Darf ich mein Obst/Gemüse vom Garten verkaufen bzw. Jungpflanzen?

4 Antworten

Wenn es große Mengen sind, könnte es als Gewerblich gelten.

Die Gewinnung und der Verkauf von rohen Naturerzeugnissen ist Urproduktion. Und für Urproduktion musst du niemals ein Gewerbe anmelden (wie Bauern, Viehzüchter, Fischer und Baumschulen).

Wie das steuerrechtlich ist, weiß ich nicht.

...oder muss man dafür ein Gewerbe anmelden?

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.

Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

ich würde das bei Willhaben verkaufen, da verkauft ja jeder ohne Gewerbe/Steuern?

Und deswegen willst Du das auch machen?
Du weißt schon, was passiert, wenn ein Mitbewerber oder die dafür zuständigen Behörden auf Dich aufmerksam werden?
Tipp:
Leg schon mal eine vierstellige Summe auf die Seite.

Wenn du das mit "Gewinnerzielungsabsicht" machst, müsstest du ein Gewerbe anmelden. Abverkauf überzähliger Jungpflanzen geht aber eher in die Richtung, dass man sie nicht unnütz weg werfen will.