Denkt ihr Kinderschänder würden die Todesstrafe verdienen?

Das Ergebnis basiert auf 59 Abstimmungen

Nein, die Todesstrafe ist nicht moralisch vertretbar. 71%
Ja. 24%
Vielleicht bei manchen Fällen. 5%

25 Antworten

Nein, die Todesstrafe ist nicht moralisch vertretbar.

Ich würde solche Sachen wie Moral einfach beiseite lassen und mich nur von sachlichen Fakten leiten lassen.

Es wäre schon das falsche Signal an Menschen die an dieser Krankheit leiden und sich freiwillig in Behandlung begeben.

Ausserdem ist es soweit in weiß Einheliger Konsequenz in der Fachwelt das die Todesstrafe bei der Verbrechensbekämpfung nicht hilft.

SchwippySchwap 
Fragesteller
 09.06.2020, 10:33

Ich dachte immer eher es wäre eine moralische Frage, aber danke das du mir die Augen geöffnet hast. Das die Todesstrafe bei Verbrechensbekämpfung nicht hilft, ist ein sehr gutes Argument.

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Nein, die Todesstrafe ist nicht moralisch vertretbar.

Nein. Das verstösst gegen die Menschenrechte. Auhc Menschen die Kindern etwas getan haben, sind Menschen. Die Todesstrafe ist nie gerecht.

Die Todesstrafe hilft niemanden. Selbst den Opfern hilft diese auch nicht.

Dem Täter ist damit auch nicht geholfen. Vielleicht braucht dieser nur eine Therapie.

Nein, die Todesstrafe ist nicht moralisch vertretbar.

Ich bin absolut gegen die Todesstrafe.

Auch, wenn ich es nachvollziehen kann, dass man manchen Leuten den Tod wünscht.

Nein, die Todesstrafe ist nicht moralisch vertretbar.

Eine drohende Todesstrafe würde außerdem das Risiko erhöhen, dass der Täter sein Opfer zum Selbstschutz tötet (denn ein totes Opfer kann keine für ihn gefährlichen Aussagen mehr machen).

Daher muss das maximal mögliche Strafmaß für sexuellen Missbrauch unter dem für Mord liegen.

DietmarBakel  09.06.2020, 10:14

Ein wirklich sehr gutes Argument.

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Umdenker96  09.06.2020, 10:26

Würden Mörder bis zu 60 Jahren bekommen, könnte man die Kinderschänder 45 - 50 Jahre wegsperren und allen wäre damit gedient. Bei Kinderschändern, Vergewaltigern und Mördern darf es keinen Justizkuschelkurs geben, ansonsten verhöhnt man die Opfer!

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Rolf42  09.06.2020, 10:34
@Umdenker96

Mord wird mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft (§ 211 StGB), Sexueller Missbrauch von Kindern derzeit mit maximal zehn Jahren (§ 176 StGB). Ob ein höheres Strafmaß dazu beitragen würde, die Zahl der Taten zu reduzieren, ist zweifelhaft.

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Umdenker96  09.06.2020, 14:43
@Rolf42

Die Mörder kommen aber in der Regel nach 18 - 21 Jahren wieder raus, einige sogar schon nach 15 Jahren, sofern nicht die 'besondere Schwere der Schuld' festgestellt wird.

Wie oft liest/hört man, dass der Kinderschänder XYZ bereits schon mal im Knast saß, von Psychologen als "geheilt" bewertet und dann von Richtern wieder frei gelassen wurde. Warum? Weil jeder genau weiß, was die Psychologen hören wollen: "Wenn ich aus dem Knast komme, suche ich mir eine Wohnung, wo keine Spielplätze, Schulen oder Kindergärten in der Nähe sind und werde auch solche Orte meiden. usw." - Schon sind alle glücklich, Unterschrift von der/dem Richter/in und ab in die Freiheit 'Lust sabbernd' zum nächsten Opfer.

Kinder gehören für mich geschützt und die Kinderschänder auf den elektrischen Stuhl. Meine Sorge gilt nicht den Tätern, sondern den Opfern und den noch lebenden Kindern.

Unsere Justiz verhöhnt oftmals mit ihren milden Urteilen und ihrem Kuschelkurs zum Wohle der Täter die Opfer.

Ich erinnere an die jugendlichen Schläger, die Bewährungsstrafen aufgekuschelt bekommen, weil sie die Tat vor dem Richter im Gerichtssaal noch bereuten und dann lachend und mit dem Stinkefinger in die Kamera haltend das Gerichtsgebäude verlassen und über die Richter lachen.

Das schreibe ich, obwohl ich selbst im Knast saß. Auch ich bekam eine recht hohe Strafe. Im Gerichtssaal riefen die Opfer noch triumphierend: "Viel Spaß in der Gemeinschaftsdusche als Frischfleisch und immer schön mit dem Arsch zur Wand! - Verdenken und übelnehmen konnte ich es ihnen nicht.

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Nein, die Todesstrafe ist nicht moralisch vertretbar.

Keine Todesstrafe aber lebenslänglich wegsperren und zwar ohne der Möglichkeit, wegen guter Führung usw. wieder entlassen zu werden.

Ich würde diese Person sogar schwer arbeiten lassen aber nur um die Unterbringungskosten zu decken und die geschädigte Familie zu unterstützen.

Ein weiteres Kind dürfte keinesfalls riskiert werden!