2.8.0. bereits eingebaut wurde (auswelchem Grund auch immer).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber

Mit PV Anlage und digitalem Zähler ist das normal.

1.8.0 kompletter Bezug also Hoch+ Niedertarif oder wenn man nur einen Tarif hat eben dieser.

1.8.1 ist bei Zweitarifzähler der Haupttarif oder Hochtarif (HT)

1.8.2 ist dann der Niedertarif (NT) wobei dann in der regel auf 1.8.0 die Summe von HT und NT gezahlt wird.

Wenn eine „2“ vorne steht ist es der Zähler für die Lieferung deiner Anlage an den Versorger.

Also ist:

2.8.0 die komplette Lieferung (ohne Eigenverbrauch) an deinen EVU was du letztendlich vergütet bekommst.

2.8.1 ist demnach ebenso Lieferung aber dann Hochtarif.

2.8.2 ist dann Lieferung Niedertarif.

Viele Netz-/Messstellenbetreiber bauen bei einem sowieso anstehenden Zählerwechsel mittlerweile Zweirichtungszähler ein.

Das passiert natürlich nur nach Verfügbarkeit und erspart einen weiteren Austausch, wenn dann doch irgendwann einmal ein Balkonkraftwerk dazukommen sollte.

Das macht durchaus Sinn, Du hast einfach Glück gehabt.