Hat Recht was mit Gerechtigkeit zu tun in der Justiz?

14 Antworten

Nein, nicht bei der Rechtsprechung, sondern nur bei der Gesetzgebung. Man versucht, Gesetze fair zu gestalten, so dass niemand allzu sehr benachteiligt wird.

Bei der Rechtsprechung müssen die Richter*innen sich dann an diese Gesetze halten. Sie haben zwar oft Handlungsspielraum bei der Frage, wie sehr jemand bestraft wird. Aber ob jemand schuldig ist, entscheidet i.d.R. das Gesetz.

Ausnahme: Bei Fällen, auf die das Gesetz keine klare Antwort gibt, ist ein Verfassungsgericht zuständig. Wenn ein Verfassungsgericht ein Urteil fällt, müssen sich andere Gerichte danach richten.

Falls es dir um Gerechtigkeit im Sinne von Rache/Vergeltung geht: Nein, das ist nicht der Zweck von Strafen in der Justiz. Ein Mörder wird nicht mit dem Tod bestraft, und Brandstiftern wird nicht zur Strafe das Haus angezündet, auch wenn manche das als gerecht ansehen würden.

Hackebeil96  09.10.2019, 20:17
Bei Fällen, auf die das Gesetz keine klare Antwort gibt, ist ein Verfassungsgericht zuständig.

Das ist nicht richtig. Enthält ein Gesetz eine Lücke, so ist es Aufgabe der ordentlichen Gerichte und Fachgerichte diese Lücken mit den anerkannten Auslegungsmethoden und Analogien zu füllen. Sind die Grenzen der Rechtsfortbildung überschritten, ist diese Lücke hinzunehmen.

Das Bundesverfassungsgericht kann beispielsweise nicht einfach jemanden wegen einer Tat verurteilen, die zum Zeitpunkt der Tatbegehung nicht unter Strafe stand. Es würde ohnehin nicht über einfaches Recht entscheiden, sondern allenfalls über die Vereinbarkeit einer Norm mit der Verfassung.

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Mit Gerechtigkeit hat die Justiz aber auch gar nichts zu tun. Viele Gerichtsverfahren laufen immer noch als Farce ab, da Rechtsanwälte sich von Richtern erpressen lassen, weil sie auf deren Wohlwollen angewiesen sind. 

Zum Verhängnis der Bürger gibt es aus standesrechtlichen Gründen in Deutschland das Zwangskartell des Anwaltszwanges, welches nur Knebelverträge zum Nachteil des Bürgers zulässt. Denn jeder Bürger, der sich mit einem Streitwert von über 5.000 Euro an ein Gericht wendet, ist verpflichtet, einen Anwalt zu beauftragen.

Allerdings ist der Bürger mit der gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragung eines Rechtsanwaltes automatisch von jeder direkten Mitwirkung in Gerichtsverfahren ausgeschlossen und nimmt dort nur noch eine Statistenrolle ein.

Diese Gemengelage führt in Zivilprozessen regelmäßig dazu, dass bereits vor den Gerichtsterminen die "renommierten Juristen" zu Recht davon überzeugt sind, dass es ungemein karrierefördernd für sie ist, wenn sie während des Gerichtstermines Schweigen, dem Richter nlcht widersprechen und nur solche Anträge stellen, die zuvor von dem Richter als bedenkenlos abgesegnet worden sind. 

Von einer echten Interessenvertretung im Namen des Mandanten kann bei solchem als "Organe der Rechtspflege" auftretenden Rechtsanwälten nicht die Rede sein kann.

Vor diesem Hintergrund laufen dann auch regelmäßig Gerichtsverhandlungen ab, in denen diese Anwälte dann entsprechend marionettenhaft zu reagieren haben.

Diese Anwälte verhalten sich wie eingeschüchterte kleine Kinder. Sie dienen sich dem Richter an und geben zum Gefallen des Richters nur belanglose Artigkeiten von sich, denn sie haben verinnerlicht, dass sie Gut daran tun, sich nicht in die Geschäfte des Richters einzumischen und ziehen es vor, während der Verhandlung Contenance zu bewahren.

Dieses stillschweigende Agreement ermöglicht es dann, dass Richter in jeglicher Hinsicht Willkür walten lassen können. 

