Darf der rettungswagen die polizei anrufen wenn drogen mit im spiel waren?

5 Antworten

Das ist eine rechtlich nicht ganz einfache Thematik.

Ja, grundsätzlich besteht Schweigepflicht nach Paragraph 203 Strafgesetzbuch: "Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufes, der für die Berufsbezeichnung oder für die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, anvertraut oder bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft".

Der Gesetzestext ist insoweit also erstmal eindeutig. Jedes gibt es zu jedem Gesetz eine gerichtliche Rechtsprechung und dadurch wird die Sache komplexer. Es gibt nämlich mittlerweile entsprechende Gerichtsurteile, wonach die unbrechbare ärztliche Schweigepflicht nur dann gilt, wenn ein Arzt anwesend ist und das ist im Rettungsdienst eben nur bei der Beteiligung eines Notarztes am konkreten Einsatz gegeben, ansonsten handelt es sich um nichtärztliches Rettungsfachpersonal unterschiedlicher Qualifikationsgrade und deren Schweigepflicht kann nach den Urteilen einiger Gerichte "aufgehoben" werden. Zudem gibt es weitere Gesetze, wonach die Weitergabe sogar gesetzlich verpflichtend ist, zum Beispiel die Meldepflicht bestimmter Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz oder die Pflicht zur Anzeige bevorstehender Verbrechen, letzteres betrifft aber nach dem Gesetzestext BEVORSTEHENDE VERBRECHEN, also zum einen eben ausschließlich Verbrechen, das heißt nur bestimmte Straftatbestände wie Mord und nicht den geplanten Diebstahl eines Kaugummis und zum anderen muss die Tat eben bevorstehen sein. Im Einzelfall kann die Weitergabe auch durch rechtfertigenden Notstand (Paragraph 34 StGB) gerechtfertigt sein. Auch gibt es nach der Rechtsprechung die mutmaßliche Einwilligung des Patienten in die Weitergabe, wenn das nicht so wäre und angenommen der Patient kann sich nicht mehr äußern, dann dürften seine Angehörigen über gar nichts informiert werden, weder darüber, dass er im Krankenhaus ist noch über seinen Gesundheitszustand.

Grundsätzlich ist die Weitergabe an an der Behandlung beteiligten Personen gestattet, zum Beispiel an den hinzukommenden Notarzt oder an den weiterbehandelnden Arzt des Krankenhauses, diese unterliegen ja dann aber ebenfalls der Schweigepflicht und sogar der unbrechbaren ärztlichen Schweigepflicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Hi,

Haben die nicht auch ne schweigepflicht?

Doch, auch der Rettungsdienst wird davon umfasst - die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB gilt explizit auch für Gesundheitsfachberufe. Ferner ist Rettungsdienstpersonal i.d.R. schon durch arbeitsrechtliche Regelungen zur Einhaltung verpflichtet.

Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Bei überwiegenden Interesse der Meldung (z.B., um geplante schwere Straftaten oder eine Gefährdung der Allgemeinheit abzuwenden) darf die Schweigepflicht gebrochen werden; ebenso bei einer mutmaßlichen Einwilligung des Betroffenen.

Mir graust es tatsächlich vor einigen Antworten hier...

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent
Hacker48  05.10.2019, 16:31

Wenn jemand also z.B. mit einer Heroinüberdosis Zuhause aufgefunden wird, darf man nicht die Polizei verständigen?

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Rollerfreake  05.10.2019, 17:08
@Hacker48

Der Polizei darf man nichts weiter geben, was der Patient gemacht hat, egal was es ist!. Die Schweigepflicht kann wenn überhaupt nur durch ein Gericht aufgehoben werden, NICHT durch die Polizei und wenn die Polizei gar nicht informiert werden darf, dann landet das niemals bei Gericht. Ist ein Arzt anwesend, dann geht dessen absolut unbrechbare Schweigepflicht auch auf das anwesende nichtärztliche Fachpersonal über, die Schweigepflicht des Arztes kann nichteinmal das höchste deutsche Gericht aufheben. Die einzigen, die die Informationen erhalten dürfen sind die weiterbehandelnden Ärzte, die ja ihrerseits der Schweigepflicht unterliegen.

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LittleCoon  07.10.2019, 18:48

Ich hab vor kurzem gehört, dass alles was schon passiert ist, unter Schweigepflicht/ Verschwiegenheitspflicht gehört. Ist das also richtig?

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Es gab in meinem Bekanntenkreis schon mehrmals Vorfälle, dass der Notarzt wegen Drogen gerufen werden musste. Polizei war nie dabei und der wurde auch nie was mitgeteilt.

Der Rettungswagen hat keine Schweigepflicht.

notsober666 
Fragesteller
 05.10.2019, 15:10

Verdammte axt

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SaniOnTheRoad  05.10.2019, 16:15

Das Personal, das ihn besetzt, allerdings schon ;-)

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Der Konsum von Drogen ist legal, der Besitz nicht.

Meist wird die Polizei hinzugeholt, alleine schon aus Gründen der Eigensicherheit.