Fitnessstudio zurückzahlung?

5 Antworten

Wende Dich an Dein Studio und frag, ob die schon beratschlagt haben, wie sie damit umgehen wollen. An sich gilt Dein Vertrag - wiederum konntest Du nicht das bekommen, wofür Du bezahlt hast. Die Rechtslage ist hier schwammig, weil wir unter Corona leiden. Die Frage ist, ob Dein Studio bereits entschieden hat, wie sie damit umgehen wollen.

Wenn Du von Dir aus die Beträge durch Deine Bank zurückbuchen lässt, kann es durchaus sein, dass Du nicht im Recht bist.

Also: Ruf an.

EinAlexander  18.05.2020, 18:27
Die Rechtslage ist hier schwammig

Ganz und gar nicht. Die Rechtslage ist eindeutig. Es liegt eine Vertragsstörung vor, durch die der eine Vertragspartner nicht leisten kann, weswegen der andere Vertragspartner nicht leisten muss.

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AriZona04  18.05.2020, 18:33
@EinAlexander

Das sehen die Fluggesellschaften anders - die wollen Gutscheine vergeben. In Coronazeiten ist vieles schwammig und einfach nicht festgelegt! Wir leben zur Zeit in keiner normalen Zeit!

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EinAlexander  18.05.2020, 18:37
@AriZona04
Das sehen die Fluggesellschaften anders

Es ging in der Frage nicht um eine Flugreise sondern um das Dauerschuldverhältnis einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio.

In Coronazeiten ist vieles schwammig und einfach nicht festgelegt!

Das magst Du so wahrnehmen. Dennoch hat sich auch durch Corona nichts daran geändert, dass man seine Vertragspflicht nur dann erfüllen muss, wenn der Vertragspartner seine Vertragspflicht ebenfalls erfüllt.

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AriZona04  18.05.2020, 18:40
@EinAlexander

Da bin ich mir gar nicht sicher! Unsere demokratischen Rechte durften auch extrem eingeschränkt werden. Zu Recht. Mag sein, dass Du ein Anwalt bist. Ich wäre mit Prognosen sehr vorsichtig!

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EinAlexander  18.05.2020, 18:45
@AriZona04
Da bin ich mir gar nicht sicher!

Da kannst Du Dir sicher sein. Das Infektionsschutzgesetzt hat den Grundsatz Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) nicht gekippt.

Unsere demokratischen Rechte durften auch extrem eingeschränkt werden

Ja, das ist doch gut. Das zeitg, dass unsere Demokratie funktioniert. Denn die Gesetze, die als Grundlage für die Einschränkungen herangezogen werden, wurden von einem demokratisch gewählten Gesetzgeber autorisiert. Zu Zeiten, als eine Epidemie nicht in Aussicht war und man ohne Zeitdruck handeln konnte.

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gibt es eine Möglichkeit, dass ich dieses Geld zurückzahlen kann?

Ja.

Denn wenn Dein Studio nicht geöffnet hat, musst Du natürlich auch nicht bezahlen. Egal warum es nicht geöffnet hat. Und lass Dich keinesfalls auf das Angebot ein, hinten ein paar Monate dranzuhängen. Wenn Du nach Ende der regulären Vertragslaufzeit dort nicht mehr trainieren kannst oder willst, bringt es Dir nichts, wenn Du dort trainieren darfst.

Lass die abgebuchten Beiträge so schnell wie möglich wieder zurückbuchen. Dazu genügt ein Anruf bei Deiner Bank mit der Bitte um Rückbuchung. Überweise dann für den März die halbe Monatsgebühr zurück (da Du ja den halben März trainieren konntest). Informiere Dein Studio zudem darüber, dass sie nichts abbuchen dürfen: „hiermit entziehe ich Ihnen das erteilte SEPA Lastschriftmandat bis auf weiteres“.

Auch der Deutsche Sportstudio-Verband DSSV (das ist Europas größter Arbeitgeberverband für die Fitness-Wirtschaft) schreibt, dass das Studio während der Schließung keine Beiträge abbuchen darf:

„Besteht das Mitglied auf Erstattung bzw. darauf, dass es für die Zeit der vorübergehenden Schließung nicht zahlen will, ist dies zu beachten“

Quelle: https://www.dssv.de/corona/vertragsrecht/fitnessstudiovertragsrecht/

Weitere Infos:

Alex

So in etwa.Mein Fitnesscenter ist von selbst auf mich zugekommen und meinte, dass sie mir monatlich was abbuchen, ich aber die Zeit, für die jetzt die Center schließen, danach beitragsfrei dazu bekomme. Heißt das werden bei mir 2 Monate gratis trainieren. Ist glaube ich so die Regel.

Ich stimme dem "EinAlexander" zu. Allerdings sei auch zufrieden wenn sie als Ausgleich die nächsten 2 Monate nichts abbuchen. Hat bei uns super und problemlos geklappt.🙂

Ja kann man zurückfordern. Oder die Zeit nach einer Kündigung am Ende noch anhängen.