Diese Richter machen dann während der Verhandlung von dem ihnen zugebilligten "Recht" auf Rechtsbeugung ausgiebig Gebrauch, indem sie in Gerichtsverfahren 

1. ausschließlich mit Anwälten sprechen,

2. Betroffenen, die versuchen werden, an ihrem Anwalt vorbei, eigene Anträge zu stellen, über den Mund fahren und Mundverbot erteilen, 

3. diese bei jeder ihren Zuwortmeldungen in Freislermanier zurechtweisen und mit Abführen aus dem Gerichtssaal und Kerkerhaft bedrohen, 

4.falsche Zeugen und Beweise präsentieren, 

5. echte Zeugen und Beweise von der Verhandlung mittels Geschäftsordnungstricks fernhalten. 

Nach allen diesen Rechtsbeugungen wird es dann zu dem allseits Beklagten hohen Anteil von 1/3 "Fehlurteilen" kommen, bei denen in den Urteilsbegründungen dann scheinheilig darauf verwiesen wird, dass die jeweilige Partei - dies kann im Einzelfall ein Kläger oder ein Beklagter sein - nicht in der Lage gewesen sei, ihre Anträge mündlich zu erläutern und das Gericht von der Stimmigkeit und Sinnhaftigkeit ihrer schriftlichen Anträge zu überzeugen. 

Von der Tatsache, dass gerade diese mündlichen Vorträge von dem Richter mit List und Tücke verhindert wurden, steht natürlich in diesen Urteilsbegründungen nichts. 

Angesichts eines derartigen Geschäftsgebarens, das darauf spezialisiert ist, richterlich einwandfreies Handeln vorzutäuschen und im Namen des Volkes zu verkünden, ist es nicht verwunderlich, dass sich immer größere Bevölkerungskreise von dieser Justiz abwenden. 

Doch anstatt diese Missstände zu beseitigen, hat die Justizmininisterin nichts besseres zu tun, als Werbefirmen zu beauftragen, damit diese mit ständiger Indoktrinierung und Reklamefeldzügen das verheerende Bild der Justiz in der Öffentlichkeit zu wiederherstellen versuchen.

Letztlich stinkt der Fisch vom Kopfe her und es wird wohl kaum so weit kommen, dass Betroffene eines Tages vor Gericht frei reden und sich selbst vertreten. Dazu haben die durch das bisherige System begünstigten Richter und Anwälte zu viel zu verlieren.

Zur Beibehaltung des bisherigen Geschäftsgebarens und - modells ist es für Gerichte und Anwälte systemrelevant, dass sie gemeinsam an einem Strang ziehen und dem Bürger gemeinsam als "Organe der Rechtspflege" gegenübertreten und die große Mehrzahl der Anwälte ihre Rolle als zahnlose Tiger akzeptieren. 

Und die wenigen Anwälte, die bei diesem falschen Spiel nicht mitmachen, wurden und werden von der Justiz diszipliniert.

Unbeugsame Anwälte, die nicht aufgeben und sich gegen diese Justizwillkür wehren, wird ihre Anwaltszulassung entzogen. Ausserdem werden sie politisch verfolgt, psychiatrisiert und kriminalisiert nach dem Motto "Bestrafe einen und erziehe viele".

Anwälte, die sich diesem Druck nicht beugen wollten, sind  z. B. Klaus Plantiko und Michael Langhans, deren Berichte über ihre Verfolgung durch die Justiz zur Zeit immer noch gegoogelt werden können.  

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es fällt gelegentlich schwer, es zu glauben.
Das Formale hat jedenfalls den Vorrang; und wenn es zufällig gut überlegte Gesetze sind, kann etwas Positives dabei herauskommen.

Recht ist dann im juristischen Sinne etwas, wenn es durch Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile bestimmt wird. Bei der Gerechtigkeit handelt es sich eher um Reflexion, also einen inneren Vorgang bei der Beurteilung von Sachverhalten. Gerechtigkeitsempfinden kann also alle Lebensbereiche (auch Gesetze) umfassen und ist höchst subjektiv. Manche finden es z.B. gerecht, dass Abtreibungen in Deutschland erlaubt sind und andere finden dies ungerecht. Im Optimalfall sollten die meisten Gesetze natürlich von einem Großteil der Bevölkerung als gerecht empfunden werden, dennoch gibt es keinen zwingenden Zusammenhang.

Erst mal brauchst du Kläger und Beklagten. Dann muss der Richter auch noch deine in den Zivilprozess eingebrachten Beweise richtig würdigen. Da können diese Begriffe auseinanderliegen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung