Eigentumswohnung?

4 Antworten

Du dürftest das leider nicht. Zu einem solchen Fall gibt es auch schon ein Urteil.

Zur Info:

Eine Eigentümerversammlung darf die Hunde- und Katzenhaltung verbieten. Eine entsprechende Regelung in der Hausordnung sei nicht sittenwidrig, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 20 W 500/08). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein hin.

Auszug aus https://www.augsburger-allgemeine.de/themenwelten/bauen-wohnen/Recht-Eigentuemerversammlung-darf-Hundehaltung-verbieten-id17612681.html

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Also das mit Haustierhaltung ist so eine Sache. Kleintiere wie Hamster, Hase etc. dürfen m.W.n. nicht verboten sein. Was größere Tiere betrifft wie z.B. Hunde, so muss dies im zumutbaren Rahmen für die anderen Mitbewohner bleiben. Wobei der Begriff "zumutbaren Rahmen" m.M.n. wiederum Interpretationssache ist.

Ansonsten müsstest Du dir vielleicht mal die Meinung von einem Rechtsanwalt dazu einholen.

Vielleicht kann Dir auch folgender Link weiterhelfen.

https://www.mietrecht.com/haustiere/

Es wurde so beschlossen, also musst du dich auch daran halten.

Wenn die Eigentümerversammlung das mehrheitlich beschlossen hat, dann kannst du dich da nicht einfach rausziehen. Es ist der Sinn solcher Abstimmungen, dass sich dann auch alle dran halten. Sonst könnte man es ja gleich bleiben lassen.