Suzuki GSX-R 600 mit A2 Führerschein?

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Nein, du darfst die Suzuki nicht fahren. Die Regelung bezieht sich auf das Ausstellungsdatum des Führerscheins und nicht auf den Zeitpunkt der Drosselung. Es gibt keinen Bestandsschutz.

Für das Motorrad mit der Drossel ja, wer seinen A2 vor einem bestimmten Termin gemacht hat, der darf sie weiterhin fahren.

Für dich gilt die neue Regelung mit den 70 kW auf 35 kW gedrosselt.