Floristin Schwangerschaft?

2 Antworten

Von Experte isebise50 bestätigt

Hat deine Chefin eine Gefährdungsbeurteilung erstellt? Vieles von dem, was du tust, darfst du nicht mehr.

Du darfst nicht allein arbeiten, musst die Möglichkeit zu Ruhepause haben. Tragen und/oder schieben von Waren, Trolleys oder ähnlichem die mehr als 5kg wiegen ist nicht erlaubt. Auch dauerndes Bücken und Strecken ist nicht erlaubt. Im MuschG findest du alles noch einmal aufgelistet.

Dazu muss die aktuelle Corona-Situation mit berücksichtigt werden. Alleine das dauerhafte Masken tragen ist problematisch.

Ich empfehle dir dringend, dich mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung zu setzen, dort kann mir dir ganz genau sagen, was du noch machen darfst und was nicht.

Wenn deine Arbeit nicht mit dem MuschG vereinbar ist, dein AG dir aber keine andere Arbeit geben kann, muss er dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen.

Dein Frauenarzt darf dieses nur dann ausstellen, wenn eine Weiterbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen gefährlich wäre. Geht die Gefährdung wie in deinem Fall von der Arbeit aus, darf dir der FA kein BV geben.

Skrollan123 
Fragesteller
 05.09.2021, 22:31

Danke werde mich informieren 👍

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Du solltest mit Deinem Frauenarzt über ein Beschäftigungsverbot sprechen. Eigentlich müsstest Du das bei der Geschichte leicht bekommen.

Skrollan123 
Fragesteller
 05.09.2021, 18:35

Hi danke für die schnelle Antwort.

Bin eigentlich nicht so ein Jammerlapper 🤦 Aber mich stresst das alles irgendwie. Hab halt im Hinterkopf das ich momentan die bin die den Läden am laufen hält (weil sie so unzuverlässig ist und nie da ist) was dann ist wenn ich nicht da bin...🤷🏼‍♀️

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markus632  05.09.2021, 18:39
@Skrollan123

Aber es hilft ja alles nichts. Du willst ja vermutlich kein weiteres Kind verlieren und als Schwangere sollte man ja generell nicht so schwer heben.

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Skrollan123 
Fragesteller
 05.09.2021, 18:41
@markus632

Ne das wäre schlimm. Zum Glück ist mit dem Kind bis jetzt alles gut. Dann muss ich wohl mal mit meinem Frauenarzt sprechen.

Danke

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isebise50  06.09.2021, 01:16

Der Frauenarzt ist aber nicht für die Gestaltung des Arbeitsplatzes nach dem MuSchG zuständig.

Er hat mit dem Arbeitsplatz ja nichts zu tun, sondern kann lediglich ein individuelles Beschäftigungsverbot ganz oder teilweise per Attest aussprechen, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist.

Hier ist der Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.

Er muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

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