Was ist der Unterschied zwischen Sanitätern und Notfallsanitätern?

5 Antworten

Sanitäter: In Deutschland bezeichnet der Begriff Sanitäter oder Sanitätshelfer (SanH oder SanHe abgekürzt) neben der allgemeinen Bedeutung für nichtärztliches Personal in der Notfallmedizin im engeren Sinne auch

Es gibt weitere Interpretationen und Abwandlungen für die Bezeichnung sowie unterschiedliche Ausbildungsstufen 

(Quelle Wiki)

"Sanitäter" ist ein ganz allgemeiner Oberbegriff im Volksmund für die verschiedenen Qualifikationen, der nicht's über die tatsächliche Qualifikation des Helfers aussagt.

Es gibt folgende Qualifikationsstufen mit unterschiedlichen Aufgaben:

1.) Sanitäter. So darf man sich beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) bereits nach einer einwöchigen, internen sanitätsdienstlichen Ausbildung nennen. Ziel ist nicht der Einsatz im Rettungsdienst sondern die ehrenamtliche Durchführung von Sanitätswachdiensten auf Veranstaltungen. Die Helfer haben in der Regel eine vollkommen andere Ausbildung und sind in einem vollkommen anderen Hauptberuf tätig. Andere Hilfsorganisationen haben für Helfer, welche die organisationsintern geregelte Sanitätsausbildung absolviert haben andere Bezeichnungen wie Sanitätshelfer (Johanniter- Unfallhilfe) oder Einsatzsanitäter (Malteser- Hilfsdienst). Helfer mit dieser Qualifikation gehören nicht zum Rettungsfachpersonal.

2.) Rettungshelfer (RettHelf, RDH, RH). Diese Qualifikation ist landesrechtlich geregelt und umfasst in den meisten Bundesländern insgesamt 320 Stunden bestehend aus 160 Stunden Lehrgang mit schriftlicher und praktischer Prüfung und 160 Stunden Praktikum, welches je nach Bundesland zu 80 Stunden im Krankenhaus und zu 80 Stunden im Rettungsdienst oder vollständig im Rettungsdienst abzuleisten ist. In insgesamt vier Bundesländern, gibt es "Sonderformen", dort dauert die Ausbildung insgesamt nur zwischen 160 und 240 Stunden. Rettungshelfer werden heutzutage im modernen Rettungsdienst ausschließlich noch als zweite Personen/ Fahrer im Bereich des qualifizierten Krankentransportes eingesetzt, nicht mehr in der Notfallrettung.

3.) Rettungssanitäter (RettSan oder RS). Diese absolvieren bundesweit eine mindestens 520 Stunden umfassende Ausbildung bestehend aus mind. 160 Stunden Rettungssanitäter- Grundlehrgang mit Prüfung zum Rettungshelfer, 160 Stunden klinischer Ausbildung (Aufteilung i.d.R. 80 Stunden Anästhesie/OP- Bereich und 80 Stunden Notaufnahme oder Intensivstation), 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und mind. 40 Stunden Rettungssanitäter- Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung. Seit 2019 existiert vom Ausschuss Rettungswesen eine neue "Muster- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter", die in den Bundesländern aber erst landesrechtlich umgesetzt werden muss. Danach bleibt es bei den insgesamt mindestens 520 Stunden, der Lehrgang wurde von 160 auf 240 Stunden erweitert, dafür das Krankenhauspraktikum um 80 Stunden verkürzt und kann jetzt auch in einer anderen geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung, beispielsweise in einem Ärztehaus, in dem die entsprechenden Kompetenzen erworben werden können, durchgeführt werden. Rettungssanitäter kommen in allen Bundesländern in der Notfallrettung als zweite Personen auf Rettungswagen (Unterstützung des Notfallsanitäters und ggf. des Notarztes bei der Notfallversorgung vor Ort) und zugleich als Fahrer des RTW zum Einsatz und betreuen im qualifizierten Krankentransport eigenverantwortlich Patientinnen und Patienten, die keine Notfallpatienten sind aber aufgrund ihres Zustandes einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausststtung eines Krankentransportwagens bedürfen. In manchen Bundesländern, können Rettungssanitäter auch noch als Fahrer von Notarzteinsatzfahrzeugen zum Einsatz kommen, zum Teil jedoch nur dann, wenn sie über eine gewisse Berufserfahrung (zwei Jahre) in der Notfallversorgung auf dem Rettungswagen verfügen.

4.) Rettungsassistent (RettAss oder RA). Dies war vor Einführung des Berufsbildes "Notfallsanitäter*in" die höchste nichtärztliche Qualifikation im deutschen Rettungsdienst. Der Rettungsassistent hatte eine zweijährige Berufsausbildung nach dem Rettungsassistentengesetz (RettAssG) und der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten" (RettAssAPrV) genossen. Diese bestand aus 1.200 Stunden Fachlehrgang an einer staatlich anerkannten Schule und in mehreren Fachabteilungen eines geeigneten Krankenhauses und 1.600 Stunden praktischer Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache. Rettungsassistenten wurden und werden aktuell noch übergangsweise als verantwortliche Transportführer auf Rettungswagen in der Notfallrettung eingesetzt. Der Neubeginn der Ausbildung ist seit dem 01. Januar 2015 nicht mehr möglich.

