Blaulichtregelung, wie ist das denn jetzt?


25.05.2022, 14:12

Ich habe auch gehört das wieder was rückgängig gemacht werden soll. Stimmt das?

5 Antworten

Zwei Frontblitzer sind nach wie vor erlaubt, mehr allerdings nicht mehr.

Was die "Hauptblaulichter" auf dem Dach betrifft, so dürfen diese nach der jetzt geänderten Fassung von §52 Absatz 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nur noch installiert werden, wie es die "geometrische Sichtbarkeit" erfordert. Das Problem besteht darin, dass die Richtlinie, welche die "geometrische Sichtbarkeit" definiert aus den 1970er Jahren stammt und somit mittlerweile 50 Jahre alt. Danach ist unter "geometrischer Sichtbarkeit" eine Abstrahlrichtung des Blaulichtes im 270 Grad- Winkel nach vorne und zu den Seiten hin ausreichend, plump ausgedrückt, Blaulicht darf somit nach der Definition für "geometrische Sichtbarkeit" überhaupt gar nicht mehr nach hinten wirken. Man steht also mit dem Einsatzfahrzeug auf der Autobahn und der anrauchende Verkehrsteilnehmer, sieht von hinten null Blaulicht sondern nur die normale, 08/15 Warnblinkanlage. Dass das absolut lebensgefährlich für alle Beteiligten ist, steht denke ich außer Diskussion. Das Bundesverkehrsministerium hat jedoch zum Glück jetzt angekündigt, diese absurde Regelung noch einmal zu überdenken und dabei die entsprechenden Fachverbände mit einzubeziehen bzw. ist dies teilweise bereits anscheinend geschehen. Bleibt nur zu hoffen, dass am Ende im Interesse der Sicherheit Aller eine vernünftige Regelung zustande kommt.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Rowingboat 
Fragesteller
 25.05.2022, 17:23

Okay, denkst du persönlich das die FW Glück hat?

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Rollerfreake  25.05.2022, 17:29
@Rowingboat

Das kann man jetzt im Moment ja alles noch nicht abschließend sagen, da die Vorschrift jetzt eben noch einmal unter Einbeziehung der jeweiligen Fachverbände geändert werden soll. Wenn allerdings alles so bleiben sollte, dann gilt das natürlich für sämtliche Einsarzfahrzeuge und ausnahmslos auch für die FW. Auch über einen Bestandsschutz bereits zugelassener Fahrzeuge ist noch nicht abschließend entschieden worden. Im schlimmsten Fall müssten dann alle hinteren Blaulichter abgeschraubt werden. Bei Neuzulassungen, würde es aber in jedem Fall dann so gelten.

Mfg

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Rowingboat 
Fragesteller
 25.05.2022, 17:32
@Rollerfreake

Aber der FW Verband schreibt doch, daß die Heckleuchten dran bleiben dürfen...

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Rollerfreake  25.05.2022, 17:34
@Rowingboat

Nach der aktuellen Fassung von §52 Abs. 3 StVZO dürften sie das nicht. Es wurde meines Wissens nach mit dem Verkehrsministerium eine erneute Änderung beschlossen, wonach diese dran bleiben dürfen aber gesetzlich verkündet ist dies noch nicht.

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RedPanther  25.05.2022, 20:42
@Rollerfreake
Im schlimmsten Fall müssten dann alle hinteren Blaulichter abgeschraubt werden.

Naja, es scheint selbst Bundespolitikern vermittelbar, dass es der politischen Karriere nicht gut tut wenn einige tausend Einsatzkräfte, die in der Gunst der Bevölkerung sehr viel höher stehen, mitsamt Einsatzfahrzeugen nach Berlin fahren um gegen eine frisch getroffene Entscheidung zu demonstrieren.

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Wie ist das denn jetzt?

Sehr einfach: Wenn dein Einsatzfahrzeug zugelassen ist und eine Tüv-Plakette hat, darfst du alles nutzen was eingebaut ist.

Sollte noch was überarbeitet werden oder was soll es jetzt damit geben?

In 2022 (meine ich) war es dem Verkehrsministerium ein Dorn im Auge, dass die eigentlich als "manchmal sinnvoller Zusatz zum normalen Blaulicht" zulässigen Frontblitzer z.T. gleich zehnfach verwendet wurden und damit Kühlergrills und Außenspiegel leuchteten wie Jahrmärkte. Und das natürlich dann auch mit einem Mehrfachen der Lichtleistung, die ursprünglich mal als ein Paar Frontblitzer angedacht gewesen ist. Und dass solche Frontblitzer auch als Kreuzungsblitzer verwendet wurden, also zu einem Zweck zu dem sie nie vorgesehen und zugelassen waren. Mehr Lichtleistung "müsste" ja eigentlich auch automatisch heißen, dass Autofahrer geblendet werden. Deshalb gab es die Anweisung, bei technischen Abnahmen darauf zu achten, dass auch wirklich nur zwei dieser "richtungsgebundenen Blaulichter" montiert sind und erst recht nichts seitlich blitzt, das dafür nicht zugelassen ist. Bis dato hatte man nämlich effektiv alles durchgewunken, was nicht vollkommen durchgeknallt war.

Und dabei hat man sich auf diese alte technische Richtlinie aus den 70ern berufen.

Nun ist jemandem im Ministerium aufgefallen, dass diese technische Richtlinie auch keine Heckblaulichter vorgesehen sind. Und daraus hat er abgeleitet, dass diese Anweisung, was denn zugelassen werden kann und was nicht, nochmal erneuert werden muss, eben entsprechend dieser alten technischen Richtlinie.

