Sind die Eltern verpflichtet einer 19 Jährigen monatlich etwas zu zahlen?

10 Antworten

Eltern sind ihren Kindern gegenüber bis zur Vollendung der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Wohnt sie zu Hause? Dann ist die unterhaltsverpflichtung damit erfüllt. Zur Zahlung von Taschengeld ist niemand verpflichtet.

Johannax32  16.10.2022, 15:44

Wenn der Wohnraum so teuer ist, dass der gesamte Unterhalt dafür verschwendet wird, sollte man sich etwas anderes suchen dürfen...

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Merle87  16.10.2022, 18:38
@Johannax32

Kann sie ja machen...mal gucken wie weit sie dann dabei nur mit unterhalt kommt.

Zum Unterhalt gehört übrigens nicht nur Wohnraum.

Weißt du wie teuer Kinder sind?

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Johannax32  16.10.2022, 18:40
@Merle87

So weit, dass sie auch mal ins Kino kann ;)

Ich studiere und komme trotz eigener Wohnung monatlich nicht mal auf das, was mir eigentlich zustünde... Wenn die Eltern also nicht mit Geld umgehen können, sollte sich die Freundin ausziehen.

Zum Unterhalt gehört übrigens nicht nur Wohnraum.

Hast du meine Anmerkung denn verstanden? Genau darauf wollte ich doch hinaus...

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Kessie1  16.10.2022, 20:14
@Johannax32

Wenn du eine eigene Wohnung hast, dann stehen dir 860 Euro inkl. Kindergeld zu. Mit dem vorrangigen BAföG wäre es durchaus mehr, da hier das Kindergeld nicht angerechnet wird.

Und eine eigene Wohnung müssen die Eltern nicht finanzieren, wenn die Ausbildung vom Elternhaus erreichbar ist. Denn hier greift das Selbstbestimmungsrecht der Eltern den Unterhalt auch als Naturalunterhalt anzubieten. Zieht der Unterhaltsberechtigte trotzdem aus, dann zahlt er die Zeche auch selbst.

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Von Experte Nordseefan bestätigt
Sind Eltern verpflichtet den eigenen Kindern monatlich einen Betrag zu zahlen ?

Nein, es gibt keine Verpflichtung dem volljährigen Kind irgendwas zu zahlen.

Und sie ist ja auch nun alt genug um selbst für ihr Auskommen zu sorgen. Solange sie also keinen Ausbildungsplatz hat, sollte sie sich einen Job suchen. Dann hat sie Geld.

Geht sie in Ausbildung, dann sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn noch Bedarf besteht. Sprich, wenn das volljährige Kind seinen Bedarf nicht selbst decken kann. Dem kommen sie Zuhause durch Kost und Logis nach und können natürlich auch fordern, dass das Kind von der Ausbildungsvergütung sich an den Kosten beteiligt. Möchte das Kind dies nicht, dann steht es ihm frei auszuziehen. Einen expliziten Anspruch auf Taschengeld gibt es hingegen nicht und ist gesetzlich auch nicht verankert.

Und die junge Dame sollte sich nun mal verstärkt nach einem Minijob umsehen. Dann verdient sie ja ihr eigenes Taschengeld...

Vielleicht wollen die Eltern das auch damit erreichen. Nur rum sitzen und auf die Ausbildung warten ist eben auch nichts, was Eltern unterstützen sollten. Klar kann man auch mal ein paar Wochen rum gammeln. Aber dann sollte man in dem Alter auch zeigen, dass man auf eigenen Beinen stehen kann.

Und gerade im Minijob Bereich werden derzeit händeringend Leute gesucht wie z.B. in der Gastronomie, aber auch im Einzelhandel.

Also runter vom Sofa und raus aus der Bequemlichkeit und rein ins Arbeitsleben. Eine gute Vorbereitung für die Ausbildung. Vielleicht kann sie sich auch schon mal was suchen was ihren Berufswünschen entspricht. Ein Praktikum z.B. machen (damit die Eltern sehen, dass sie sich eben nicht nur Zuhause ausruht).

Sicher dürfen die das.

Sie bekommt doch Kost und Logis, muss reichen.

naja eher nicht da sie ja volljährig ist aber wenn sie fragen würde könnte es gut sein das sie etwas kriegt

Das volljährige "Kind" ist gehalten, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Sie hat ein Dach über dem Kopf und Essen- das ist schon etwas, was die Eltern, sofern sie sich nicht in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert eh schon freiwillig leisten.

Sie können sie genausogtu vor die Tür setzen.

Die junge Dame sollte sich um eine Ausbildung bemühen oder eben arbeiten gehen. Stellen gibt es auch für ungelernte Kräfte gerade in der Gastro zuhauf.

Dann kann sie sich auch etwas leisten.

Die Eltern bekommen derzeit noch Kindergeld und verwerten es für Unterkunft und Verpflegung der Tochter, das ist doch prima.