Bestandene Prüfung zum Rettungssanitäter (NRW) freiwillig wiederholen?

5 Antworten

Besteht die Möglichkeit eine bestandene Prüfung zum Rettungssanitäter freiwillig zu wiederholen, um die Note zu verbessern?

Nein. Diese Möglichkeit besteht bei keiner Prüfung.

Nein, eine solche Möglichkeit, existiert bei keiner Prüfung, auch nicht beim RettSan und auch nicht im Bundesland NRW. Ich habe mal gehört, dass RettSan in NRW wegen der Corona- Virus- Pandemie ein vorläufiges Prüfungszeugnis mit einer befristeten Gültigkeitsdauer erhalten, bei einem vorläufigen Zeugnis, ist es soweit ich informiert bin möglich, dass man nach dem Ablauf der Frist die Abschlussprüfung nocheinmal wiederholt oder sogar wiederholen muss, da Ausbildungsbestandteile nicht vollständig wären. Erkundige dich bei deiner Rettungsdienstschule. Wenn du allerdings bereits ein endgültiges Prüfungszeugnis erhalten hast, dann gibt es diese Möglichkeiten eben nicht. Ein Wiederspruch ist nur bei formellen Prüfungsfehlern oder eben bei nicht Bestehen der Prüfung möglich. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
stinkerle801  18.11.2020, 12:43

Wo steht das geschrieben, das bestandene Prüfungen nicht wiederholt werden müssen? Sagt ja eigentlich schon die Logik, mein Dozent sagte zu mir, nachdem ich die 2. Prüfung schriftlich bestanden habe, ein drittes Mal bräuchte ich nun nicht wiederholen. Ironie lässt grüßen.

Man kann ja jemanden auch so lange wiederholen lassen trotz bestandenem Prüfungsteil, bis man durchfällt.....wo gibt es so etwas?

schriftlich, praktisch mündlich sind 3 separate Noten, bestanden ist bestanden.

Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll

0

Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.

Ich musste den schriftlichen Teil wiederholen, obwohl ich bestanden habe. Den praktischen Teil musste ich auch wiederholen, obwohl die Reanimation und das Fallbeispiel mit Note 3 bestanden wurde.

Leider habe ich das Fallbeispiel nicht bestanden. Wieso muss ich die schriftlich wiederholen, 2. mal bestanden, praktische Prüfung war bestanden musste wiederholen, durchgefallen und die mündliche, um die es ging, die ich wiederholen musste, durfte ich gar nicht machen. Jetzt verlier ich meinen Job zum 30.11. weil der AV an das Bestehen der Prüfung gebunden war. Im Internet steht eindeutig das bestandene Prüfungen gar nicht wiederholt werden dürfen!

Wer eine Prüfung bestanden hat, kann die doch nicht widerholen... Das geht auch beim Autoführerschein nicht oder in der Schulklausur...