Dürfen Sanitäter Leute aus dem Rettungswagen verweisen?
Dürfen Einsatzkräfte Sanitäter einen Patienten der Handgreiflich wird aus dem Rettungswagen verweisen ? Ich meine sowas ist eine Körperverletzung und geht überhaupt nicht was soll der Sanitäter machen wenn er Angst hat
7 Antworten
Der rettungsdienst darf niemanden nötige hilfe verweigern. Wenn soetwas vorkommt, rufen sie im normalfall die polizei, die die person dann ruhig stellen.
Bei keinem wirklichem notfall, verweisen sie die person sicher auf eine notstation und werden diese nicht weiter behandeln.
Das „randalieren“ kann auch „unabsichtlich“ durch Einfluss von gewissen Substanzen entstehen .
Vom Grundsatz her genießt das Personal das Hausrecht für die Fahrzeuge seines Arbeitgebers. Dennoch, Rettungsdienstpersonal hat einen Behandlungsauftrag, ergebend aus §323c des Strafgesetzbuches (StGB) und aus §13 des Strafgesetzbuches. Bei Vorliegen einer erheblichen Gefährdung für die eigene Sicherheit, erlischen diese Pflichten nicht auf Dauer sondern nur bis zur Beendigung der Gefährdung, das heißt konkret, bis die in solchen Fällen nachgeforderte Polizei den Patienten unter Kontrolle gebracht hat, sodass keine Gefahr mehr von ihm ausgehen kann oder bis der Patient wieder "lieb" ist. Mfg.
Hi,
Dürfen Einsatzkräfte Sanitäter einen Patienten der Handgreiflich wird aus dem Rettungswagen verweisen ?
Rettungsfachkräfte haben als Angestellte der durchführenden Organisation das Hausrecht - das beinhaltet auch die Möglichkeit, jemanden rauszuwerfen, der die Besatzung körperlich angeht. Auch im Rettungsdienst gilt: Eigenschutz zuerst!
Das sollte allerdings mit viel Fingerspitzengefühl und situationsabhängig erfolgen; die Hilfeleistungspflicht (vgl. § 323c StGB) und ggf. die Beförderungspflicht nach den Landesrettungsdienstgesetzen erlischt dadurch nicht dauerhaft - sondern lediglich, bis sie wieder zumutbar sind.
In der Praxis heißt das: derjenige wird nach draußen befördert und - nach örtlicher Zuständigkeit - die Polizei oder das Ordnungsamt nachgefordert.
LG
Klar tür auf und raus. Soweit kommts noch, dass man als Rettungssanitäter in Gefahr kommt wg solchen ****
Eigenschutz steht an höchster stelle
Klar dürfen die das. Die dürfen sich sogar wehren, wenn sie körperlich angegriffen werden.
So isses!
Eigenschutz geht immer vor, immer!
Das ist das erste was man in der Ausbildung lernt.
Ist ja auch logisch. Ein verletzter Sanitäter kann schlecht jemandem helfen.
Genau!
Oder wie ich immer zu sagen pflege: Ein verletzter Retter ist nicht mehr Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.
Wer randaliert und pöbelt, dem kann es gar nicht so schlecht gehen, denn wem es richtig dreckig geht, der nimmt dankbar jede Hilfe an.