Verkauf von Gemüse, Obst und von eigenen Produkte aus dem Garten?

3 Antworten

Wenn Du das auf Basaren oder Weihnachtsmärkten verkaufst, wirst Du da keine Probleme haben, aber wenn du das weiter verarbeitest, solltest Du die Hygiene einhalten und es auch durch die entsprechenden Stellen prüfen lassen. Ich weiß nicht wie es in Österreich ist. Bei Lebensmitteln, insbesondere verarbeiteten Lebensmitteln, als Gewerbe/Händler verstehen die Behörden keinen Spaß. Frag mal beim örtlichen Ordnungs-/Gewerbeamt nach. Bei frischem unverarbeitetem Gemüse/Obst hast du weniger Probleme.

Danke.

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@Mialoewin87

was ist das denn für ein unsinn?? auf basaren ja , aber darüber hinaus nicht?? lies mal das lebensmittelrecht - die basics gelten eu-weit. selbst ein paar möhren darfst du nicht einfach an den straßenrand legen zum verkauf...

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@baghera

@baghera: es gibt zwar einige und teilweise auch unsinnige Richtlinien, aber so dramatisch, wie du es darstellst, ist es auch wieder nicht. Und bevor du so ein Pamphlet verbreitest wäre es gut, wenn du dir in groben Zügen die Groß- und Kleinschreibung aneignetest.

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du brauchst weder eine ausbildung noch eine schulung, sondern GENEHMIGUNGEN sowohl vom gesundheitsamt (lebensmittelrecht ist EU-weit nahezu einheitlich) als auch vom gewerbeamt. du kannst wg. des geringen verdienstes beim gewerbeamt UND beim finanzamt eine kleinunternehmerregelung beantragen.

einen gewerbeschein brauchst du in jedem fall! dabei ist es gleichgültig, ob du marmelade oder selbstgebastelte ohrringe in den handel bringst. sobald du die sachen verkaufst, handelst du gewerblich!

gerade bei lebensmitteln gelten strenge auflagen!! die lebensmittel, die du in den handel bringst, werden natürlich vor einer evtl. genehmigung untersucht. lass dir vom gesundheits- und gewerbeamt die entsprechenden genehmigungen ausstellen, sonst kann es sehr ungemütlich werden. geld- und haftstrafen werden in österreich evtl. in anderer höhe verhängt als in deutschland, aber die dinge sind eu-weit relativ einheitlich geregelt. lies dir hierzu mal das lebensmittelrecht durch!

ich möchte nicht in deiner haut stecken, wenn du nicht nachweisen kannst, dass unverträglichkeiten deiner ´kunden´ nicht von deinem sirup herrühren, und wenn es für deine sachen keine unbedenklichkeitsbescheinigung gibt. und ehrlich gesagt, möchte ich solche erzeugnisse auch nicht kaufen, wenn sie nicht geprüft sind.

selbst getrocknete kräuter unterliegen dem lebensmittelrecht!

Schöne komplexe und knifflige Frage - ich erlaube mir, als Deutscher zu antworten, da die österreichischen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen erfahrungsgemäß ähnlich sind!

1) Eine spezielle Berufsausbildung braucht man nicht, beim der gewerblichen Herstellung von Back- und Konditorwaren würden bei uns in D. noch BEschränkungen greifen, denke bei euch auch.

2) Gewerbe oder nicht? Das ist schwierg über genau solche Fragen kommt es immer wieder zu Verfahren und Prozessen. Die soganannte "Urproduktion" (bitte google mal) ist an sich kein Gewerbe und muss es auch bei Verkauf an den Verbraucher nicht per se sein! Meine Meinung ist aber, dass Du dich mit der VErarbeitung der Erzeugnisse (Sirup, Marmelade) in Kombination mit dem Verkauf an jedermann auf Basis eines Gewerbes befindest (trotz dessen, dass du Früchte oder Gemüse selbst erzeugst)

Verkauf auf Basaren, zu denen Du BEzug hast (Z.B. Schule, Verein oder Kirchgemeinde), auch wenn sie regelmäßig erfolgten und Gewinn bringen, ist wieder was anderes! Aber bei Verkauf der Produkte auf dem öffentlichen Markt kannst Du schnell Probleme mit den Ämter (auch Gewerbeamt) bekommen.

3) verbraucherschutzbezogene Gesetze und Verordnungen - die sind bei in Verkehrbringen von Lebensmitteln strikt: EU, Staat, Bundesland, sogar die Kommune kann noch oben drauf weitere VErordnungen erlassen.... Es läuft - gerade weil es verarbeite Lebensmittel sind - darauf hinaus, dass Du auf jeden Fall mindestens ein Gesundheitszeugnis des lokalen Gesundheitsamtes brauchst! (sprich: keine chronischen anstreckenden Krankheiten wie z.B. TBC, eine Belehrung).

Welche weiteren Auflagen darüber hinaus es gibt, kann hier schlicht niemand beantworten, sondern nur Gewerbe- und Gesundheitsbehörde!

4) Davon unabhängig die Frage des Steuerrechts. Achtung! Selbst wenn Du im Sinne des Gewerberechts kein Gewerbe hast, bedeutet es nicht, dass die Tätigkeit nicht steuerrelevant ist!