Elterngeld?

3 Antworten

Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge, die grundsätzlich erstmal nicht so viel miteinander zu tun haben:

ElternZEIT muss man mindestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf drei Jahre pro Kind. Elternzeit kann auf mehrere Abschnitte gesplittet werden, du musst dich allerdings im ersten Antrag für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes verbindlich festlegen. Bei der ElternZEIT bist du völlig flexibel, wie du diese beantragen willst. Und: in der Elternzeit gibt es kein Gehalt.

ElternGELD beantragst du bei der in deinem Bundesland dafür zuständigen Behörde. ElternGELD kann man nur für volle Lebensmonate beantragen, wenn man in diesen Monaten nicht oder nicht voll erwerbstätig ist. "Nicht voll" bedeutet: weniger als 32 Wochenstunden. 

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und berechnet sich aus der Einkommensdifferenz vor Geburt und nach Geburt.

Grob gesagt beträgt das Elterngeld 65% des Durchschnittsnettos der letzten 12 Monate, aber mindestens 300€ und maximal 1800€. 

Man hat zusammen Anspruch auf 14 Monate ElterngeldBasis, die man verteilen kann, wie man will, wenn jeder mindestens zwei Monate beantragt. Der Rest ist flexibel. Und es sind beliebig viele Kombis mit ElterngeldPlus möglich. Das beträgt nur die Hälfte vom ElterngeldBasis, aber man bekommt es doppelt so lange und kann in geringem Maße ohne Abzüge dazuverdienen.

ABER: wenn diese 14 Monate ElterngeldBasis aufgebraucht sind, dann ist kein Anspruch mehr da.

Wenn also beide jeweils 12 Monate Elterngeld beziehen wollen, bleibt nur folgende Möglichkeit:

Lebensmonat 1+2: ElterngeldBasis für sie. Anders geht es nicht, wenn sie Mutterschaftsleistungen bezieht. 

Dann 10 Monate ElterngeldPlus für sie.

Somit bleiben anschließend noch 7 Monate ElterngeldBasis für ihn, die mit ElterngeldPlus auf maximal 14 Monate gestreckt werden können (also zB 2 Monate ElterngeldBasis und 10 Monate ElterngeldPlus).

Danach gibt es noch maximal 4 Monate Partnerschaftsbonus. In diesen 4 Monaten müssen beide Elternteile mindestens 24 und maximal 32 Stunden erwerbstätig sein und bekommen dann beide 4 Monate zusätzlich ElterngeldPlus.

Danach ist der Anspruch komplett aufgebraucht.

Hierfür gibt es Fachliteratur. Das Elterngeld Plus wäre hier relativ naheliegend. Gehe bitte auf die entsprechenden Seiten des Familienministeriums. Dort findest du genug Material.

Nebenbei musst du Elterngeld und Elternzeit trennen. Sonst kommst du durcheinander.

Ach und niemand schiebt seine Kinder ab! Wenn du mal ein Kind in die Kita bringst, wirst du merken, dass du es ganz gewiss nicht deswegen machst um das Kind abzuschieben. Ein Kita-Besuch ist hervorragend für die kindliche soziale Entwicklung und du kannst dem Kind sowieso nicht mal im Ansatz das bieten, was die Kita kann.

Nebenbei muss man sich das auch erst mal leisten können. Bei uns kostet die Kita gut 500€ mtl.

SunnySunshine20  24.08.2023, 18:42

Ja, ihr könnt beide jeweils mit Elterngeld 1 Jahr zu Hause bleiben, allerdings halbiert sich das Geld dann pro Jahr. D.h. entweder 1 Jahr voll, oder 2 Jahre knapp die Hälfte. Elternzeit könntet ihr länger nehmen, dafür gibt es dann aber kein Elterngeld mehr.

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Es gibt Familienberatungsstellen oder Schwangerenberatungsstellen, mit denen man genau diese Fragen klären kann.

Zwei Elternteile mit 100% Arbeit mit einem Kleinkind halte ich für sehr ambitioniert, sofern keine Großeltern oder Krippenplatz zur regelmäßigen Betreuung zur Verfügung stehen.

Es gibt viele verschiedene Modelle. Zum Beispiel könnte sie die ersten 6-8 Monate zuhause bleiben (zum Stillen). Danach könnte er die restlichen 6-8 Monate Elterngeld beziehen, während sie wieder arbeitet. Wenn dann eine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht, dann könnte er mit 50% wieder einsteigen. Oder beide Elternteile reduzieren ihre Arbeitszeit auf 75%. Aber ohne festen Betreuungsplatz ist die Berufstätigkeit beider Elternteile sehr schwer.