Darf mich das Ordnungsamt verhaften?

11 Antworten

Nun erstmal, verhaften darf sowieso niemand außer einem Richter.

Wenn wird festgenommen oider vorläufig festgenommen.

Das darf die Polizei, da diese Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft sind und darum auch Maßnahmen nach der Strafprozessordnung durchzuführen berechtigt sind.

Und nein, das Ordnungsamt darf das nicht.

Jedoch darf das Ordnungsamt Dich sistieren oder in Gewahrsam nehmen. Dies sind Maßnahmen aus dem Polizeigesetz, nicht der Strafprozessordung, weshalb das Ordnungsamt hierzu berechtigt ist.

Verschiedene Wörter, nur im Ergebnis gleich, Du bleibst erstmal da und bist in amtlichen Gewahrsam.

Darüber hinaus hat jeder das Recht, wenn er jemand auf frischer Tat betrifft, diesen festzunehmen - also auch das Ordnungsamt. Aber halt nur bei Antreffen auf frischer Tat, nicht weitergehend.

verhaften ist der polizei vorbehalten.sie können dich festhalten bis sie eintrifft

Lerne mal den Unterschied zwischen "Verhaften" und "vorläufig festnehmen".

Wenn du diesen Unterschied kennst, kannst du dir selbst beantworten, ob Personal des Ordnungsamtes eine Verhaftung vornehmen kann oder darf.

Ja.

Das darf sogar jeder normale Bürger auch.

https://dejure.org/gesetze/StPO/127.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht
wiki01  03.12.2020, 11:03
Das darf sogar jeder normale Bürger auch.

Nee, verhaften nicht. Vorläufig festnehmen ja. Die Terminologie sollte dir als Schöffe geläufig sein.

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Das Ordnungsamt hat natürlich nicht die selben Befugnisse wie die Polizei.

Verhaften ist ohnehin nicht das richtige Wort.

Denn auch ein Gerichtsvollzieher kann einen Haftbefehl vollstrecken.

Wenn Gefahr im Verzug ist, darf Dich zum Beispiel jeder Bürger festhalten bis die Polizei eintrifft.

Nach § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung ist jedermann befugt eine Person ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn diese Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und wenn sie der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann.

FranzFranz12435 
Fragesteller
 03.12.2020, 10:14

Ich darf Leute verhaften, die zB maskiert sind? "weil die identität nicht sofort festgestellt werden kann"

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AlexausBue  03.12.2020, 10:18
@FranzFranz12435

Willst Du jetzt einer Muslimin die Burka vom Kopf reißen und Dich auf § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung berufen?

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FranzFranz12435 
Fragesteller
 03.12.2020, 10:23
@AlexausBue

Es wäre mein Recht. Zwar komplett bescheuert, respektlos und entwürdigend, aber ich dürfte. Ist in Amerika nicht anders. Mit nem Sturmgewehr durch die Nachbarschaft spazieren zu gehen ist zwar bescheuert, aber sie dürfen es.

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AlexausBue  03.12.2020, 10:36
@FranzFranz12435

Gut möglich, dass man Dich dann aber wegen Belästigung wiederum festhalten könnte bis die Polizei eintrifft.

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