Seid ihr für die Wiedereinführung der Todesstrafe?

Das Ergebnis basiert auf 76 Abstimmungen

Nein 83%
Ja 17%

17 Antworten

Von Experte PatrickLassan bestätigt
Nein

Nein, die Todesstrafe ist NICHT vereinbar mit den Menschenrechten. 

Weder in den USA noch sonst irgendwo. 

Amnesty hat da gute Arbeit geleistet:

https://www.amnesty.de/sites/default/files/2017-05/reader_wenn-der-staat-toetet_argumente-kurz.pdf

werden dabei widerlegt.

Wichtigster Punkt, die Todesstrafe widerspricht den universellen Menschenrechten und ist mit dem Völkerrecht nicht vereinbar.

https://www.zivilpakt.de/das-2-fakultativprotokoll-zur-abschaffung-der-todesstrafe-3446/

Zahlen und Fakten zur Todesstrafen: https://www.amnesty.ch/de/themen/todesstrafe/dok/2021/zahlen-und-fakten-2020

mary280  18.05.2022, 10:24

Na und was ist mit den jenigen Menschen die getötet wurden? Warum hat dessen Mörder noch das Recht zu leben? Dieser sollte auch hingerichtet werden genau so wie er es mit seinen Opfern getan hat.

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stufix2000  18.05.2022, 11:30
@mary280

Das ist ein Rachegedanke, der gehört ins Mittelalter und nicht in eine zivilisierte Gesellschaft

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Fragesteler123  09.04.2023, 01:27
@mary280

Es geht in unserem Strafrecht nicht um eine philosophisch-idealistische Idee der Gerechtigkeit.

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Nein

Die Todesstrafe ist immer etwas endgültiges. Sie hat auch zur Abschreckung keine größeren Effekte, soweit ich weiß.

Auch wenn die Gefahr eines Fehlurteils gering ist bzw. irgendwie minimiert ist, kann man die Todesstrafe nicht mehr rückgängig machen, wenn sie mal vollzogen ist. Die Gefahr, einen Unschuldigen hinzurichten, ist halt trotzdem immer gegeben.

Nein

Den Gedanken dass manche Menschen kein Recht haben bequem in einem gemütlichen deutschen Gefängnis weiter zu leben kann ich in manchen Fällen nachvollziehen. Aber was macht man wenn sich später herausstellt dass Beweise gefälscht oder Zeugen beeinflusst wurden und die verurteilte Person unschuldig war? Ihn posthum begnadigen und seiner Familie sagen, ist halt blöd gelaufen?

Ich denke zum Beispiel an die äußerst fragliche Gründlichkeit mit der die Polizei bundesweit DNA spuren sicherte und jahrelang einem Phantom nachjagte und am Ende stellte sich heraus dass die Probenträger allesamt im gesamten Bundesgebiet ungeeignet waren um DNA-Spuren zu sichern.

Will man wirklich eine Straffe verhängen die man nicht kompensieren könnte, wenn sich herausstellt dass es ein Fehlurteil war?

Wie rechtfertigt man so etwas vor den Hinterbliebenen?

Ich selbst kenne aus meinem persönlichen Umfeld Fälle, in denen es für die Gesellschaft sicherer wäre diese Täter zu töten. Aber es ist zum einen sehr schwer deren Schuld zu beweisen und zum anderen wird es immer Fälle geben in denen jemand zu unrecht verurteilt wird. Die Todesstrafe wird leider so gut wie keine Verbrechen verhindern. Aber sie wird eventuell Zeugen davon abhalten auszusagen, wenn sie verunsichert sind ob ihre Aussage den Tod eines Menschen zur Folge haben könnte.

Hier ist noch ein Link zu der Sache mit den DNA-Spuren:

https://www.google.com/amp/s/www.spiegel.de/panorama/justiz/ermittlungspanne-phantom-moerderin-ist-ein-phantom-a-615969-amp.html

Nein

Auch wenn einen die momentane Wut auch mal an dieser Entscheidung zweifeln lässt - Die Gefahr auch nur einen einzigen Unschuldigen hinzurichten ist viel zu groß

Allerdings bin ich aber auch der Meinung, dass es nicht sein kann, dass irgend welche Psychologen gewisse Straftäter wieder auf die Menschheit loslassen