Ordnungsamt = Polizei?

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jein. das ordnungsamt ist ebenfalls eine polizeibehörde und arbeitet auf dem grundlagen des jeweiligen polizeigesetzes. das polizeigesetz ist von bundesland zu bundesland verschieden, daher sind auch die befuggnisse verschieden. die mitarbeiter des ordnungsamtes, woanders auch kommunaler vollzugsdienst (nicht zu verwechseln mit dem justizvollzugsdienst), gemeindevollzugsdienst oder auch stadtpolizei dürfen während ihres dienstes als befuggnisse aus dem polizeirecht wahrnehmen (personaleinfeststelung und viels mehr). das problem ist, das der aufgabenbereich immer von den bürgermeistern der kommunge oder der stadt festgelegt wird, das sie ja schlussendlich angestellte einer stadt saind. daher kann es sogar sein, das ein bediensteter in der einen stadt nicht genausoviele aufgaben hat wie in einer anderen und daher wird es von den jeweiligen bürgermeistern nicht gerne gesehen wird, wenn sie sich merh rechte herausnehmen, als es der aufgabebereich zulässt. praktiwsh könnte er es dem gesetz nach, aber nach dem wilen der meisten vorgesetzen darf er es nicht. in baden-württemberg (und auch manchen anderen bundesländern) dürften mirarbeiter des ordnungsamtes sogar eine schusswaffe tragen, weil das gesetz es erlaubt, aber der innenminister will es nicht. kurzum, wenn der bürgermeister den mitarbeitern volle rechte erlauben würde, hätten sie fast dieselben rechte wie die polizisten der landespolizei, soweit ew ihre aufgaben zulassen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunaler_Ordnungsdienst

zum besseren verstehen hier ein link....und ein artikel zum verstehen wegen des waffentragens

Schon fast an Schilda erinnert ein Schriftverkehr zwischen dem Innenministerium Baden-Württemberg und dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Das IM will für die GVD-Bediensteten im Sinne des Polizeigesetzes eine Ausnahmegenehmigung für das Tragen von Pfeffersprays, mit dem sich die Bediensteten des GVD zur Not verteidigen können. In diesem Antragsverfahren, das seit 2010 läuft, verweigert das BKA die Erteilung der Ausnahmegenehmigung mit der Begründung, dass sie nicht erforderlich sei, weil die GVDBediensteten nach dem Waffengesetz bereits als Angehörige der Polizei des Landes Baden- Württemberg vom Waffenverbot befreit sind. Das Innenministerium tut sich damit offenbar schwer, weil es dem GVD "nur" das Pfefferspray, aber keine Schusswaffen zugestehen möchte. Daher hat jetzt der Präsident des BKA dem Landespolizeipräsidenten Dr. Hammann diese Rechtsauffassung noch einmal dargelegt und gipfelt dabei in der Aussage: "Das BKA hält nach wie vor an der Auslegung des § 59 Ba- WüPolG fest, wonach Ihre gemeindlichen Vollzugsbediensteten zur Polizei des Landes Baden-Württemberg gehören." Der Verband der Gemeindevollzugsbeamten nimmt diese Rechtsauffassung mit Genugtuung auf und hofft, dass sie auch bis zur DPolG in Baden- Württemberg vordringt, die eine Aufnahme in die Gewerkschaft noch von Ausnahmegenehmigungen abhängig macht, obwohl der Mitgliederkreis im § 3 der Satzung mit "Die DPolG BW ist der gewerkschaftliche Zusammenschluss von Beschäftigten der Polizei des Landes Baden-Württemberg" umschrieben ist

in baden-württemberg wird das im §80 Pol geregelt, dort steht:

§ 80 Gemeindliche Vollzugsbedienstete

(1) Die Ortspolizeibehörden können sich zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Aufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter bedienen.

(2) Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erledigung ihrer polizeilichen Dienstverrichtungen die Stellung von Polizeibeamten im Sinn dieses Gesetzes.

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@colt1212

Ein Vollzugsbediensteter kann nicht Vollzugsbeamter sein , da keine Aktivlegitimation möglich . Polizei ist Ländersache ( parlamentarisch ) und nicht Auslegung eines Bürgermeisters oder PP !

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@trixieminze

@ trixieminze......was den polizeivollzugsdienst des landes betrifft, mag das mit den bürgermeistern zutreffen, aber der gemeindevollzugsdienst arbeitet nach dem polizeigesetz, ist aber ein polizeibehörde, nicht DIE polizei (Als Polizeibehörde werden in Baden-Württemberg Behörden bezeichnet, welche Polizeiaufgaben wahrnehmen aber nicht zum Polizeivollzugsdienst gehören. aus http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeibeh%C3%B6rde). und die ortspolizeibehörde untersteht nunmal dem bürgermeister eines ortes. und die angehörigen eines gemeindevollzugsdienstes oder kommunalen vollzugsdienstes sind ja auch KEINE beamte....desweiteren gehts es bei den ortspolizeibehörden um die aufgaben, die die wahrnehmen sollen, in manchen kommunen dürfen die grade mal geschwindigkeitsmessungen machen und strafzettel verteilen, in anderen kommunen im selben bundeland dürfen sie wesentlich mehr. kenn da persönlich zwei gemeinden bzw. städte (wiesloch und mannheim), bei denen das riesenunterscheide sind, beide in BW. und die bürgermeister können sehr wohl den aufgabenkatalog gestalten. und trotzdem arbeiten diese ihm rahmen ihrer tätigeit nach dem polizeigestz. und sind nach 80 Polg BW polizeibeamten während dieser tätigekit gleichgestellt. in anderen bundesländern gibt es ähnlich lautenden paragraphen.

