Stromlieferant Kündigung: Bis wann Zähler ablesen?

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Wichtig ist die Einhaltung der vom Versorger eingeräumten Kündigungsfrist. Es gilt für die Endabrechnung der Zählerstand des Tages, an welchem die Kündigungsfrist endet. Der ist dann am nächsten Tag dem Versorger mitzuteilen.

Bei einer Kündigung gilt der Ablesetag der am Ende der Kündigung steht, also der 31.Januar, dann müssen sie dort den restlichen Verbleib vom 21. Januar pauschal nach dem bisherigen Verbrauch berechnen. Das ist dann vollkommen richtig.