Rettungshelfer anerkennen NDS?

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Ich weiß nicht, ob dass möglich ist, schließlich, gibt es für die Ausbildung von Rettungssanitätern auf Bundesebene lediglich Grundsätze/ Empfehlungen/ Muster, abschließende Regelungen, sind in der Hoheit der Länder. Hier fängt es schon damit an, dass es auf Bundesebene die Grundsätze des "Bund- Länder- Ausschuss Rettungswesen" von 1977, die Empfehlungen des "Ausschuss Rettungswesen" von 2008 und zuletzt die "Muster- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung" gibt. Jedes Land kann hier in Landesrecht umsetzen, was ihm am Besten gefällt. Manche Bundesländer haben auch gar keine Vorgabe im Landesrecht, dann entscheiden sogar die einzelnen Rettungsdienstschulen selber, was sie von den oben genannten anwenden.

Grundsätzlich, hat auch der Rettungshefer Praktika zu absolvieren, alleine aufgrund einer erfolgreichen schulischen Ausbildung, kann man noch keine Urkunde als Rettungshelfer bekommen. Je nach Bundesland, muss ein RH insgesamt 160 oder 80 Stunden Praktikum absolviert haben, sind es 160 Stunden, so sind diese entweder zu 80 Stunden im Krankenhaus und zu 80 Stunden im Rettungsdienst oder vollständig im Rettungsdienst anzuleisten, dass ist wiederum landesspezifisch.

Mein Tipp: schaue, ob es in Niedersachen eine Rechtsverordnung auf Landesebene zur Ausbildung von Rettungshelfern und von Rettungssanitätern gibt. Falls ja, gibt es darin einen Paragraphen, imdem steht, unter welchen Voraussetzungen in einem anderen Bundesland erfolgreich absolvierte Teile der Ausbildung angerechnet werden können.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.