Wiedereinführung der Todesstrafe für Morddelikte?

7 Antworten

Die meisten Menschen wissen, dass die Todesstrafe keine Probleme löst, sondern tonnenweise neue erschafft.

1. Die Todesstrafe kann durch Fehlurteile Unschuldige treffen. Dies kann man dann nie wieder revidieren.

2. Es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass die Todesstrafe abschreckt.

3. Es wird auch nicht berücksichtigt, dass Menschen sich ändern können.

Die Todesstrafe ist keine Strafe, sondern eine Racheaktion, mehr nicht. Entsprechend hat sie nichts in einem demokratischen Rechtsstaat zu suchen.


straight2023 
Fragesteller
 10.01.2023, 23:34

Zu 1.: Todesstrafe nur, wenn durch Video-Überwachungskamera, DNA-Analyse, zahlreichen glaubwürdigen Zeugen u. sonstigen Spuren die Schuld 100% feststeht. Rösner und Degowski (Geiselmörder von Gladbek 1988) könnten demnach problemlos gehängt werden: Das wäre keine Rache, sobndern Strafe!

Zu 2. Eine Todesstrafe kann sehr abschreckend wirken, wenn sie für die Täter*innen lang und schmerzhaft durchgeführt wird und eine verpflichtende Bildungsaufgabe für ALLE Bürger*innen ist, eine solche Hinrichtung entweder freiwillig live- oder per Video anzusehen oder eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, dies nicht sehen zu wollen, aber auf jeden Fall eine solche Folter-Todesstrafe erleiden zu müssen, wenn die Bürger*innen selbst eine Vergewaltigung und/oder Mord begeht. Alle drei Jahre muss eine jede Bürger*in ab 13 J. eine Erklärung unterschreiben, von dieser Bestrafung Kenntnis genommen zu haben!

3.) Mörder*innen sollen sich ebenso wenig können wie ihre Opfer!

Wir leben in einem Unrechtsstaat! ein Rechtsstaat hat dafür zu sorgen, dass ein Mörder (m/d/w) den Wert des Lebens seines Opfers mit seinem eigenen Leben bezahlt!

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Reinkanation  11.01.2023, 21:58

Naja wenn es darum geht diese Person zu töten um sie zu töten oder weil sie zu gefährlich ist ist das mit der abschreckung egal

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Wem der Staat die Rübe abhaut o.ä. ist auch dann tot, wenn er unschuldig verurteilt war. Deshalb bin ich gegen die Todesstrafe.

Aber ich kann mit Strafen, die nicht die Todesstrafe sind, auch jetzt schon vieles erreichen. Aber, die Stafandrohung ist das eine, die ausgesprochenen Strafen was anderes.

Nehmt jetzt gerade die wegen islamistischem Terror mit Gift/Giftgas begründeten Haftbefehle in NRW. Da ist der eine Bruder festgenommen worden, obwohl er gerade im Gefängnis sein sollte.

Er hatte von einer Autobahnbrücke Autos mit schweren Baumstämmen etc. beworfen. Eine Frau wurde sehr schwer verletzt. Er war betrunken. Das Gericht verurteilte ihn rechtskräftig wegen

  • Mordversuch
  • schwerer Körperverletzung
  • gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.

Er erhielt 18 Monate Strafe- Weil er alkoholabhängig war, wies ihn das Gericht in einen Alkoholentzug ein. Am Wochenende konnte er zu seinem Bruder.

Das ist Strafe und Abschreckung!!!!


straight2023 
Fragesteller
 10.01.2023, 23:12

Das nennst'u "Strafe und Abschreckung"?! Das is' aus meiner Sicht ein Witz! Der gehört als Crashtest-Dummie unangeschnallt in ein Unfallsimulationsauto gesetzt und mit 100 km/h gegen eine Wand gefahr'n! Hoffentlich hat er dann mindestens so schwere Verletzungen wie die Frau, der er einen Baumstramm ins Auto gejagt hat!

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warning534  10.01.2023, 23:18
@straight2023

Ironie und dann noch der Hinweis darauf mit Kursivschrift ist eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen.

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straight2023 
Fragesteller
 11.01.2023, 01:04
@warning534

Aaha, naja, ich'atte schon meine Zweifel an der Ironie, weil ich bereits viele "Warmduscher-Antworten" zu diesem Thema insgesamt in unserer Gesellschaft gehört/gelesen habe. Aber danke für die Aufklärung!

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Ih bezweifle und hoffe es vor allem, dass das nie wieder geschieht. Sie bringt keinerlei Vorteile, ist aber weder mit der Verfassung noch mit den Menschenrechten zu vereinbaren, geschweige den mit dem moderneren Verständnis von Justiz. Wir müssten schon sehr arm dran sein, um sie wieder einzuführen.


straight2023 
Fragesteller
 10.01.2023, 23:13

Da bin ich ganz anderer Meinung!

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Meines endrucks nach ist die überwältigende mehrheit der deutschen gegen die Todesstrafe. Jedoch ist aktuellste Quelle die ich dazu gefunden habe von 2014 und dementsprechend eigentlich nicht wirklich aussagekräftig.

Dass das rechtschaffene Opfer eines Mordes, und die noch nicht gemordeten Mitmenschen als des Lebens des Mörders für wert befunden werden, gibt es hierzulande nicht.


straight2023 
Fragesteller
 10.01.2023, 02:05

Noch nicht, leider; aber die große Mehrheit der Gesellschaft kann das ändern! Danke, dass du zu diesen ehrenwerten Todesstrafenbefürwortern zählst :-)

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Kleidchen2  10.01.2023, 09:25

Die Avwägung ist eine völlig andere: ist das Prinzip Auge um Auge sinnvoll? Die Gesellschaft hat erkannt, das das nicht der Fall ist.

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OliverKrieger  10.01.2023, 09:38
@Kleidchen2

So einfach ist das nicht.

Eine Justiz kann strafen, schützen, vergelten. Überwiegt die Absicht, zu vergelten, dann kommt es zu solchen Rechtslogiken wie dem Ius Talionis. Überwiegt die Absicht, zu strafen, so wie heutigentags, dann kommt es zu solchen Rechtslogiken, wie der standardisierten Inhaftierungsstrafe oder der Geldbuße. Überwiegt die Absicht zu schützen, dann werden solche Strafen angewendet, die die Gesellschaft vor den Straftätern beschützen. Hierbei handelt es sich um lebenslängliche, oder Todesstrafen.

Außerdem gibt es weitere, flankierende Logiken, wie die der Kompensation, der Korrektur, und der Therapie. Je nachdem, welche den RichterInnen sinnvoll erscheint, kommt es zur Ausgleichszahlung, dem Aufenthalt in einer Besserungsanstalt, oder einer Psychiatrie.

Manche sind nun der Auffassung, dass Vergeltung ( Ius Talionis, das ist das Auge um Auge, welches du erwähnt hast ) und Bestrafung ( das ist die standardisierte Haftstrafe und Geldbuße ) zweitrangig sind, und dass der Schutz der Gesellschaft ( auf welche Art auch immer ! ) vorrangig ist.

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