Volljährige Schwester ist von zuhause abgehauen und möchte das jetzt unsere Eltern die Miete bezahlen?

LouPing  02.03.2023, 19:02

Wo lebte sie denn, eigene Wohnung?

Hello2023 
Fragesteller
 02.03.2023, 19:03

Eigentlich wohnt sie zuhause aber ich weiß nicht ob sie eine andere Mietwohnung jetzt hat oder ein Mietvertrag unterschrieben hat...

13 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Es ist gesetzlich geregelt:

Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html

Deine Schwester kann arbeiten gehen und ist somit im Stande sich selbst zu unterhalten.

Und einfach ausziehen und dann Geld verlangen ist eh nicht.

Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html

Das bedeutet im Klartext: würde deine Schwester unterhaltsberechtigt sein, weil sie z.B. noch zur Schule geht, dann müssen deine Eltern ihr den Unterhalt nicht in Bar geben, sondern können ihr Zuhause Kost und Logis anbieten.

Wäre die Schule oder der Ausbildungsplatz z.B. so weit weg von Zuhause, dass das Kind ausziehen muss, dann sieht die Sache anders aus. Allerdings bedeutet dies auch nicht, dass sie sich fürs Abi eine Schule aussuchen kann, die mal eben 60 km entfernt liegt, wenn sie die gleiche Schulform in Elternnähe hätte.

Sie kann selbstverständlich ausziehen mit 18 wohin sie auch immer will. Nur Hand aufhalten: nein.

Es sei denn, die Eltern begrüßen den Auszug und sichern ihr finanzielle Unterstützung zu.

Selbst wenn sie die Schule jetzt noch nicht abgebrochen hat, bedeutet dies nicht, dass ihre Eltern ihr die eigene Wohnung sponsern müssen.

An Stelle der Eltern würde ich dem Fräulein klar machen, dass sie gerne Zuhause wohnen kann wenn sie die Schule beendet und auch während der ersten Berufsausbildung (wenn die Eltern ansonsten trotz Ausbildungsvergütung noch zuzahlen müssten mit eigener Wohnung).

Will sie mit dem Freund zusammen leben, dann muss sie sich leider einen Job suchen um das zu bezahlen.

Von Experte kevin1905 bestätigt

Anspruch auf Unterhalt ab 18 bestünde nur dann, wenn sie in Ausbildung oder Studium wäre, der Auszug notwendig, oder von den Eltern gewollt und diese dann auch entsprechend leistungsfähig wären.

Deine Schwester ist volljährig, hat nur Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert.

Und auch dann müssen deine Eltern ihr ein Wohnen an anderem Ort nur finanzieren, wenn sie z.B. in einen anderen Ort studieren würde.

Solange deine Eltern ihr Unterkunft und Verpflegung bieten, müssen sie nichts zahlen.

Das sollten sie ihr mitteilen und eine Zahlung verweigern, wenn sie die Schule tatsächlich abbricht. Aber auch dann, wenn nicht, sie aber zu Hause wohnen könnte. Natürlich ohne ihren Freund.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Deine Eltern sind auf jeden fall erst mal zu Unterhalt verpflichtet ob sie diesen in bar entrichten müssen oder in Form von Unterkunft usw in der elterlichen Wohnung hängt vom Einzelfall ab

Über die genauen Umstände können wir hier aber nur spekulieren von daher ist keine rechtlich verbindliche Antwort möglich

kevin1905  02.03.2023, 19:17
Deine Eltern sind auf jeden fall erst mal zu Unterhalt verpflichtet

Eher nicht. Lies doch mal:

Sie bricht auch momentan ihr Abitur ab, mit keine Motivation arbeiten zu gehen oder eine Ausbildung zu machen.
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yamat501  02.03.2023, 19:42
@kevin1905

Der Abbruch des Abiturs entbindet nicht von der Unterhaltspflicht. Sie hat juristisch gesehen durchaus das Recht sich um zu orientieren oder auch wenn es körperliche (eher psychische) Probleme gibt diese behandeln zu lassen

vielleicht solltest du dich erst ein wenig mit den Gesetzen befassen

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isomatte  02.03.2023, 20:41
@yamat501

Wenn der Auszug durch die Ausbildung nicht notwendig war und von den Eltern auch nicht gewollt, dann besteht auch kein Anspruch auf Barunterhalt, Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.

Ihrer Unterhaltspflicht können sie auch durch Naturalunterhalt nachkommen.

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yamat501  02.03.2023, 20:47
@isomatte

u.U. - dazu kennen wir aber die Situation nicht genau genug, kann der Auszug aber auf Grund zerrütteter Familienverhältnisse notwendig gewesen sein

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isomatte  02.03.2023, 20:54
@yamat501

Was das Mädel aber im schlimmsten Fall vor dem Familiengericht auch irgendwie nachweisen bzw.glaubhaft machen müsste.

Ich gehe hier eher von einer sturen jungen Erwachsenen aus, bei der nicht alles nach ihrem Kopf ging und sie deshalb einfach zum Freund gezogen ist.

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Die Eltern sind für sie zwar grundsätzlich Unterhaltspflichtig, aber sie kann trotzdem nicht einfach verlangen, dass ihr 900 Euro Miete gezahlt werden. Die Unterhaltspflicht besteht bis zum ersten Berufsabschluss, hängt aber auch davon ab, ob der Jugendliche überhaupt danach strebt.

Auch kann sie nicht in beliebiger Höhe Geld verlangen. Sie können auch Deiner Schwester anbieten wieder bei ihnen ein zu ziehen, oder wenn das nicht geht, dann können sie zumindest verlangen, dass sich der Freund zur Hälfte an der Miete beteiligt. Sie sind nur für den Unterhalt ihrer Tochter verantwortlich und nicht für den Freund. Und letztlich sie können auch sagen, wir zahlen zwar Miete, aber nur für eine kleinere Wohnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bei uns rennen ständig zwei "Kurze" mit durch die Wohnung
sassenach4u  02.03.2023, 19:29

Sie sind nur zum Unterhalt in Form von Unterkunft und Verpflegung verpflichtet, wenn es der Tochter zuzumuten ist. Außerdem grundsätzlich bei volljährigen nur, wenn in Ausbildung.

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