Darf man einem gedrosselten Motorrad auch mit A2 Führerschein fahren, obwohl es eigentlich ungedrosselt nur für A erlaubt ist?
Hi, ich wollte bald den Führerschein für Klasse A2 machen und hatte dann vor 2 Jahre später den Führerschein Klasse A zu machen. Darf man mit dem A2 Schein dann auch schon leistungsstärkere Motorräder fahren, solange sie gedrosselt sind?
3 Antworten
Du kannst nur Maschinen drosseln die offen 96ps haben :) soweit ich weiß..
Hallo,
mit der Klasse A2 darfst du nur Motorräder auf 35 kW (~ 48 PS) gedrosselt fahren, die original ab Werk nicht mehr als 70 kW (~ 96 PS) haben.
Dabei immer auf die kW achten, denn nur die sind maßgeblich!
Alles darüber wäre auch gedrosselt Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.
Es kommt dabei übrigens rein auf die Fahrerlaubnis an. Wann das Motorrad gedrosselt oder gekauft wurde, spielt keine Rolle.
Viele Grüße
Michael
Jain, bedingt. Wenn das Motorrad original mehr als doppelt so stark ist wie es beim Stufenführerschein sein darf darfst Du es auch gedrosselt nicht fahren.
Momentan darf mit A2 bis zu 48PS gefahren werden, aber nur wenn das Motorrad ungedrosselt nicht mehr als 96PS hat.
In Deutschland wurde das mit dem "Doppelten" nicht umgesetzt.
Man dürfte für den A2 also auch ein Motorrad mit 70 kW auf 30 kW drosseln, falls es z. B. dafür halt nur einen Drosselsatz mit 30 kW gibt.
Gruß Michael
Das dürfte man natürlich, deshalb schrieb ich nicht das Motorrad darf offen nur doppelt haben wie nach der Drosselung sondern es darf offen nur doppelt haben wie nach Stufenführerschein zulässig.
Schreibe bem nächsten Mal doch einfach 70 kW ;-)
Nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie darf das Motorrad nur das Doppelte haben und in Deutschland eben nicht.
Das führt dann zu Missverständnissen.
Gruß Michael
Gut zu wissen. Danke 😊