Das hat für entsprechend Wirbel gesorgt, Fachverbände und Normausschüsse sind Sturm gelaufen, sogar der NDR hat eine Reportage gemacht (mit einem zugegebenermaßen sehr eindrücklichen Unfallbeispiel, das leider überhaupt nichts mit dem Blaulicht zu tun hat)....

Und inzwischen hat man auch im Verkehrsministerium kapiert, dass man sich in 2022 nicht mehr an so einer alten technischen Richtlinie aufhängen muss. Dass man auch mal auf Fachleute hören kann.

Der NDR hat seine Reportage tatsächlich noch veröffentlicht bekommen, ein paar Tage bevor die Mitteilung vom Verkehrsministerium kam dass das Thema vom Tisch ist und man eine Vorschrift gemäß den Fachempfehlungen machen wird.

Hätte der NDR nur ein paar Tage länger gebraucht oder hätte das Ministerium seine Entscheidung nur ein paar Tage früher veröffentlicht, hätte es gar nicht erst den großen Aufschrei gegeben, den jetzt (nachdem der Drops schon wieder gelutscht ist) plötzlich von sich geben.

RedPanther  25.05.2022, 20:43

Hier die Pressemitteilung vom dt. Feuerwehrverband.

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Rowingboat 
Fragesteller
 25.05.2022, 21:36
@RedPanther

Danke für die gute Antwort! Ja zu viel ist auch blöd, z.B. habe ich mal gesehen das am Kühlergrill 4 Frontblitzer waren, an den Außenspiegeln auch und über den Geräteräumen war auch eine Art Frontblitzer, das ist Irrsinn...

An ein neues FW Fahrzeug gehören jeweils zwei Hauptblinklichter vorne und hinten und ein Paar Frontblitzer, je nach Einsatzgebiet auch eine Heckwarnanlage. Mehr ist Irsinn und weniger Schwachsinn.

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RedPanther  26.05.2022, 10:49
@Rowingboat

Es ist nur Irrsinn, zu den Seiten hin Blaulichter zu verwenden, die für eine besonders große Reichweite über die Landstraße konzipiert sind.

Spätestens bei Drehleitern mit nach vorne weit über die Blaulichter hinaus ragenden und diese in der Frontansicht verdeckenden Körben sollte aber klar sein, dass die beiden Lichter vorne auf dem Dach nicht allein selig machend sind.

Bei langen Fahrzeugen (die Fachempfehlung spricht von >6 m) macht auch ein seitlich mittig angebrachtes Licht Sinn für diejenigen, die aufgrund der Verkehrssituation nur den Mittelteil des Einsatzfahrzeuges sehen können.

Moderne Autos sind dermaßen gedämmt, und haben so gute Musikanlagen, dass man z.T. auch Presslufthorn aus 20 m Entfernung noch überhören kann. Mehr Schalldruck beim Horn geht aber nicht, weil sonst die Trommelfelle der Fußgänger und Cabriofahrer in Gefahr sind.

Gleichzeitig sind die Heckscheiben zu dermaßen kleinen Gucklöchern verkommen, dass es eher Regel als Ausnahme ist, dass ein Autofahrer im Rückspiegel weder Dachblaulichter noch Frontblitzer sieht - weil letztere eben für manche Heckscheiben auf der richtigen Höhe sind und für andere Heckscheiben nicht.

Als RTW-Fahrer habe ich das bisher so kompensiert, dass ich seitlich versetzt gefahren bin und mit den Frontblitzern in den Außenspiegel geblinkt habe. Das lässt die Verkehrssituation aber nicht immer zu.

Solange es also nicht flächendeckend technischen Einrichtungen in den Fahrzeugen gibt, die ein näherkommendes Einsatzfahrzeug erkennen und den Fahrer im Display zum Platzmachen ermahnen, ist meiner Meinung nach "mehr Licht", in der Hoffnung auch den renitentesten Spiegelguck-Verweigerer so sehr zu nerven dass er irgendwann mal guckt was los ist, das einzige, was man tun kann.

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Rowingboat 
Fragesteller
 26.05.2022, 10:55
@RedPanther

Ja stimmt. Also wir haben mit unserem Fahrzeug überhaupt keine Probleme, man hört das Horn und man sieht das Blaulicht, das Fahrzeug (HLF 10) ist von 2020. Wir hatten mit der Sichtbarkeit nur mit dem TLF 16/24-tr Probleme, das ist von 2003 und da haben die alten Rundumleuchten es einfach nicht hell genug gemacht, deswegen gab es aber jetzt auch die LED Blinklichter auf das Auto.

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Das ist Sache des Trägers der Feuerwehr (also Stadt oder Gemeinde), dass die Fahrzeuge in ihrer Spezifikation verkehrstauglich sind. Und wenn es hier eine neue Regelung gibt, dann gilt die für Fahrzeuge, die ab dem Inkrafttreten gefertigt werden. Nicht für bereits vorhandene.

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwehr seit 1992. Derzeit Wehrführer einer FF in RLP.
Rowingboat 
Fragesteller
 25.05.2022, 14:36

Ja gut das weiß ich, aber ich würde einfach gerne mal die Regelung hören, weil gefühlt jeden Tag etwas anderes ist.

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Weder als AGT, noch als Maschinist sollten die gesetzl. Regelungen zum Blaulicht deine Aufgabe sein.

Rowingboat 
Fragesteller
 25.05.2022, 14:38

Ich will es einfach nur wissen, was spricht dagegen als Feuerwehrmann gesetzliche Regeln die die Feuerwehr betreffen nicht zu wissen?

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Highlands  25.05.2022, 15:15
@Rowingboat

Eigentlich reicht es wenn der Wehrführer und der Sachbearbeiter in der Stadtverwaltung das wissen. Die sind ja auch dafür verantwortlich

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