5.) Notfallsanitäter (NotSan oder NFS). Dies ist eine dreijährige Berufsausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der aufgrund des NotSanG erlassenen "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV). Die duale Berufsausbildung umfasst im Einzelnen 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule gemäß Anlage 1 NotSanAPrV, 1.960 Stunden praktische Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache gemäß Anlage 2 NotSanAPrV und 720 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Fachabteilungen (insbesondere Anästhesie, Notaufnahme und Intensivstation) eines geeigneten Krankenhauses. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten, einer mündlichen Prüfung und vier realitätsnahen Fallbeispielen, in denen der Prüfling nachweisen muss, dass er die in §4 des Notfallsanitätergesetzes definierten Aufgaben der Notfallversorgung beherrscht, besteht. Notfallsanitäter*innen kommen gemäß ihrer Ausbildungsziele in allen Bundesländern in der Notfallrettung als verantwortliche Transportführer auf Rettungswagen zum Einsatz. Sie führen im Rahmen der Erstversorgung bei Vorliegen gewisser rechtlicher Voraussetzungen (§2a NotSanG oder aufgrund standardisierter Arbeitsanweisungen des zuständigen ärztlichen Leiter Rettungsdienst) auch bestimmte heilkundliche/ invasive medizinische, d.h. normalerweise ärztliche Maßnahmen wie Verabreichung von Notfallmedikamenten eigenverantwortlich durch. Desweiteren kommen sie auf allen notarztbesetzten Rettungsmitteln als Assistenzperson des Notarztes zum Einsatz.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Von Experten Rollerfreake und iwaniwanowitsch bestätigt

Der Begriff "Sanitäter" ist nicht fest definiert bzw. er wird im Volksmund als Überbegriff für verschiedene Qualifikationen von der erweiterten medizinischen Ersthilfe bis zur professionellen Notfallversorgung verwendet.

Der "Notfallsanitäter" ist die höchste, nicht-ärztliche Funktion in der medizinischen Notfallhilfe bzw. dem Rettungsdienst. Hierbei handelt es sich um eine dreijährige Berufsausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG).

Unterhalb des Notfallsanitäters gibt es dann im Rettungsdienst den Rettungsassistenten (Vorgänger des Notfallsanitäters, der bis 2014 ausgebildet wurde, Ausbildungsdauer 2 Jahre) und den Rettungssanitäter (Ausbildungsdauer mind. 520 Stunden).

Darunter sind in der erweiterten ersten Hilfe Sanitätshelfer, Angehörige des Schulsanitätsdienstes oder des betrieblichen Sanitätsdienstes angesiedelt, die meist Organisationsinterne Ausbildungen mit 60 bis 100 Stunden durchlaufen.

Als Sanitäter werden aber auch nichtärztliche Angehörige des militärischen Sanitätsdienstes bezeichnet.


Probsteier  13.11.2021, 14:15

Zu erwähnen ist noch, das der Rettungssanitäter im Gegensatz zum Rettungsassistenten und Notfallsanitäter kein anerkanntes Berufsbild ist. Das liegt daran dass der RS keine Ausbildung im Sinne einer Berufsausbildung durchlaufen hat sondern einen Lehrgang

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Der unterschied ist die höhere Ausbildung.

Beim (Rettungs-)Sanitäter gibt es eine ca. 3 Monatige Ausbildung und beim Notfallsanitäter eine 3 Jährige.

Der Notfallsanitäter ist der höchste Rang vor dem Arzt sein in dem Bereich, er betreut den Patienten und (Rettungs-)Sanitäter leisten Hilfestellung und fahren den Rettungswagen.

Wenn man bereits (Rettungs-)Sanitäter ist kann man auch durch geleistete Berufsstunden und dann einer Weiterbildung + Prüfung ebenfalls zum Notfallsanitäter werden.

Woher ich das weiß:Hobby

iwaniwanowitsch  13.11.2021, 06:41

Nein, für den RS besteht keine Möglichkeit der Ergänzungsprüfung. Du verwechselst den Rettungssanitäter mit dem Rettungsassistenten 😉

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Würde sagen das es bei Notfall sanitär um Leben und tot geht, wobei es bei einem normalen sanitär zb um ein Fußbruch, kleine-mittlere Verletzungen geht


CassyDia  13.11.2021, 00:59

(Rettungs-)Sanitäter sind genauso im Rettungswagen tätig wie Notfallsanitäter. Sie haben den gleichen Bereich.

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Nomex64  13.11.2021, 05:04
@CassyDia

Aber ganz andere Befugnisse. Ein NotSan, der eine 3jährige Ausbildung nach NotSanG hat, werden vom ärztlichen Leiter des Rettungsdienstbereich weitergehende Befugnisse übertragen als einem RettSan der nur einen 520 h Lehrgang hat. .

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jason445172 
Fragesteller
 13.11.2021, 00:59

d.h. wenn von anfang an eine Lebensbedrohliche Situation vermutet wird werden immer Notfallsanitäter und ein Notarzt geschickt?

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CassyDia  13.11.2021, 01:01
@jason445172

Nein. Ein Rettungswagen besteht aus mindestens zwei Parteien. Einem Notfallanitäter und dem Rettungssanitäter. Manchmal ist noch eine Dritte Partei dabei wie z.B. der Rettungshelfer.
Ein Notarzt wird nur bei bestimmten Fällen (Lebensbedrohlichen, kritischen Patienten) rausgeschickt von der Leitstelle direkt. Der Rettungswagen kann auch noch nachträglich einen Notarzt mit dazu rufen wenn sie vor Ort sind und die Situation überblickt haben.

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