Ist die Polizei auch für Falschparker zuständig?

3 Antworten

Grundsätzlich ist das Ordnungamt für den ruhenden Verkehr zuständig, was nicht verwunderlich ist, denn die dürfen noch nichtmal einen Fahradfahrer anhalten. Nur zu Zeiten wenn das Ordnungsamt nicht mehr erreichbar ist und es einen schweren Parkverstoss (z. B. mit Verkehrsbehinderung) gibt, kann man dann die Polizei rufen. Wobei, zumindest in den Grosstädten, auch Mitarbeiter des Ordnungsamts am Abend erreichbar sind.

Ja du kannst die Polizei rufen. Aber um gottes Willen nicht über die 110!!

Sollte es aber zwischen 8-16 Uhr sein würde ich eher das Ordnungsamt rufen, denn das würde die Polizei danach auch machen.

Danach ist das Ordnungsamt nicht mehr erreichbar und es muss so oder so die Polizei kommen.
Aber von 8-16 ist die Polizei nicht zuständig!

lg

Man kann auch die Polizei informieren. Ob sie handelt, entscheidet die Polizei selbst.

Denn im Gegensatz zu Straftaten müssen Ordnungswidrigkeiten nicht zwingend verfolgt werden.