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Die kuemmern sich doch um ziemlich verschiedene dinge; das ordnungsamt verzollt und kuemmert sich um die richtige besteuerung bzw bezahlung der steuern und die polizei sorgt fuer 'recht und ordnung', also sucht verbrecher

das ordnungsamt verzollt überhaupt nichts, das macht der zoll....andere polizeibehörde....ordnungsamt ist die "polizei" (nicht dasselbe wie die polizei!!!)einer stadt, sind keine beamte und machen keine strafverfolgung und sind nur angestellte einer stadt oder gemeinde. verzollen hat nur was mit dem zoll zu tun.

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Irgendwie ist offensichtlich, daß (zumindest in Baden-Württemberg) keiner genau weiß, was die vom kommunalen Ordnungsdienst (KOD) dürfen bzw. nicht dürfen. Nach Rücksprache mit Beamten des Vollzugsdienstes ist mir klar geworden, daß oft nicht einmal die Polizeibeamten genau wissen, was die Befugnisse ihrer "Kollegen" vom KOD sind (Stichwort "direkte Eingriffe bei Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr") - interessiert die Polizeibeamten auch nicht nicht, da sie vor diesen aufgemotzten "Zettelhexen" eh keinen Respekt haben. Bedenklich ist zudem, wenn das Gerücht kursiert, daß die vom KOD nun auch zum Tragen von Schußwaffen berechtigt seien; das sind Gemeindemitarbeiter, die die Vollzugsbeamten von lästigen Aufgaben befreien sollen und - sind wir mal ehrlich - den Gemeinden ordentlich Geld in die Kasse schaffen sollen.

Ich habe meine Befürchtunge, daß das Unwissen bezüglich der Befugnisse der Angestellten des KOD von Gemeindeverwaltungen/Bürgermeisterämtern etc. bewußt ausgenutzt wird, um unter der Bevölkerung Verwirrung zu stiften und somit aufgrund der Unsicherheit Respekt vor diesen Gemeinde-Angestellten zu erzwingen. Haben die nicht mittlerweile verdächtig ähnliche Uniformen wie die Vollzugsbeamten? Man darf sich da auch gar nicht von dem immer häufiger unterstellten Beamtenstatus dieser Mitarbeiter täuschen lassen: sie sind keine Beamten, sondern nur Angestellte. Oftmals sind es sowieso nur unzureichend ausgebildete, freiwillige HIlfsarbeiter.

Es ist offensichtlich, daß in diesem Zusammenhang dringend klärende Gerichtsurteile benötigt werden....nicht zuletzt, damit die Gemeinden damit aufhören, die inkassobetriebartigen, rechtlich unausgegorenen Verwarnungsschreiben zu verfassen. Nur, wer hat den Atem und den Mut, sich mit diesen drohenden Behörden anzulegen, die sich ihres Monopolstatus sehr wohl bewußt sind?

Irgendwie ist offensichtlich, daß (zumindest in Baden-Württemberg) keiner genau weiß, was die vom kommunalen Ordnungsdienst (KOD) dürfen bzw. nicht dürfen. Nach Rücksprache mit Beamten des Vollzugsdienstes ist mir klar geworden, daß oft nicht einmal die Polizeibeamten genau wissen, was die Befugnisse ihrer "Kollegen" vom KOD sind (Stichwort "direkte Eingriffe bei Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr") - interessiert die Polizeibeamten auch nicht nicht, da sie vor diesen aufgemotzten "Zettelhexen" eh keinen Respekt haben. Bedenklich ist zudem, wenn das Gerücht kursiert, daß die vom KOD nun auch zum Tragen von Schußwaffen berechtigt seien; das sind Gemeindemitarbeiter, die die Vollzugsbeamten von lästigen Aufgaben befreien sollen und - sind wir mal ehrlich - den Gemeinden ordentlich Geld in die Kasse schaffen sollen.

Ich habe meine Befürchtunge, daß das Unwissen bezüglich der Befugnisse der Angestellten des KOD von Gemeindeverwaltungen/Bürgermeisterämtern bewußt ausgenutzt wird, um unter der Bevölkerung Verwirrung zu stiften und somit aufgrund der Unsicherheit Respekt vor diesen Gemeindeangestellten zu erzwingen. Haben die nicht mittlerweile verdächtig ähnliche Uniformen wie die Vollzugsbeamten? Man darf sich da auch gar nicht von dem immer häufiger unterstellten Beamtenstatus dieser Mitarbeiter täuschen lassen: sie sind keine Beamten, sondern nur Angestellte. Oftmals sind es sowieso nur unzureichend ausgebildete, freiwillige HIlfsarbeiter.

Es ist offensichtlich, daß in diesem Zusammenhang dringend klärende Gerichtsurteile benötigt werden....nicht zuletzt, damit die Gemeinden damit aufhören, die inkassobetriebartigen, rechtlich unausgegorenen Verwarnungsschreiben zu verfassen. Nur, wer hat den Atem und den Mut, sich mit diesen drohenden Behörden anzulegen, die sich ihres Monopolstatus sehr wohl bewußt sind?

Der Paragraph 59 PolG BW erklärt, ob das Ordnungsamt Polizei ist oder nicht. Der Paragraph 80 PolG BW regelt, welche Stellung deren Mitarbeiter haben. Der Paragraph 31 DVO PolG BW regelt was sie dürfen und was nicht. Weitere Aufgaben können vom Regierungspräsidium übertragen werden.