Dürfen die Sanitäter die Türen aufbrechen?

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Im Regelfall, muss eine Nottüröffnung von der Polizei angeordnet werden, da es sich um eine hoheitliche (staatliche) Aufgabe handelt.

Kann deren Eintreffen allerdings nicht abgewartet werden, dann kann man sich auf den "rechtfertigenden Notstand" nach Paragraph 34 des Strafgesetzbuches (StGB) berufen. Nach diesem allgemeinen, also für Jedermann gültigen Rechtfertigungsparagraphen, ist eine rechtswidrige Tat dann nicht rechtswidrig, wenn sie zur Abwendung einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes geschütztes Rechtsgut begangen wird und bei Abwägung der wiederstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter, das geschützte Interesse (hier Leben und Gesundheit), das Beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Unter Berufung auf diesen Rechtfertigungsparagraphen, ist es Jedermann "erlaubt", in einem Notfall die Türe zu öffnen.

Grundsätzlich, hat der Rettungsdienst aber keine eigene Befugnis, Türen zu öffnen, solche Befugnisse, werden ihm in den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer nicht zugestanden. Er handelt aufgrund des allgemeinen "rechtfertigenden Notstandes". Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Rollerfreake  23.07.2020, 16:53

Ansprechbare Patienten, werden vorher logischerweise nach ihrer Zustimmung gefragt. Mfg.

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Ja, wenn der Rettungsdienst davon ausgehen muss, dass hinter der verschlossenen Tür eine Person dringend Hilfe benötigt, dann dürfen sie die Tür aufbrechen.
Sie müssen sich zuvor allerdings möglichst versichern, dass es keinen anderen, zerstörungsfreien Zugang zur Wohnung gibt (z.B. offene Terrassentür auf der Gebäuderückseite, offenes Fenster o.ä.) - hier müssen sie die Dringlichkeit des Zutritts mit dem Aufwand der Suche nach Alternativen abwägen.

Im Regelfalle hat der Rettungsdienst aber nicht die Ausrüstung für solche Türöffnungen an Bord und fordert dann die Feuerwehr nach.

In jedem Falle muss die Polizei hinzugezogen werden, denn die muss den Besitz im Anschluss sichern (d.h., sie muss im Zweifelsfalle vor Ort bleiben und das Haus oder die Wohnung vor unbefugtem Zutritt bis zur (notdürftigen) Reparatur bewachen, wenn die Tür sich nicht wieder schließen lässt.

Im Prinzip: Ja.

Konkret kommt es drauf an. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Wenn du ansprechbar bist, wird meist nicht gleich die Tür ausgehebelt, sondern versucht, die Tür so schonend aber auch so schnell wie möglich zu öffnen. Bist du nicht ansprechbar oder hast einen kritischen Gesundheitszustand, dann wird die Tür aufgebrochen.

Meistens haben Besatzungen von einem Rettungswagen kein Brechwerkzeug dabei. Dann wird die Feuerwehr nachalarmiert, welche dann die Tür öffnet.

Woher ich das weiß:Hobby – Cardiotraining, Feuerwehrsport/Treppenlauf unter Atemschutz

Ja. Rechtfertigende Notsituation liegt ja vor. Da hat eine eventuelle Sachbeschädigung Nachrang bzw. ist automatisch straffrei.

Still  22.07.2020, 20:02

wir können wohl auch von der non verbalen Zustimmung des Verletzen ausgehen

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Nein, die würden klingeln, und warten bis du aufstehst.

Scherz, natürlich aufbrechen, jeder andere darf und sollte das auch!