Dürfen Eltern einen einsperren?

16 Antworten

"Hausarrest in der Erziehung (Stubenarrest)

Hausarrest dient in der Kindererziehung als Strafe. Es wird dem Kind untersagt (außer für den Schulbesuch o. ä.), die elterliche Wohnung zu verlassen. Der Hausarrest als Strafmittel wird üblicherweise für wenige Tage ausgesprochen, nicht selten aber auch für längere Zeiträume wie Wochen oder Monate. Langer Hausarrest gilt heute als eine der schwerwiegendsten Strafen ohne direkte Gewaltanwendung.

Am 2. November 2000 wurde das „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts“ (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Der die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffende Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Nach diesem Gesetz ist Hausarrest in der Erziehung nur insoweit erlaubt, wenn durch kurze Arrestzeiten keine seelische Gewalt verursacht wird oder ein Zustand eintritt, der die körperliche Verfassung des Kindes in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt. Ein Fernhalten schulpflichtiger Kinder vom Unterricht ist ebenfalls gesetzwidrig."

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausarrest

Rechtlich gesehen, nein Moralisch gesehen, ebenso nein. Wenn das wirklich richtiges einsperren ist (kannst gar nicht mehr raus), dann sofort zum jugendamt und weg da.

Er darf dich natürlich nicht mehrere Wochen lang ohne Grund einsperren. Allerdings sind Eltern durchaus dazu befugt als erzieherische Maßnahme "Stubenarrest" zu verhängen.

Nimm die Strafe an, und dann ist es sicher bald gegessen. Früher waren die Strafen meistens strenger als heute.

MFG

osade

Entschuldigen dann passt das wieder? Dürfen sie zwar nicht, aber wen unartige Kinder nicht hören ;)